Grubendol
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Taxifahrermord: 39 Zeugen sollen aussagen
Großes Medieninteresse am Prozessauftakt im Taxifahrer-Mord: Zur ersten Sitzung am Dienstag, 9. März, 9 Uhr, haben sich nicht nur Vertreter von Tageszeitungen, Nachrichtenagenturen und Radiosendern angemeldet. Auch fünf Fernsehteams wollen über den Fall, den die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts verhandelt, berichten.
Zur Aufklärung des Sachverhalts hat die Kammer bisher 39 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Bis zum 23. März sind sieben Sitzungstermine anberaumt worden.
(...)
http://www.nwzonline.de/index_regionalau....php?id=2274492 |
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__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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27.02.2010 16:50 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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Todesstrafe Mittelalter .
Das nächste Todesurteil in den USA wird vorraussichtlich am 09.03.2010, im Bundesstaat Florida an David Johnston vollzogen!
Die Kammer
Chris O'Donnell brilliert als idealistischer, junger Rechtsanwalt Adam Hall, der den Fall seines zum Tode verurteilten Großvaters Sam Cayhall (Gene Hackmann), ein ehemaliger Ku-Klux-Klan-Anhänger,...
The Green Mile
In „The Green Mile“ geht es um eine Geschichte, die Paul Edgecomb seiner Freundin Elaine Connelly in einer Rückblende erzählt. Vor ca. sechzig Jahren, zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, war Edgecomb...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-1
Die Todesstrafe hat in Deutschland eine lange Geschichte. 500 Jahre war sie in Gesetzen und sonstigen Rechtsbestimmungen der auf deutschem Territorium befindlichen Staaten verankert. Nach dem Ende des...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-2 - Rechtsgrundlagen
In der SBZ und DDR existierten, zum Teil zeitgleich und abhängig vom Tatvorwurf, mehrere Rechtsgrundlagen für die Verhängung der Todesstrafe. Die vor Gründung der DDR von den Alliierten bzw. allein...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-3 Politische Steuerung der Verfahren
Getreu dem Motto „Jedes Urteil ist eine politische Tat“ (DDR-Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer) war die Justiz der DDR nicht unabhängig, sondern stand in Diensten der Staatsmacht. Dies galt...
http://www.todesstrafe.de/
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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08.03.2010 21:56 |
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Iascan
abgemeldet
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Zitat: |
Original von max1995
Todesstrafe Mittelalter .
Das nächste Todesurteil in den USA wird vorraussichtlich am 09.03.2010, im Bundesstaat Florida an David Johnston vollzogen!
Die Kammer
Chris O'Donnell brilliert als idealistischer, junger Rechtsanwalt Adam Hall, der den Fall seines zum Tode verurteilten Großvaters Sam Cayhall (Gene Hackmann), ein ehemaliger Ku-Klux-Klan-Anhänger,...
The Green Mile
In „The Green Mile“ geht es um eine Geschichte, die Paul Edgecomb seiner Freundin Elaine Connelly in einer Rückblende erzählt. Vor ca. sechzig Jahren, zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, war Edgecomb...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-1
Die Todesstrafe hat in Deutschland eine lange Geschichte. 500 Jahre war sie in Gesetzen und sonstigen Rechtsbestimmungen der auf deutschem Territorium befindlichen Staaten verankert. Nach dem Ende des...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-2 - Rechtsgrundlagen
In der SBZ und DDR existierten, zum Teil zeitgleich und abhängig vom Tatvorwurf, mehrere Rechtsgrundlagen für die Verhängung der Todesstrafe. Die vor Gründung der DDR von den Alliierten bzw. allein...
Die Geschichte der Todesstrafe in der ehemaligen DDR Teil-3 Politische Steuerung der Verfahren
Getreu dem Motto „Jedes Urteil ist eine politische Tat“ (DDR-Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer) war die Justiz der DDR nicht unabhängig, sondern stand in Diensten der Staatsmacht. Dies galt...
http://www.todesstrafe.de/ |
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Da ich weis, dass dir die Todesstrafe ausgezeichnet gefällt, empfehle ich dir in ein Land zu ziehen, in welchem es noch dieses Stafmass gibt. Ich jedenfalls bin froh, dass es hier keine Todesstrafen mehr gibt.
Weiter werde ich mich in diesem Thread nicht zu diesem Thema äußern, weil ich finde es hier wirklich deplatziert.
__________________ Lösungen von heute sind die Konflikte von morgen.
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08.03.2010 22:06 |
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Grubendol
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Zitat: |
“Jetzt kommen wir zu Freitag”
Vage, oft floskelhafte Auskünfte kennzeichneten dagegen die Aufarbeitung des Oldenburger Tathergangs.
“Dieses Sweat-Shirt wurde am Tatort gefunden - ist das Ihres?”
“Ich habe zwei davon, kann also sein, muß aber nicht.”
“Diese Mütze wurde am Tatort gefunden - ist das Ihre?”
“Ich habe zwei davon, kann also sein, muß aber nicht.”
“Wissen Sie, wie die Bekleidung an den Tatort gelangt ist?”
