Günter
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23.08.2011 15:14 |
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Günter
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Kritik
Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden.[45] Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag, durch Versäumen der Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.[46]
Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik, Lüder Gerken, kritisiert, dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Länder nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Gewährung der Finanzhilfen an „strenge Auflagen“ geknüpft werden soll; Gerken gibt aber zu bedenken, dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insolvenzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei. Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitätspakts durch einige Länder und betrachtet die Maßnahmen als – nicht beabsichtigten, aber hingenommenen – Weg in die „Schuldenunion“.[47]
Insbesondere der FDP-Bundestagsabgeordnete und -Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisierte den Rettungsschirm vehement. Unter anderem warf er dem Europäischen Rat vor, "kollektive Rechtsbrüche" der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine "wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik über die Wirtschaft in der Europäischen Union" und eine "monetäre Planwirtschaft" anzustreben.[48]
Der Ökonom Max Otte kritisierte die geplante europäische Regelung für einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro-Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel.[49]
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4...hanismus#Kritik |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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24.08.2011 10:15 |
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Günter
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Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen.
Begründung Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht 190,05 Mrd. Euro.
Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offenkundig nicht helfen und für das aktuell bereits Umschuldungen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.
Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos einzuzahlen ist (Artikel 8; auf Deutschland entfallen 22 Mrd. Euro, die kreditfinanziert werden sollen); Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen (Artikel 10) kann; bei Ausfall eines ESM Mitgliedes diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten gerichtliche Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).
Der Vertragsentwurf sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten. Und selbst wenn es eine parlamentarische Kontrolle gäbe: könnten sich die Parlamentarier dem ungeheuren Druck widersetzten und Zahlungen verweigern? Mai 2010 hat gezeigt, dass sie es nicht können.
Im Artikel 16 heißt es weiter, das der ESM die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen kann. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom ESM allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risiko? Das lässt auch die politische Beteuerung sehr unglaubwürdig erscheinen, Deutschlands Anteil am genehmigten Grundkapital – 190 Mrd. von 700 Mrd. – stehe unverrückbar fest. Der ESM stellt sich nach dem Vertragsentwurf als eine sehr unabhängige Institution dar und es sieht so aus, als werde hier viel mehr als eine reine Verrechnungsstelle installiert. Es wird eine neue Behörde geschaffen, deren Verantwortliche strafrechtliche Immunität genießen sollen - weshalb eigentlich? -, die nur gewählten Parlamentariern zusteht.
Die geplante Streichung der no-bail-out-Klausel in den EU-Verträgen (Art. 125) durch zusätzlich einzuführende Klauseln in Art. 136 muss in diesem Zusammenhang verhindert werden. Nur die no-bail-out-Klausel in ihrer ursprünglichen Fassung schützt Deutschland davor, für Schulden anderer Länder zu haften.
https://epetitionen.bundestag.de/index.p...;petition=18123 |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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24.08.2011 18:30 |
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Günter
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Nun weiß ich nicht, ob es sich bei dieser Beatrix von Storch um die bisherige Herzogin Beatrix von Oldenburg handelt, mir sagen beide Namen nichts. Aber das, was sie hier schreibt, halte ich schon für nachdenkenswert:
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ALARM: ESM-Vertrag bringt Ende staatlicher Haushaltssouveränität!
von Beatrix von Storch
Der Vertragsentwurf für die Transferunion ist (versehentlich?) öffentlich geworden. Sie finden ihn am Ende dieses Artikels in voller Länge. Die wichtigsten Passagen habe ich hier wörtlich zitiert- und mir erlaubt, ein paar Fragen zu stellen. In der Zusammenfassung muß man sagen: Mit dem Vertrag zur Transferunion, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sollen wir den ESM ermächtigen, über unser Einkommen und Vermögen zu verfügen, zunächst über 700 Mrd. Euro, aber diese Summe kann jederzeit und unbegrenzt durch den ESM selbst angehoben werden. Damit ist unsere staatliche Souveränität faktisch beendet. Es dürfte unbestritten sein, daß, wenn der Betrag angehoben werden kann, auch angehoben werden wird.
Wir haben dann – mangels Geld – keine Möglichkeit mehr, irgend etwas zu gestalten. Oder anders gesagt: Es steht zur freien Disposition des ESM, wieviel uns bleibt. Souverän sind wir dann jedenfalls nicht mehr. Faktisch wird so unsere Souveränität abgeschafft. Demokratie, Bürgerrechte, Rechtsstaat? Adé. Aber lesen Sie den Vertrag selbst. Hier:
Artikel 8: Grundkapital
Ziffer 1: Das Grundkapital beträgt 700 Mrd. Euro.
