Birma: Eingriff in Glaubensfreiheit |
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Eingriff in Glaubensfreiheit
20. August 2015
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Birma: Neues Gesetz beschneidet Religionswechsel
Göttingen/Rangun (idea) – Das Parlament Birmas hat ein Gesetz verabschiedet, dass die Religionsfreiheit nach Ansicht von Menschenrechtlern erheblich beschneidet. Künftig muss jeder, der in dem südostasiatischen Land seine Religion wechseln will, seine Motive vor einer staatlichen Kommission darlegen und glaubhaft machen, dass er freiwillig übertritt. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe. Nach Ansicht der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) stellt dies besonders für die christliche und die muslimische Minderheit in dem überwiegend buddhistischen Land einen massiven Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung dar. Mission ist ohnehin verboten.
„Gift“ für das Zusammenleben
Wie der Asienreferent der GfbV, Ulrich Delius (Göttingen), am 20. August mitteilte, sind die umstrittenen neuen Vorschriften Teil eines von buddhistischen Nationalisten propagierten Gesetzespakets. Es umfasse vier „Rasse- und Religionsgesetze“. Zwei von ihnen sollten das Geburtenwachstum von Nicht-Buddhisten eindämmen und Eheschließungen zwischen Buddhisten und Andersgläubigen einschränken. Das Gesetzespaket sei „Gift für das Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Glaubens“, betonte Delius. Es fördere Gewalt und Misstrauen gegen die Christen und Muslime. Der christliche Glaube ist vor allem unter den Volksgruppen der Chin, Karen, Karenni und Kachin verbreitet, der Islam unter den Rohingya. Von den 51,4 Millionen Einwohnern Birmas sind nach offiziellen Angaben 87,2 Prozent Buddhisten, 5,5 Prozent Christen, 3,6 Prozent Muslime und die übrigen Anhänger anderer Religionen.
http://www.idea.de/menschenrechte/detail...hsel-91828.html
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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