Grubendol
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23.05.2013 19:34 |
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Quark
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RE: Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu |
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Zitat: |
Original von Grubendol
Zitat: |
Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu
Dreijährige Kinder müssen nicht in einem Gitterbettchen für Babys schlafen, auch wenn ihre Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Zuvor hatten Behörden und Gerichte einer alleinerziehenden Mutter die Kostenübernahme grundsätzlich verwehrt.
(...)
Der Spiegel |
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Das ist ja geradezu widerlich asozial. Was für "Menschen" arbeiten eigentlich im Jobcenter? |
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Naja, ohne die Menschen direkt angreifen zu wollen, aber ich bin schon seit langem der Auffassung dass es eine klare "Anweisung von Oben" gibt, zunächst einmal alles abzulehnen.
Bezeichnend ist, dass es sich um einen Fall aus Baden-Württemberg handelt. Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, dass die Hartz-IV Empfänger hier nur mit einer Klage vor dem Sozialgericht zu ihrem Recht kommen.
Es ging bei diesem Urteil ja zunächst nur um die Frage, ob es sich um eine "Ersatzbeschaffung" oder eine "Erstausstattung" handelt. Also, ob die Kosten über den Regelsatz gedeckt sind (5,10 / Monat )) oder zusätzlich gewährt werden müssen. Und da hat das BSG eine klare Entscheidung gefällt. Und das ist auch gut so.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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23.05.2013 21:37 |
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