Ziffer 4: Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital … zu leisten. … Sie haben allen Kapitalabrufen fristgemäß … Folge zu leisten.
Ich frage mich: Wieso eigentlich 700 Milliarden. Woher kommt diese Zahl? Wer hat sie errechnet? Und was heißt „bedingungslos und unwiderruflich“? Wenn ein neues Parlament gewählt wird, das vielleicht den Transfer nicht mehr will – das geht dann also nicht mehr?
Artikel 9: Kapitalabrufe
Ziffer 3: … Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderung jeglichem … durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen.
Ich frage mich: …nichts. Das habe ich verstanden. Wenn der Direktor ruft, dann muß es schnell gehen. Immerhin- 7 Tage. Bei den normalen Bankenlaufzeiten müßten wir also innerhalb von 4 Tagen den Überweisungsträger ausfüllen. Das ist zu schaffen…
Artikel 10: Änderung des Grundkapitals
Ziffer 1: Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 … entsprechend ändern.
Ich frage mich: …? … ?? Wie bitte? Die 700 Mrd. sind also nur der Anfang? Der ESM kann also beliebig nachfordern? Unbegrenzt? Und wir sind dann (s. Artikel 9) „bedingungslos und unwiderruflich“ verpflichtet, zu zahlen? Und ab 1 Billion- da gelten auch die 7 Tage? Oder können wir da vielleicht 10 Tage Zeit bekommen?
Artikel 17: Aufnahme von Krediten
Ziffer 1: Der ESM ist ermächtigt, … auf den Kreditmärkten, Kredite von Banken, Finanzinstituten und sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen.
Ziffer 2: Die Modalitäten der Kreditaufnahme werden vom Geschäftsführenden Direktor … bestimmt.
Ich frage mich: …äh. Kredite aufnehmen? Wozu denn das jetzt? Wir zahlen doch zig-Milliarden ein und wenn zig-Milliarden nicht reichen, dann haben wir doch Artikel 10: Änderung des Grundkapitals durch den Gouverneursrat. Ist also dieses Recht zur Kreditaufnahme da, damit der ESM flüssig bleibt, wenn der Gouverneur mal Ferien macht- und vergessen hat, vorher noch das Grundkapital zu erhöhen? Und wer sind die „sonstigen Personen“- bitte? Und die Darlehensbedingungen bestimmt der Direktor. Wenn also eine „sonstige Person“, sagen wir mal – 35 % Zinsen haben will- dann kann er das also vereinbaren, ja?
Artikel 25: Externe Rechnungsprüfung
Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Rechnungsprüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden.
Ich frage mich: Ehrlich- jetzt war ich grade beruhigt, weil ja ein Externer die Bücher prüft. Der würde ja sofort Alarm machen, wenn da irgend etwas nicht sauber ist. Aber – „…vom Gouverneursrat bestätigt“. Das klingt jetzt ein bischen danach, daß ich mich dem Strafrichter unterstelle- den ich mir vorher frei ausgesucht habe. Wirklich- das kann´s nicht sein. Oder?
Weiter: http://julius-hensel.com/2011/07/alarm-e...tssouveranitat/ |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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24.08.2011 18:37 |
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Günter
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P.S.
Anlage 1: Aufteilungsschlüssel für die finanziellen Beiträge zum ESM:
Deutschland 27,1 % (= 190 Mrd. Euro)
Frankreich 20,3 % (= 142 Mrd. Euro9
Italien 17,9 % (= 125 Mrd. Euro)
Spanien 11,9 % (= 83 Mrd. Euro)
…
Portugal 2,5 % (= 17 Mrd. Euro)
Griechenland 2,8 % (=19 Mrd. Euro)
Irland 1,6 % (= 11 Mrd. Euro).
…und wenn einer der Mitglieder, z.B. Griechenland, zufällig nicht zahlen kann, wird dessen Anteil von den anderen übernommen (Artikel 21 Ziffer 2).
http://julius-hensel.com/2011/07/alarm-e...tssouveranitat/ |
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__________________ Liebe Grüße
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24.08.2011 18:40 |
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24.08.2011 18:42 |
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