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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Taxi-Forum » Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Krankenfahrten
Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt?
10.04.2013 | 15:54 Uhr

Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...l#plx1373014511


So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist?

__________________
Liebe Grüße winke
Günter



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14.10.2013 12:26 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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Selber bezahlen, die Kassen zahlen schon seit zehn Jahren keine einfachen Fahrten zum Arzt mehr, selbst mit ärztlicher Verordnung nicht:

Zitat:
Fahrkosten
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Bei genehmigten Fahrkosten müssen zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Fahrkosten. Ausnahmen: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.

Im Übrigen übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei

Leistungen, die stationär erbracht werden,
Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenkraftwagen,
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
(...)
guckst du hier

__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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14.10.2013 14:34 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042

RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Krankenfahrten
Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt?
10.04.2013 | 15:54 Uhr

Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...l#plx1373014511


So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist?

Wenn jemand solche Schmerzen hat, dass er nicht einmal mehr 100m laufen kann, wäre das dann nicht ein Fall für den Rettungsdienst?

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

14.10.2013 16:12 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Quark

Wenn jemand solche Schmerzen hat, dass er nicht einmal mehr 100m laufen kann, wäre das dann nicht ein Fall für den Rettungsdienst?

Nur ins Krankenhaus, nicht zum Haus- oder Facharzt. Auf jeden Fall mit der KK und dem Arzt besprechen.

Bei onkologischer Behandlung gibt es z.B. Sonderregeln, da liegen "zwingende medizinische Gründe" vor, vielleicht auch bei anderen Leiden.

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14.10.2013 17:08 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Quark Quark ist männlich
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042

RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von Quark

Wenn jemand solche Schmerzen hat, dass er nicht einmal mehr 100m laufen kann, wäre das dann nicht ein Fall für den Rettungsdienst?

Nur ins Krankenhaus, nicht zum Haus- oder Facharzt. Auf jeden Fall mit der KK und dem Arzt besprechen.

Bei onkologischer Behandlung gibt es z.B. Sonderregeln, da liegen "zwingende medizinische Gründe" vor, vielleicht auch bei anderen Leiden.

Bei deiner Aufzählung hast Du noch die Fahrten in eine BG-Klinik nach einem Arbeitsunfall vergessen ...

__________________



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14.10.2013 18:23 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Medem-Taxi
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Dabei seit: 18.09.2010
Beiträge: 366

RE: Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Krankenfahrten
Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt?
10.04.2013 | 15:54 Uhr

Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi zum Arzt? | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...l#plx1373014511


So, ich habe diesenArtikel der WAZ jetzt durchgelesen und muss daraus den Schluss ziehen, dass Fahrten zum Hausarzt i. d. R. nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn jemand aber nicht mehr weiter als 100 mtr laufen kann, weil seine Schmerzen dann zu heftig werden, wie soll der dann zum nächstgelegenen Hausarzt kommen, der z. B. 2,5 km entfernt ist?



Guggst du hier, da steht alles drin.

h §92 Abs.1 Satz 2 Nr.12 Sgb
sorry, so muss es richtig heißen, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html §60

Gruß Hans-Jörg

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Medem-Taxi am 14.10.2013 18:54.

14.10.2013 18:35 Medem-Taxi ist offline Beiträge von Medem-Taxi suchen Nehmen Sie Medem-Taxi in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




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Zitat:
2.1. Weitere Fahrtkosten:
Weitere Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen übernehmen: Krankentransporte:
Fahrten mit fachlicher Betreuung, mit Krankenwagen, unabhängig von stationärer oder ambulanter Behandlung. Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss vom Arzt attestiert werden. Schwerbehinderte:
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann.

Mehr:http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...kosten-133.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

14.10.2013 20:09 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
 
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