Grubendol
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24.11.2012 15:38 |
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Grubendol
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Der gute Mann hat die Frau doch gar nicht untersucht, eine absolute Ferndiagnose. Savita Halappanavar war selber Ärztin und sicherlich in der Lage, ihren Zustand einzuschätzen.
Die Begründung "Dies ist ein katholisches Land" gilt ganz sicher nicht für eine junge Hindu-Frau, nach deren Glauben die Abtreibung eben kein Verbrechen ist.
Obwohl im Krankenhaus die Diagnose feststand, dass es eine Fehlgeburt geben würde, wurde die Abtreibung verweigert.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 24.11.2012 20:30.
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24.11.2012 20:25 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Worin siehst du ein "allgemeingültiges Recht" auf Morden eines Menschen? |
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Eine solche Frage impliziert, dass man Abtreibung als "Mord" ansieht, was ich aber nicht tue.
Es gibt kein "allgemeingültiges Recht" auf Morden eines Menschen, wohl aber eines darauf, dass jeder Mensch das Recht hat, darüber zu entscheiden, was mit seinem Körper geschieht.
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24.11.2012 20:28 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Original von Grubendol
Der gute Mann hat die Frau doch gar nicht untersucht, eine absolute Ferndiagnose. Savita Halappanavar war selber Ärztin und sicherlich in der Lage, ihren Zustand einzuschätzen.
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Und deine Ferndiagnose ist "fachgerechter"…? |
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Ich habe keine Diagnose gestellt, ich verlasse mich auf die Aussage der betroffenen Frau, die selber Ärztin ist.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Die Begründung "Dies ist ein katholisches Land" gilt ganz sicher nicht für eine junge Hindu-Frau, nach deren Glauben die Abtreibung eben kein Verbrechen ist.
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Wenn das Gesetz des Landes keine Tötung eines unschuldigen Menschen erlaubt, dann ist es doch keine Frage der Herkunft oder Glauben eines Menschen… |
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Der Grund für das irische Abtreibungsverbot ist aber ein religiöser Grund.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Obwohl im Krankenhaus die Diagnose feststand, dass es eine Fehlgeburt geben würde, wurde die Abtreibung verweigert. |
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Und…? |
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Es würde sowieso kein neues Leben geben, das Leben der Mutter hatte definitiv Vorrang. Die Abtreibung nicht vorzunehmen war böswillig und, wie ich vermute, von Rassismus motiviert.
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24.11.2012 22:10 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Original von Grubendol
Zitat: |
Original von Edelweiss
Worin siehst du ein "allgemeingültiges Recht" auf Morden eines Menschen? |
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Eine solche Frage impliziert, dass man Abtreibung als "Mord" ansieht, was ich aber nicht tue.
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Worin siehst du die Tötung eines unschuldigen Menschen als ein "allgemeingültiges Recht"…? |
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Das ist Definitionssache. Ein Embryo ist alleine nicht lebensfähig. Deshalb ja die medizinisch durchaus begründbare 3-Monats-Grenze für legale Abtreibungen bei uns. Wir haben uns für eine pragmatische Lösung entschieden, die das Recht der Frau wahrt.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Es gibt kein "allgemeingültiges Recht" auf Morden eines Menschen, wohl aber eines darauf, dass jeder Mensch das Recht hat, darüber zu entscheiden, was mit seinem Körper geschieht. |
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Das Menschlein in der Gebärmutter ist jedoch nicht der eigene Körper, sondern der Körper eines anderen Menschen. Und offen gesagt kann eine Frau mit ihrem Körper nicht tun was sie will und auch der Mann nicht. Gesetze schränken diese Freiheiten in gegebenen Umständen ein. |
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Die Tatsache, dass im Leib der Mutter ein Kind heranwächst, nimmt der Mutter nicht das Recht auf ihren Körper. Das ist die wesentliche Aussage von Roe v. Wade.
Aber niemand zwingt oder hindert einen Mann, sich fortzupflanzen. Ein generelles Abtreibungsverbot aber zwingt die Frau, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen. Das ist unannehmbar.
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24.11.2012 22:17 |
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Edelweiss
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Dabei seit: 11.07.2012
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Zitat: |
Original von Grubendol
Das ist Definitionssache.
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Was anderes als ein Mensch ist es dann?
Zitat: |
Ein Embryo ist alleine nicht lebensfähig. Deshalb ja die medizinisch durchaus begründbare 3-Monats-Grenze für legale Abtreibungen bei uns. Wir haben uns für eine pragmatische Lösung entschieden, die das Recht der Frau wahrt.
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Hoppala…seit wann beruht ein Recht auf wie gross wir sind? Männer sind in der Regel grösser als Frauen, das bedeutet wohl kaum, dass sie mehr Recht verdienen.
Zitat: |
Die Tatsache, dass im Leib der Mutter ein Kind heranwächst, nimmt der Mutter nicht das Recht auf ihren Körper.
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Die Tatsache, dass im Leib der Mutter ein Kind heranwächst, nimmt dem Kind nicht das Recht auf Leben.
Zitat: |
Das ist die wesentliche Aussage von Roe v. Wade.
