Günter
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23.09.2010 13:15 |
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Quark
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23.09.2010 13:30 |
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Günter
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23.09.2010 13:57 |
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Günter
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23.09.2010 14:28 |
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Quark
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23.09.2010 18:38 |
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Günter
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24.09.2010 01:20 |
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Günter
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24.09.2010 01:24 |
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Quark
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Zitat: |
Original von Conny
Lassen wir mal die 400-€ Jobs raus, da kann ich in der Tat falsch liegen. Aber ansonsten gilt Art. 12 Abs. 1 GG für HartzIV-Empfänger nur insoweit, dass sie zwar auch "das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" haben, dass sie aber bei Ausübung dieses Rechtes mit Leistungskürzungen rechnen müssen. |
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Das versteh ich nicht. Wenn ich als Hartz-IV Empfänger einen Beruf wähle, der mich aus der Bedürftigkeit bringt, warum sollen dann die Leistungen gekürzt werden? Oder meinst Du den Beruf, nichts zu tun? Aber bei Ausübung menes Grundrechts auf Arbeit wird mir doch höchstens Hartz-IV insofern gekürzt, als dass ich durch die Berufsausübung nicht mehr bedürftig bin.
Das erklär doch mal.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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26.09.2010 09:32 |
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Quark
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Zitat: |
Original von Conny
Also, ein arbeitsloser Professor, ein arbeitsloser Facharbeiter oder ein arbeitslsoer Maurer, die von der ARGE zum Straßenfegen oder als Produktionshelfer zu Dinter oder zu Gooß (als Leiharbeiter) ankommandiert werden, können das Recht, Beruf, und Arbeitsplatz eben nicht wahrnehmen. |
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Versteh ich immer noch nicht. Die dürfen sich doch trotzdem weiter als Professor, Facharbeiter oder Maurer einen Arbeitsplatz suchen und dann auch als Professor, Facharbeiter und Maurer arbeiten, also sich ihren Beruf frei wählen?
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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26.09.2010 16:05 |
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Grubendol
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Zitat: |
Original von Conny
Also, ein arbeitsloser Professor, ein arbeitsloser Facharbeiter oder ein arbeitslsoer Maurer, die von der ARGE zum Straßenfegen oder als Produktionshelfer zu Dinter oder zu Gooß (als Leiharbeiter) ankommandiert werden, können das Recht, Beruf, und Arbeitsplatz eben nicht wahrnehmen. |
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Wie würde wohl ein ARGE-Mitarbeiter das begründen wollen, dass so ein Job "zumutbar" wäre?
Einen arbeitslosen Maurer, der sich von der ARGE fertigmachen lässt, kann ich nicht verstehen. Die werden ohne Ende gesucht (bei der NWZ-Jobbörse alleine zwei Seiten mit Angeboten), da pinkel ich doch dem ARGE-Affen lieber auf den Schreibtisch und gehe meines Weges...
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
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Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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26.09.2010 17:56 |
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Günter
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Zitat: |
Original von max1995
Zitat: |
Original von Conny
Lassen wir mal die 400-€ Jobs raus, da kann ich in der Tat falsch liegen. Aber ansonsten gilt Art. 12 Abs. 1 GG für HartzIV-Empfänger nur insoweit, dass sie zwar auch "das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" haben, dass sie aber bei Ausübung dieses Rechtes mit Leistungskürzungen rechnen müssen. |
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Du kannst doch hier nicht die 400 Euro-Jobs revidieren,die doch dein Hauptthema sind. Kennst du gar noch andere Mini-Jobs ? |
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Meine diesbezügliche Bemerkung bezog sich lediglich auf Grubendols Posting , in dem er aus dem Grundgestz zitierte und auf die dort verbriefte freie Auswahl des Arbeitsplatzes ansprach. Nur darauf.
Zitat: |
Original von Conny
Zitat: |
Original von Grubendol
Zitat: |
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“
Art. 12 Abs. 1 GG |
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Lassen wir mal die 400-€ Jobs raus, da kann ich in der Tat falsch liegen. Aber ansonsten gilt Art. 12 Abs. 1 GG für HartzIV-Empfänger nur insoweit, dass sie zwar auch "das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" haben, dass sie aber bei Ausübung dieses Rechtes mit Leistungskürzungen rechnen müssen. |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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28.09.2010 11:13 |
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