Günter
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Dabei seit: 14.11.2005
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Original von Grubendol
Nur: Das alles ist ja auch nicht illegal. Der eigentliche Sakndal ist ja nicht, dass Firmen dieses Möglichkeiten, andere kostenlos für sich arbeiten zu lassen, nutzen. Der eigentliche Skandal ist, dass die Möglichkeit bewusst in die Agenda 2010 eingebaut wurden. |
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Das ist falsch, natürlich ist das illegal und gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer betrifft das auch nicht, nur denjenigen, der glaubt, sich alleine gegen die Ausbeutung wehren zu können.[/quote]
Ich habe noch nie gehört, dass jemand zur ARGE seinen Gewerschaftsvertreter mitbringen darf.
Übrigens: Die teilweise haarsträubenden Gesetze und DVO der Agenda 2010 gelten auch für Gewerkschaftler. Kostenlose Praktika darf ein HartIV-Empfänger auch nicht ablehnen, wenn er in der Gewerkschaft ist. 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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02.11.2011 16:55 |
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Grubendol
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Original von max1995
Ich verweis da noch mal auf meinen Beitrag von 18 Uhr 33,welchen du den Anschein nach nicht gelesen hast. |
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Offensichtlich nicht...
Genauso beliebt Günter seit Jahren nicht zur Kenntnis zu nehmen, dass die meisten Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide vor Gericht Erfolg haben.
Man kann den Betroffenen nur raten, sich eben nicht alles gefallen zu lassen, insbesondere von privaten Vermittlern nicht.
Niemand ist wirklich "glücklich" mit Hartz-IV, dass wie jede Gesetzesnovelle und tiefgreifende Strukturreform selbstverständlich Webfehler enthält, die erst durch die Anwendung in der Praxis entdeckt und (hoffentlich) ausgebügelt werden können. So wie vorher konnte es nämlich nicht weitergehen.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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03.11.2011 01:06 |
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Grubendol
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| Zitat: |
Original von Günter
Naja, da hast Du natürlich Recht! Und es ist gut, dass immer mehr Betroffene gegen die Gerhard-Schröder-Gesetze gegenangehen! Danke, Grubendol, für Deinen wichtigen Hínweis! |
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Das hast du falsch verstanden. Die Tatsache, dass so viele Widersprüche Erfolg haben, bedeutet lediglich, dass das Gesetz in vielen Fällen offensichtlich falsch angewendet worden ist, was die Sozial- und Arbeitsgerichte dann im Einzelfall korrigieren.
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03.11.2011 02:36 |
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Günter
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| Zitat: |
Original von max1995
Wo stehen sie denn?
Ich hab schon mal danach gefragt,mit fruchtlosem Erfolg. |
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Aus Zeitgründen nur ganz kurz:
Die Gewerkschaft Verdi hat sich mal damit befasst:
| Zitat: |
Rechtsgrundlagen für sog. AlgII-Praktikas
Die so genannten Alg-II-Praktika können sowohl beim Arbeitslosengeld (Alg I)
als auch beim Arbeitslosengeld II (Alg II) eingesetzt werden. „0-Euro-Jobs“
dürfen nicht länger als 4 Wochen dauern. Die Rechtsgrundlagen sind im
Sozialgesetzbuch im Zweiten Buch (SGB II ) und im Dritten Buch (SGB III ) zu
finden.
Für alle, die Alg II (Hartz IV) bekommen, gründet sich die Zulässigkeit von Praktika
auf den 1. Absatz des § 16 des SGB II . Dort ist außer einem Verweis auf das SGB III
jedoch nicht viel zu finden: „Als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kann die
Agentur für Arbeit alle im ..., im ersten bis dritten und sechsten Abschnitt des Vierten
Kapitels, im ... des Dritten Buchs (= SGB III) geregelten Leistungen erbringen.“
Der als „Verbesserung der Eingliederungsaussichten“ betitelte zweite Abschnitt des
Vierten Kapitels des SGB III umfasst die Paragraphen 48 bis 52. ....
http://www.elo-forum.org/weiterbildung-u...erhaeltnis.html |
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Und bevor Du nachfragst:
Aber unabhängig davon hat man in die HartzIV-Gesetzgebung eine Art "Freikarte" für die ARGE-Mitarbeiter eingebaut:
Die sog. "Eingliederungsvereinbarung"! Hier wurde den ARGE-Vermittlern ein mächtiges Werkzeug in die Hand gegeben. Die "Eingliederungsvereinbarung" wird für jeden HartzIV-Empfänger indeviduell ausformuliert. Wie weit sie sich in jedem Punkt mit den HartzIV-Gesetzen in Übereinstimmung befindet, kann der HartzIV-Empfänger als Laie kaum überblicken.
