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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Wirtschaft » Was ist eigentlich Sinn und Zweck eines Aufsichtsrates? » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Cent
Gast


Was ist eigentlich Sinn und Zweck eines Aufsichtsrates? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Was ist eigentlich Sinn und Zweck eines Aufsichtsrates?

Dazu ein Zitat aus einem Brief von Abgeordnetenwatch:

Zitat:
Frage zum Thema Wirtschaft12.12.2012
Von: Mark Rohsiepe


Sehr geehrter Herr Steinbrück,

auch ich bin Mitglied zweier Aufsichtsräte. Die Vergütung beträgt ca 100,00 EUR p.a. Dennoch sind die Aufsichtsaufgaben vielfältig und erfordern einigen betriebswirtschaftlichen Sachverstand. Der Vorstand ist nicht in der Lage, schwerwiegende Entscheidungen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates zu tätigen.

Nun zu meiner Frage: Wie erklären Sie sich die Verluste von ThyssenKrupp, ohne dass der Aufsichtsrat interveniert hätte? Stimmen Sie mir zu, dass die aktuelle Nachrichtenlage ein zumindest fragwürdiges Bild auf die Mitglieder des Aufsichtsrates, u.a. auch Sie wirft?

Wie stellen Sie sich eine Kanzlerschaft vor, wenn die Voraussetzungen jetzt bereits suboptimal sind, um bei Ihrem Genossen, Herrn Schröder, zu bleiben?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

http://www.abgeordnetenwatch.de/peer_ste....html#questions



Aber reicht doch auch aus, wenn der "kleine Häwelmann" kassiert hat, die Kontrollfunktion ist dem "kleinen" Gierhals ja nicht so wichtig! Ihn interessieren nur die Millionen auf seinem Konto!!!

Übrigens danke, Günter, für den "kleinen Häwelmann"!!! Wer die Geschichte kennt, das passt wie das Gesäß auf den Eimer! Um mal im Steinbrück-Jargon zu reden. (Wobei: Peer hätte für "Gesäß" sicherlich noch eine andere Metapher bereit!) happy2

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Cent am 30.12.2012 01:39.

30.12.2012 01:31
Quark Quark ist männlich
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042

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Zitat:

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats [Bearbeiten]

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsra...s_Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist also nicht die Geschäftsführung oder der Vorstand eines Unternehmens, sondern "nur" das Überwachungsorgan.

__________________



In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

30.12.2012 01:38 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Cent
Gast


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Zitat:
Original von Quark
Zitat:

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats [Bearbeiten]

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsra...s_Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist also nicht die Geschäftsführung oder der Vorstand eines Unternehmens, sondern "nur" das Überwachungsorgan.


Und, hat der Aufsichtsrat von ThyssenKrupp überwacht?

30.12.2012 01:41
Quark Quark ist männlich
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042

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Zitat:
Original von Cent
Zitat:
Original von Quark
Zitat:

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats [Bearbeiten]

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsra...s_Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist also nicht die Geschäftsführung oder der Vorstand eines Unternehmens, sondern "nur" das Überwachungsorgan.


Und, hat der Aufsichtsrat von ThyssenKrupp überwacht?


Nö, aber der kriegt die Zahlen ja auch erst zu spät um dann noch einzugreifen. Dafür ist der Vorstand und die Geschäftsführung da.

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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.

Franklin D. Roosevelt

30.12.2012 11:17 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Cent
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Zitat:
Original von Quark
Nö, aber der kriegt die Zahlen ja auch erst zu spät um dann noch einzugreifen. Dafür ist der Vorstand und die Geschäftsführung da.


Tatsächlich ist das in vielen Konzernen aber ganz anders geregelt. Dort werden wichtige Entscheidungen vorher mit dem Aufsichtsrat durchgesprochen.

30.12.2012 11:19
Quark Quark ist männlich
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Original von Cent
Zitat:
Original von Quark
Nö, aber der kriegt die Zahlen ja auch erst zu spät um dann noch einzugreifen. Dafür ist der Vorstand und die Geschäftsführung da.


Tatsächlich ist das in vielen Konzernen aber ganz anders geregelt. Dort werden wichtige Entscheidungen vorher mit dem Aufsichtsrat durchgesprochen.


Mit dem gesamten Aufsichtsrat? Wohl eher mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die für wichtige Entscheidungen eine ganze Aufsichtsratssitzung einberufen.

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Franklin D. Roosevelt

30.12.2012 11:24 Quark ist offline Beiträge von Quark suchen Nehmen Sie Quark in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Cent, der Märchenerzähler...

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- Der Dieb von Bagdad
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30.12.2012 11:50 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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. . . also: Wer glaubt, dass ein Aufsichtsrat beaufsichtigt,
der glaubt wahrscheinlich auch,
ein Zitronenfalter falte Zitronen !?!

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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

30.12.2012 17:18 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
 
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