“Nein.”
“Dieses Messer wurde am Tatort gefunden, mit DNA-Spuren nur von Ihnen und dem Getöteten - ist das Ihres?”
“Kann sein, muß aber nicht, ich habe viele Messer.”
“Wie kommt das Messer dahin?”
“Das kann ich mir nicht erklären. Mir fehlen Messer, die können zu Hause rumliegen oder sonstwo.”
(...)
http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/a...zessauftakt.php |
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
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10.03.2010 13:33 |
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Grubendol
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Ja, genau, Erwachsen mit Sicherungsverwahrung:
Zitat: |
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (fälschlich auch Sicherheitsverwahrung genannt) ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, verbleibt in staatlicher Verwahrung, nachdem er die daneben ausgeurteilte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit nach Auffassung des Gerichts und entsprechender Gutachter noch fortbesteht beziehungsweise - in Umkehrung früher geltender Logiken vor Gericht - die Nichtgefährlichkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung |
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Wenn der Mord aufgrund forensischer Beweise zweifelsfrei nachgewiesen ist (hinzu kommt noch die zweite Tat, die er ja gestanden hat) und er den Mord nicht gesteht, kann die "Nichtgefährlichkeit" nicht zweifelsfrei geklärt werden, denn wir erfahren ja nicht, warum er die Tat begangen hat.
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20.03.2010 16:59 |
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Grubendol
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Zitat: |
Auf der Zielgeraden: Prozeß um Taximord vor dem Abschluß
(...)
“Wieder ein Aspirant, der ‘mildernde Umstände’ bekommt, weil er eine schlechte Kindheit hatte???” fragt Jule1205 in einem Leserkommentar zur NWZ-Berichterstattung. Zahlreiche Zeugenaussagen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten vermittelten eher den Eindruck, er sei zu gut gebettet gewesen, um mit der rauhen Wirklichkeit klar zu kommen. Probleme am Ausbildungsplatz nahm er offenbar überzeichnet wahr, bei der anstehenden Gesellenprüfung drohte er zu scheitern. Nach einem längerfristigen Auf und Ab in der Beziehung zur Freundin trübte sich im Sommer auch das Verhältnis zu den Eltern, als plötzlich Schmuck der Mutter fehlte. Die Rolle der Freundin konnte am Donnerstag noch nicht restlos geklärt werden. Als sicher gelten können hingegen Suizidgedanken des Angeklagten in den Wochen vor der Tat. Eine Schwester des Angeklagten hatte einen handschriftlichen Abschiedsbrief gefunden und ihn und seine Freundin damit konfrontiert. Auch auf dem PC des Angeklagten befand sich laut Sachverständigem eine entsprechende Datei.
Der Jugendgerichtshelfer des Angeklagten und die psychiatrische Gutachterin sollen mit ihren Aussagen am Dienstag helfen, die Reife und die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beurteilen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm nach Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Haftstrafe, nach Jugendstrafrecht muß er maximal für zehn Jahre ins Gefängnis. Der Richter hatte zu Behandlungsbeginn deutlich auf beide Optionen hingewiesen und dem Angeklagten nahegelegt, reinen Tisch zu machen, falls er auch die Tat in Oldenburg begangen habe.
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Der Innenspiegel vom 20.03. |
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Zitat: |
Amoklauf auf Raten
Der wegen folgenreicher Messerattacken auf zwei Taxifahrer vor dem Oldenburger Landgericht angeklagte 20-jährige Mann wird von der psychiatrischen Gutachterin als voll schuldfähig eingestuft. Sie habe keine psychische Erkrankung feststellen können, trug die Frau am Vormittag vor. Der Angeklagte sei aber eher einem Jugendlichen gleichzustellen als einem Erwachsenen.
Sie beschrieb den Angeklagten als relativ emotionsarm. Er habe kaum Erschrecken über Tat in Stuhr gezeigt. Psychologische Tests hätten in Bezug auf Aggressionen leichte Auffälligkeiten ergeben.
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Der Innenspiegel vom 23.03. |
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24.03.2010 13:16 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Was hat das damit zu tun, dass auf einen Zwanzigjährigen, den die Gutachter für voll schuldfähig halten, das Jugendstrafrecht angewendet wird?
Was hat das damit zu tun, dass eine Jugendliche, die an einem Mordversuch beteiligt ist, nicht in U-Haft kommt?
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27.03.2010 13:17 |
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toffil
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Zitat: |
Original von Grubendol
Was hat das damit zu tun, dass auf einen Zwanzigjährigen, den die Gutachter für voll schuldfähig halten, das Jugendstrafrecht angewendet wird?
Was hat das damit zu tun, dass eine Jugendliche, die an einem Mordversuch beteiligt ist, nicht in U-Haft kommt? |
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Böse Zungen würden behaupten, diese Warmduscher-Rechtsprechung sei eine direkte Folge von '68, und würden damit noch nicht einmal falsch liegen.
Ich hingegen stelle mir die Frage, warum diese Jugendlichen so sind, wie sie sind.
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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27.03.2010 16:11 |
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