Aber dennoch: Der HartIV-Empfänger ist verpflichtet, die "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben. Ansonsten drohen ihm Kürzungen bis hin zum Wegfall des Regelsatzes.
Wie Du leicht erkennen kannst, gibt es in den gesetzl. Grundlagen für die sog. "Eingliederungsvereinbarung" sehr viele "Kann-Bestimmungen"! Hier wurden mit dem Gestz der Willkür durch die ARGE Tür und Tor geöffnet. Und das war sicherlich auch so gewollt:
SGB II - § 15:
| Zitat: |
§ 15
Eingliederungsvereinbarung.(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,
1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.
Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.
(2) In der Eingliederungsvereinbarung kann auch vereinbart werden, welche Leistungen die Personen erhalten, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
(3) Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schadenersatzpflichtig ist, wenn sie oder er die Maßnahme aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/15.html |
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SGB III - § 37:
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§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung.(1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden dessen für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Feststellung erstreckt sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung erschwert ist.
(2) In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt
1. das Eingliederungsziel,
2. die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit,
3. welche Eigenbemühungen zu seiner beruflichen Eingliederung der Ausbildungsuchende oder Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er diese nachzuweisen hat,
4. die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
Die besonderen Bedürfnisse behinderter und schwerbehinderter Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitslosen, die einen Eingliederungsgutschein nach § 223 erhalten, soll in der Eingliederungsvereinbarung die Ausgabe des Eingliederungsgutscheins mit einem Arbeitsangebot oder einer Vereinbarung über die notwendigen Eigenbemühungen zur Einlösung des Eingliederungsgutscheins verbunden werden.
(3) Dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden ist eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung auszuhändigen. Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen; sie ist fortzuschreiben, wenn in dem Zeitraum, für den sie zunächst galt, die Ausbildungsplatzsuche oder Arbeitsuche nicht beendet wurde. Sie ist spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslosen und ausbildungsuchenden Jugendlichen sowie in den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/37.html |
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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03.11.2011 13:12 |
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Günter
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Ach, was wurde ich in diesem Thread doch angegriffen. Man glaubte mir nicht, ich sollte Belege für dieses Praxis bringen, so unterschwellig ging das in die Richtung, dass keine Firma so handeln würde, dass keine ARGE so handeln würde usw. usw.
Nun allerdings gehen seit wenigen Stunden Meldungen über die Ticker, dass es ein ganz großer Konzern exakt genauso macht!
Mit folgenden Unterscheiden:
Erster Unterschied: Hier geht es nicht um einen einzigen Mitarbeiter, sondern gleichzeitig um Tausende, die im Weihnachtsgeschäft kostenlos probearbeiten sollen.
Zweiter Unterschied: Die betroffene Firma schickt nach Weihnachten nicht alle wieder nach Hause, sondern ein kleinerer Teil der Probearbeiter wird in einen Zeitvertrtag auf Probe übernommen. Wie lange, ist fraglich. Das steht das Versandhaus auch nicht in der Beweispflicht.
| Zitat: |
Kritik an Arbeitsbedingungen bei Amazon
Weihnachtselfen im Praktikum 11.11.2011
Billige Arbeitskräfte fürs Weihnachtsgeschäft? Hartz-IV-Empfänger werden beim Versandhändler Amazon zu Praktikanten - und der Steuerzahler zahlt ihnen weiter Arbeitslosengeld. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wittert einen "ungeheuren Skandal" und will den Fall untersuchen.
Amazon ist überall. Der Versandhändler verkauft weltweit: Bücher, Musik-MP3s, Klamotten und sogar Gemüse. Amazon ist auch in Rheinberg und Werne. In den beiden Versandzentren in Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen Hunderte Arbeitsplätze geschaffen. Doch jetzt steht der Vorwurf eines "ungeheuerlichen Skandals" im Raum. Die Landesregierung will die Arbeitsbedingungen bei Amazon näher untersuchen.
NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) sagte in Düsseldorf, nach Zeitungsberichten über "offenbar skandalöse Praktiken bei der Beschäftigung von Aushilfen" gebe es "berechtigte Zweifel, ob diese Praxis legal ist". Sein Ressort prüfe derzeit zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, ob Amazons Vorgehen rechtmäßig sei.
Es geht um Vorwürfe, wonach Amazon Mitarbeiter für das Weihnachtsgeschäft zunächst zwei Wochen lang im Zuge "betrieblicher Trainingsmaßnahmen" zur Probe arbeiten lassen soll, ohne sie zu bezahlen.
Für die Jobvermittler ist es normales Job-Training, eine Chance für Arbeitssuchende. Gewerkschafter von Verdi und offenbar auch Minister Schneider meinen dagegen, dass Amazon sich so nur billige Arbeitskräfte besorgen will, die das Unternehmen dann wieder leicht loswerden kann.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kr...tikum-1.1186410 |
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Arbeitsmarkt
Amazons günstige Aushilfen vom Jobcenter
Für das Weihnachtsgeschäft sucht der Internethändler Amazon Tausende Aushilfen zum Packen. Kommen sie vom Jobcenter, müssen sie oft zur Probe arbeiten – ohne Bezahlung.
Der Vermittlungsvorschlag kam Anfang September. Ein Job im Lager des Versandhändlers Amazon in Werne, befristet bis Ende des Jahres. Rolf Büttner (Name von der Redaktion geändert) sollte Weihnachtsgeschenke einpacken: Bücher, Küchengeräte, Kameras – für 9,65 Euro pro Stunde. Der 43-Jährige sucht seit fünf Jahren eine Arbeit. Der Vorschlag vom Jobcenter klang nicht schlecht, fand er.
Der Vermittlungsvorschlag kam Anfang September. Ein Job im Lager des Versandhändlers Amazon in Werne, befristet bis Ende des Jahres. Rolf Büttner (Name von der Redaktion geändert) sollte Weihnachtsgeschenke einpacken: Bücher, Küchengeräte, Kameras – für 9,65 Euro pro Stunde. Der 43-Jährige sucht seit fünf Jahren eine Arbeit. Der Vorschlag vom Jobcenter klang nicht schlecht, fand er.
Drei Wochen später ändert er seine Meinung. Auf der Infoveranstaltung des Unternehmens erfährt Büttner: Für einen Dreimonatsvertrag soll er zwei Wochen zur Probe arbeiten. Ohne Bezahlung.
Eigentlich könnte ihm das egal sein; er bekäme in der Zeit weiterhin sein Arbeitslosengeld – aber Büttner ist wütend. "Mir geht es um die Masse", sagt er. Schließlich sucht Amazon vor Weihnachten zuhauf Aushilfen, allein im münsterländischen Werne mehr als 2.000, in Leipzig über 2.800, im hessischen Bad Hersfeld 4.500. Der Bedarf ist so groß, dass das Unternehmen sogar im über 600 Kilometer entfernten Stralsund um Aushilfen für Bad Hersfeld wirbt.
Kostenlos zur Probe arbeiten müssen dabei lediglich Arbeitslosengeldempfänger. "Bewerber, die über die Arbeitslosenvermittlung zu uns kommen", teilt Amazon auf Anfrage von ZEIT ONLINE mit, "erhalten für eine kurze Zeit weiterhin ihre Bezüge von der Agentur für Arbeit, da das Training die Wiedereingliederungsaussichten in den Arbeitsmarkt verbessert."
Arbeiten nur tausend Arbeitslose zwei Wochen lang umsonst, spart das Unternehmen mehrere Hunderttausend Euro. Statt Amazon bezahlt dann weiterhin der Staat. Und bei fünf Logistikzentren in Deutschland – zwei davon sind ganz neu – dürfte die Probezeit nicht nur tausend, sondern noch mehr Arbeitslose betreffen.
http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehme...raktika/seite-1 |
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Nordrhein-Westfalen will die Arbeitsbedingungen beim Internet-Versandhändler Amazon näher unter die Lupe nehmen. Nach Medienberichten über "offenbar skandalöse Praktiken bei der Beschäftigung von Aushilfen" gebe es "berechtigte Zweifel, ob diese Praxis legal ist", sagte Sozialminister Guntram Schneider (SPD) am Donnerstag in Düsseldorf. Sein Ressort prüfe derzeit zusammen mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit des Vorgehens.
Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, wäre dies "ein ungeheuerlicher Skandal", sagte Schneider. Nach Angaben der Landesregierung geht es um Vorwürfe, wonach Amazon Mitarbeiter für das Weihnachtsgeschäft zunächst zwei Wochen lang im Zuge "betrieblicher Trainingsmaßnahmen" unbezahlt zur Probe arbeiten lassen soll. In dieser Zeit würden die zumeist arbeitslos Gemeldeten offenbar vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bezahlt.
http://www.verivox.de/nachrichten/unbeza...-aus-80671.aspx |
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Recht hat der NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD)! Wir werden bald sehen, ob seine Äußerungen nur medienwirklsames Gegrummel waren, oder ob er sich wirklich bemüht, hier etwas in Bewegung zu setzen!
Wie Ihr aber auf alle Fälle sehen könnt, das Bauunternehmen aus Freiburg ist wahrlich kein Einzelfall!!!
__________________ Liebe Grüße
Günter

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12.11.2011 01:00 |
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Günter
Administrator
      
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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| Zitat: |
Stellenvorschlag Amazon Versandmitarbeiter Werne
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Hallo,
nach jahrelangem Lesen habe ich selbst jetzt ein Problem.
Meine SB schickte mir anfang September einen Vermittlungsvorschlag als Versandmitarbeiter für das AMAZON - Lager Werne.
Gestern musste isch an einer Informationsveranstaltung bei Amazon teilnehmen und wurde auch prompt als qualifiziert bewertet.
Amazon sucht für das Weihnachtsgeschäft mehere hundert Versandmitarbeiter. Zu der Infoveranstanltung waren ca. 80-100 Leute erschienen, ging von 0800h bis ca. 1300h, die 2. Veranstanltung begann um 1300h. Ein Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Unna war auch anwesend und half auch bei der Bewerbersuche.
Konditionen: 9,65 Euro Stundenlohn 35/38,75 Woche, heisst 38,75 Stunden müssen gearbeitet werden, 35 Stunden werden bezahlt. Bis 8% Zulage möglich. 2 Schichtbetrieb. 0630h-1500h oder 1500h-2330h. Vor Weihnachten auch Sonntage (dann 75 % Zulage) und Nachschichten (dann 25% Zulage).
Hört sich erstmal nicht so schlecht an.
Befristeter Vertrag bis 31.12.2011
Hier der Hammer:
Jeder Bezieher von ALG 1 und 2 muß 2 Wochen unEntgeltlich Probearbeiten, und das bei mehreren Hundert benötigter Saisonkräfte . (Das ist eine Subvertionierung von Amazon in Höhe von meheren 10.000 Euro)
2 Wochen Probearbeiten bei insgesamt 3 Monate Zeitvertrag.
Natürlich sagt Amazon, daß jeder die Chance hat auch übernommen zu werden.
Auf Nachfrage, wenn man keine staatlichen Leistungen erhält, was denn dann sei, hieß es, daß man dann von der ersten Stunde an normal bezahlt würde.
Meine Frage: Kann ich diese Stelle ablehnen, ohne sanktioniert zu werden??
Welche Möglichkeiten hätte ich??
http://www.elo-forum.org/alg-ii/80122-st...iter-werne.html |
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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12.11.2011 02:12 |
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Quark
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| Zitat: |
Original von Günter
| Zitat: |
Original von Quark
Auch wenn diese Antwort hier natürlich nicht gerne gelesen wird, aber mehr als die Hälfte derjenigen, die ein kostenloses Praktikum bei Amazon absolviert haben, haben hinterher keine staatlichen Leistungen mehr bezogen, weil sie von Amazon fest übernommen wurden. |
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Und wie lange? |
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Verstehe ich nicht, die Frage. Welchen Unterschied in der Länge der Beschäftigung macht es, ob ein Unternehmen durch Transferleistungen Mitarbeiter am Anfang umsonst kriegt. Er würde die Arbeitstellen so oder so wieder abbauen, wenn die Arbeit erledigt ist. Oder bist Du der Meinung, Arbeitnehmer im Versandhandel dürfen nicht gekündigt werden, wenn sie mit staatlichen Mitteln gefördert wurden?
