Das kommt ganz drauf an, ob Vorstrafen vorliegen und inwieweit die Staatsanwaltschaft in der Lage ist, den Tatvorwurf des "versuchten Mordes aus niederen Beweggründen" zu belegen - oder ob es nur eine Annahme der Staatsanwaltschaft ist, dass das Tatmotiv "Hass auf Deutsche - und Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer" war.
Aber auch die "gefährliche Körperverletzung", die hier eingestanden worden ist, kann mit einer mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Insofern ist es selbst bei eventuell nicht vorhandenen Vorstrafen recht wahrscheinlich, dass angesichts der Schwere der Tat (das Opfer lag vier immerhin Wochen im künstlichen Koma, es ging also um Leben oder Tod) Haftstrafen dabei rumkommen.
Das Gericht wird also ziemlich genau nach den Motiven forschen müssen. Wenn da von den Angeklagten nichts kommt (und was soll da kommen), dann bleibt zumindest der Vorwurf des versuchten Mordes aus "Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer" - und das heißt Knast.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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