Rucksacktrinker dürfen mitfeiern |
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Rucksacktrinker dürfen mitfeiern
Städte und Gemeinden verbieten bei Volksfesten vermehrt das Mitführen und den Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke, um insbesondere jugendlichem Alkoholkonsum zu begegnen. Dabei erklärten bereits mehrere Gerichte solche Sperrzonen für rechtswidrig. Florian Albrecht hält das Vorglüh-Verbot für nicht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vereinbar.
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__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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