Ohne diese staatlichen Leistungen würde Amazon jedenfalls keine 500 Mitarbeiter fest einstellen.
__________________
In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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12.11.2011 10:38 |
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Günter
Administrator
      
Dabei seit: 14.11.2005
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| Zitat: |
Original von Grubendol
Nö, überhaupt nicht, die Bücher könnten auch in Belgien oder sonstwo verpackt werden. |
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1. Dann müßten die Bücher usw, die ja aus Deutschland kommen, dort aber erstmal hinbefördert werden. Das würde ein logistischer Hemmschuh sein, da sich die Versandzeit dadurch deutlich verlängern würde.
2. In Belgien gibt es einen Mindestlohn mit 8,58 €. (Dort gibt es eben keine SPD, die solange sie an der Macht im Bundestag war, immer wieder gegen den Mindestlohn gestimmt hat und die Einführung damit verhindert hat!). Da würde "Herr Amazon" seine Bücher dann bestimmt einpacken lassen!
3. In Belgien gibt es kein HartzIV. Ob es dort auch die Regelung gibt, dass Konzerne einen Teil ihrer Mitarbeiter von den Steuerzahlern entlöhnen lassen können, weiß ich nicht. Beim schnellen Googeln habe ich nichts gefunden. Aber, Grubendol, wenn Du Belgien als theoretische Alternative benennst, ist es ja an Dir, nachzuweisen, dass die Belgier ihre Konzene / Arbeitgeber auch so reich aus Steuermitteln beschenken! Ich denke aber eher nicht, denn die haben keinen "Genossen der Bosse"!!! 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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12.11.2011 21:59 |
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Grubendol
Mitglied
   
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| Zitat: |
Original von Günter
Dort gibt es eben keine SPD, die solange sie an der Macht im Bundestag war gegen den Mindestlohn gestimmt hat und die einführung damit verhindert hat! |
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Das ist schlichtweg falsch, es handelte sich um einen Antrag der Linkspartei, der nicht mehrheitsfähig war.
Die SPD hat nicht gegen den Mindestlohn gestimmt, sondern gegen einen Antrag der Linkspartei. Das ist ein Riesenunterschied:
| Zitat: |
Auch SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles nannte den Antrag der Links-Fraktion eine Showveranstaltung und kündigte an, ihn abzulehnen. "Wir leben doch nicht in Italien und machen vor der entscheidenden Koalitionsrunde eine Politshow der Linkspartei mit", sagte sie.
(...)
Süddeutsche Zeitung |
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12.11.2011 22:05 |
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Günter
Administrator
      
Dabei seit: 14.11.2005
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| Zitat: |
Original von Grubendol
| Zitat: |
Original von Günter
Dort gibt es eben keine SPD, die solange sie an der Macht im Bundestag war gegen den Mindestlohn gestimmt hat und die einführung damit verhindert hat! |
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Das ist schlichtweg falsch, es handelte sich um einen Antrag der Linkspartei, der nicht mehrheitsfähig war.
Die SPD hat nicht gegen den Mindestlohn gestimmt, sondern gegen einen Antrag der Linkspartei. Das ist ein Riesenunterschied:
| Zitat: |
Auch SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles nannte den Antrag der Links-Fraktion eine Showveranstaltung und kündigte an, ihn abzulehnen. "Wir leben doch nicht in Italien und machen vor der entscheidenden Koalitionsrunde eine Politshow der Linkspartei mit", sagte sie.
(...)
Süddeutsche Zeitung |
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Naja, die Frage ist nur, wie glaubwürdig Politiker sind. Dieser Antag der Linken, den die frühere Jusovorsitzende (lang ist es her) Nahles als eine Show-Veranstaltung bezeichnete, war wortwörtlich der Text eines Entschlusses der SPD! Naja ... 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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12.11.2011 22:23 |
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Grubendol
Mitglied
   
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Beiträge: 20985
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Aber es war ein Antrag der Linkspartei zu einem Zeitpunkt, als die SPD in einer Große Koalition mit der CDU/CSU war. Auf den Wortlaut (dass die Linkspartei selber keine vernünftig formulierten Anträge hinbekommt, ist ja bekannt) kommt es unter den Umständen nicht an.