Aber niemand zwingt oder hindert einen Mann, sich fortzupflanzen. Ein generelles Abtreibungsverbot aber zwingt die Frau, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen. Das ist unannehmbar. |
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Ich nehme an, dass du mir ein paar Fragen erlaubst: Bist du gegen Sklaverei? Glaubst du, dass die Frage der Sklaverei eine moralische Position ist? Sind Gesetze diese besondere moralische Position regelnd angebracht?
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27.11.2012 22:41 |
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Grubendol
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Dabei seit: 06.05.2007
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Original von Grubendol
Das ist Definitionssache.
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Was anderes als ein Mensch ist es dann? |
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Ein Fötus...
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Ein Embryo ist alleine nicht lebensfähig. Deshalb ja die medizinisch durchaus begründbare 3-Monats-Grenze für legale Abtreibungen bei uns. Wir haben uns für eine pragmatische Lösung entschieden, die das Recht der Frau wahrt.
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Hoppala…seit wann beruht ein Recht auf wie gross wir sind? Männer sind in der Regel grösser als Frauen, das bedeutet wohl kaum, dass sie mehr Recht verdienen. |
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Wie gesagt, es ist eine pragmatische Lösung und jede andere Lösung wäre religiös-ideologisch. Das ist aber gegen unser Grundgesetz.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Die Tatsache, dass im Leib der Mutter ein Kind heranwächst, nimmt der Mutter nicht das Recht auf ihren Körper.
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Die Tatsache, dass im Leib der Mutter ein Kind heranwächst, nimmt dem Kind nicht das Recht auf Leben. |
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Welche Kind?
Du meinst: dem Fötus.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Das ist die wesentliche Aussage von Roe v. Wade.
Aber niemand zwingt oder hindert einen Mann, sich fortzupflanzen. Ein generelles Abtreibungsverbot aber zwingt die Frau, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen. Das ist unannehmbar. |
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Ich nehme an, dass du mir ein paar Fragen erlaubst: Bist du gegen Sklaverei? Glaubst du, dass die Frage der Sklaverei eine moralische Position ist? Sind Gesetze diese besondere moralische Position regelnd angebracht? |
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Sklaverei ist nach dem StGB in Deutschland verboten, aber schon Art 1 Abs 1 des Grundgesetzes schliesst Sklaverei aus.
Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht. Du willst doch die Frauen versklaven und zu Gebärmaschinen degradieren.
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27.11.2012 23:19 |
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Grubendol
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Original von Grubendol
Zitat: |
Original von Edelweiss
Und dieser Fötus ist ein Mensch in einem bestimmten Lebensalter. |
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mit Kiemenspalten, Schwänzchen usw - wie ein Mensch eben...
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Nicht lediglich "wie" ein Mensch, sondern es IST ein Mensch, ein Mensch in der fötalen Wachstumsphase…immerhin entwickelt sich der fötale Mensch in der Gebärmutter trotz "Schwänzchen" nicht plötzlich in einen Hund oder eine Katze, gelle. Wann wird gemäss dir ein fötaler Mensch eine Person? |
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Nach der Geburt.
Zitat: |
Grubendol
Zitat: |
Edelweiss
Die Frage für uns ist ob das ungeborene Kind ein Mensch ist das auf dieselbe Art und Weise unabdingbare Rechte hat wie ein Schwarzer ein Mensch ist der unabdingbare Rechte hat. |
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Da ist die Antwort eindeutig: ein Fötus hat nicht die gleichen Rechte wie ein Mensch,
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Warum hat ein fötaler Mensch nicht dieselben unabdingbaren Rechte wie ein geborener Mensch?[/quote]
Der Fötus hat sie nun einmal nicht, siehe Erbrecht.
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28.11.2012 20:45 |
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Grubendol
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Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Original von Grubendol
Zitat: |
Original von Edelweiss
Wann wird gemäss dir ein fötaler Mensch eine Person? |
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Nach der Geburt.
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Was macht eine Person zu einer Person? |
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Wenn sie erbberechtigt ist.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Zitat: |
Grubendol
Zitat: |
Edelweiss
Warum hat ein fötaler Mensch nicht dieselben unabdingbaren Rechte wie ein geborener Mensch? |
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Der Fötus hat sie nun einmal nicht,
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Ja, ich verstehe, dass du so gewählt hast, jedoch ist meine Frage an dich: WARUM hast so gewählt und bei der Sklaverei anders…? Immerhin ist es eine moralische Entscheidung, da es sich ja in beiden Fällen um Menschen handelt…! |
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Du liest nicht, was ich schreibe. Ein Fötus, zumal im Frühstadium, ist noch kein vollständiger Mensch und hat automatisch weniger Rechte als seine Mutter.
Zitat: |
Original von Edelweiss
Seit wann ist das Erbrecht ein unabdingbares Recht…? |
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Seit 10.000 Jahren schätze ich mal.
Wir leiden sowieso unter Überbevölkerung auf diesem Planeten und wenn sich die Menschheit weiter fortpflanzt wie die Karnickel wird diese Welt untergehen.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 29.11.2012 12:25.
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29.11.2012 12:23 |
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