Niclas
abgemeldet
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22.04.2012 08:47 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
Dabei seit: 12.09.2007
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Original von Niclas
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Original von Grubendol
Hat er auch eine amts�rztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf? |
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lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.
du schaust dir einfach einen videofilm �ber hygienema�nahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss j�hrlich die erinnerungen auffrischen. in der realit�t sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedr�ckt wird.
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So einfach ist nun auch nicht ganz.
Stichprobeartige Kontrollen werden auch heute noch durchgeführt.
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Infektionsschutzgesetz.
2001 wurde das BSeuchG durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst. In §§ 42 und 43 IfSG sind die Vorgaben für Personen, die regelmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, aufgeführt. Beschäftigte, die in Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 IfSG (Erstbelehrung) durch das für sie zuständige Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Bescheinigung, die lebenslang verwendet werden kann, ist die Teilnahme an einer Belehrung nach §§ 42/43 IfSG.
Besondere Hinweise für Arbeitgeber/Dienstherren Personen, die an bestimmten ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen nach § 42 IfSG in Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung nicht tätig sein oder beschäftigt werden (Tätigkeitsverbot). Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren alle zwei Jahre über die Bestimmungen des IfSG belehren (sog. Folgebelehrung).
Die Teilnahme an der Folgebelehrung ist zu dokumentieren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzuweisen. Besondere Hinweise für Beschäftigte Arbeiten Sie nicht mit Lebensmitteln, sondern suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie unter folgenden Symptomen leiden:
Durchfall Erbrechen hohem Fieber Gelbfärbung der Haut und der Augen Wunden oder offene Stellen an Händen oder Armen die eitrig, gerötet oder nässend sind.
Belehrungstermine und Kosten Bürgerinnen und Bürger, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, werden angehalten, eine volljährige dolmetschende Person ihres Vertrauens zur Übersetzung der Belehrung mitzubringen, da sonst eine Bescheinigung nach § 43 IfSG nicht ausgestellt werden kann.
Minderjährige oder beschränkt Geschäftsfähige bzw. geschäftsunfähige Personen sollten zur Erlangung der Bescheinigung einen Sorgeberechtigten bzw. Betreuer mitbringen.
Die Bescheinigung kann erst nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Sorgeberechtigten bzw. Betreuer ausgestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen können auch den Sorgepersonen zur Einsicht und Unterschrift durch die Sorgeberechtigten bzw. Betreuer mitgegeben werden. |
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http://www.landkreis-fuerth.de/gesundhei...cheinigung.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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23.04.2012 00:32 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
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23.04.2012 14:03 |
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Nadermann
Gast
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23.04.2012 14:26 |
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Medem-Taxi
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04.06.2012 09:57 |
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Jensemann
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04.06.2012 22:41 |
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Niclas
abgemeldet
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Original von Jensemann
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Original von Niclas
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Original von Grubendol
Hat er auch eine amtsärztliche Untersuchung, dass er Lebensmittel verkaufen darf? |
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lach die braucht man schon jahrelang nicht mehr.
du schaust dir einfach einen videofilm über hygienemaßnahmen an und schon hast du nach einer guten stunde deinen wisch in der hand. der arbeitgeber muss jährlich die erinnerungen auffrischen. in der realität sieht es so aus, dass der stempel einfach ins heft gedrückt wird.
aber darum gehts doch in dem artikel gar nicht. hast du ihn dir überhaupt durchgelesen? |
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ich weis ja nicht wie es bei euch in einer brauerei läuft mit der hygieneschulung, doch bei uns gibt es keinen stempel. wir müssen alle ca. 180 Mitarbeiter jährlich zur Unterweisung. Selbst die im Büro arbeiten und nur so viel mit Lebensmittel zu tun haben, das sie ihr Brötchen essen.
Daher lieber Niclas nicht immer zu allgemein solche wichtigen dinge darstellen.
wir haben sogar zusätzlich noch jährlich HACCP Schulungen wenn du weist was das ist. (hast ja deinen Braumeister kurz vorm abschluss, dann musst du das ja kennen)  |
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entweder bekommt man ein zertifikat ausgestellt (welches einem ausgehändigt, oder ggf. beim arbeitgeber verbleibt), oder man bekommt einen stempel in sein heftchen gedrückt. der nachweis muss jedenfalls erfolgen. ich schau nachher mal nach, wie das besagte buch richtig heißt.
hygiene steht bei mir an erster stelle, da kannst du dir sicher sein. und ja - die haccp ist mir ein begriff 
ich wollte nur die gängige praxis darstellen, was der boulettenbrater auf 400€-basis durchläuft in sachen hygiene. in meinen augen ist das mehr als lächerlich.
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06.06.2012 04:50 |
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