BGH-Urteil: Schadenersatz bei Internet-Ausfall |
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Kein Internet, keine Emails, kein Telefon - für die meisten Menschen keine schöne Vorstellung. Das BGH hat nun entschieden, dass ein Anspruch auf Schadenersatz beim Ausfall besteht.
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Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss. |
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http://www.wedel-schulauer-tageblatt.de/...et-ausfall.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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