Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
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14.10.2013 12:26 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Selber bezahlen, die Kassen zahlen schon seit zehn Jahren keine einfachen Fahrten zum Arzt mehr, selbst mit ärztlicher Verordnung nicht:
Zitat: |
Fahrkosten
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Bei genehmigten Fahrkosten müssen zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Fahrkosten. Ausnahmen: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.
Im Übrigen übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei
Leistungen, die stationär erbracht werden,
Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen,
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
(...)
guckst du hier |
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__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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14.10.2013 14:34 |
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Quark
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? |
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Zitat: |
Original von Günter
So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist? |
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Wenn jemand solche Schmerzen hat, dass er nicht einmal mehr 100m laufen kann, wäre das dann nicht ein Fall für den Rettungsdienst?
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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14.10.2013 16:12 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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14.10.2013 17:08 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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14.10.2013 18:23 |
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Medem-Taxi
Mitglied
Dabei seit: 18.09.2010
Beiträge: 366
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RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? |
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Zitat: |
Original von Günter
So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist? |
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Guggst du hier, da steht alles drin.
h §92 Abs.1 Satz 2 Nr.12 Sgb
sorry, so muss es richtig heißen, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html §60
Gruß Hans-Jörg
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Medem-Taxi am 14.10.2013 18:54.
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14.10.2013 18:35 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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Zitat: |
2.1. Weitere Fahrtkosten:
Weitere Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen übernehmen: Krankentransporte:
Fahrten mit fachlicher Betreuung, mit Krankenwagen, unabhängig von stationärer oder ambulanter Behandlung. Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss vom Arzt attestiert werden. Schwerbehinderte:
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann. |
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Mehr:http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...kosten-133.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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14.10.2013 20:09 |
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