Während es der SPD heute wirklich um den Mindestlohn geht, ging es der Linkspartei seinerzeit nur darum, die SPD vorzuführen. Ein sehr durchsichtiges politisches Manöver, aber keine ernstgemeinte Politik.
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 12.11.2011 22:37.
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12.11.2011 22:35 |
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Günter
Administrator
      
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Davon aber mal abgesehen, lassen wir die deutsche Partei, die immer gegen den Mindestlohn stimmte, wenn sie an der Regierung war, mal außen vor.
Gerne hätte ich auf diese Argumente noch eine Antwort:
| Zitat: |
Original von Grubendol
Nö, überhaupt nicht, die Bücher könnten auch in Belgien oder sonstwo verpackt werden. |
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1. Dann müßten die Bücher usw, die ja aus Deutschland kommen, dort aber erstmal hinbefördert werden. Das würde ein logistischer Hemmschuh sein, da sich die Versandzeit dadurch deutlich verlängern würde.
2. In Belgien gibt es einen Mindestlohn mit 8,58 €. ... Da würde "Herr Amazon" seine Bücher dann bestimmt einpacken lassen!
3. In Belgien gibt es kein HartzIV. Ob es dort auch die Regelung gibt, dass Konzerne einen Teil ihrer Mitarbeiter von den Steuerzahlern entlöhnen lassen können, weiß ich nicht. Beim schnellen Googeln habe ich nichts gefunden. Aber, Grubendol, wenn Du Belgien als theoretische Alternative benennst, ist es ja an Dir, nachzuweisen, dass die Belgier ihre Konzene / Arbeitgeber auch so reich aus Steuermitteln beschenken! Ich denke aber eher nicht, denn die haben keinen "Genossen der Bosse"!!! 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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13.11.2011 00:12 |
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Quark
Mitglied
   
Dabei seit: 24.08.2007
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| Zitat: |
Original von Günter
Gerne hätte ich auf diese Argumente noch eine Antwort:
| Zitat: |
Original von Grubendol
Nö, überhaupt nicht, die Bücher könnten auch in Belgien oder sonstwo verpackt werden. |
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1. Dann müßten die Bücher usw, die ja aus Deutschland kommen, dort aber erstmal hinbefördert werden. Das würde ein logistischer Hemmschuh sein, da sich die Versandzeit dadurch deutlich verlängern würde. |
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Wer sagt Dir, dass die Bücher aus Deutschland kommen? Eine schöne große Lagerhalle an der deutsch/polnischen Grenze hat die Bücher genausoschnell verpackt und ausgeliefert wie ein Versandlager aus Deutschland.
| Zitat: |
Original von Günter
2. In Belgien gibt es einen Mindestlohn mit 8,58 €. ... Da würde "Herr Amazon" seine Bücher dann bestimmt einpacken lassen! |
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Ich möchte auch bezweifeln, dass das Unternehmen in Belgien ansiedelt, ich denke eher, die würden die Verträge nach einem Recht machen, in dessen Land sie auch noch ihre Niederlassungen hätten.
| Zitat: |
Original von Günter
3. In Belgien gibt es kein HartzIV. Ob es dort auch die Regelung gibt, dass Konzerne einen Teil ihrer Mitarbeiter von den Steuerzahlern entlöhnen lassen können, weiß ich nicht. Beim schnellen Googeln habe ich nichts gefunden. Aber, Grubendol, wenn Du Belgien als theoretische Alternative benennst, ist es ja an Dir, nachzuweisen, dass die Belgier ihre Konzene / Arbeitgeber auch so reich aus Steuermitteln beschenken! Ich denke aber eher nicht, denn die haben keinen "Genossen der Bosse"!!!  |
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Also hat Schröder Schuld, dass Amazon 500 feste Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen hat? Anders kann man diesen Vergleich ja nicht sehen.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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13.11.2011 01:27 |
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Günter
Administrator
      
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08.06.2014 17:18 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
Dabei seit: 12.09.2007
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08.06.2014 19:48 |
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