Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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09.01.2013 04:16 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Ganu schön heftig!!! Lest mal das:
Zitat: |
So galt es nur als Frage der Zeit, bis die ersten Nutzer wegen einer solchen Vorschau abgemahnt werden. Nun ist es soweit: Die Berliner Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law hat einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt, weil er auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hat. Der Betreiber hat lediglich die "Teilen"-Funktion genutzt und den Haken bei "kein Miniaturbild" nicht gesetzt. Deshalb hat die Plattform wie üblich ein Bild der geteilten Seite als Miniaturvorschau auf der Pinnwand gezeigt.
Die angebliche Fotografin fordert als Urheberrechtsinhaberin die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz (1200 Euro) und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (546 Euro). Rechtsanwalt Frank Weiß, der den Abgemahnten vertritt, erklärte in seinem Blog, man werde "kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu bejahen". Der Fall mache "wieder einmal deutlich, wie schnell man sich durch unbedachtes Handeln erheblichen Forderungen ausgesetzt sehen kann". Wer derartige Abmahnungen vermeiden wolle, solle "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild bei Facebook teilen."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/A...nd-1777141.html |
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Zitat: |
Im Fall wollte der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopierte diesen in sein Statusfenster. In dem Link war das Bild einer Fotografin als Vorschau zu sehen. Wie Weiß und Partner beschreiben, wurde das Bild von Facebook aus der Ursprungswebseite ausgelesen und in der Timeline der Facebook-Pinnwand dargestellt. Die Fotografin fordert nun »die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten«. Insgesamt werden von dem Abgemahnten rund 1.800 Euro gefordert, wobei sich der Schadensersatzbetrag auf 1.200 Euro beläuft. Die Esslinger Kanzlei macht zwar erhebliche Zweifel an der Höhe sowohl des Schadensersatzes als auch der Rechtsanwaltskosten geltend, ist aber der Ansicht, dass ein Urheberrechtsverstoß zu bejahen ist, soweit der Fotografin die ausschließlichen Rechte zustehen.
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4838/ |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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09.01.2013 11:34 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Zitat: |
Original von Schlindwein
Och ne, nun bauscht das mal nicht so auf.
Wo kein Kläger, auch keine Abmahnung!
Angenommen, du setzt dort ein Bild des Fotografen XYZ rein und der weiß das nicht oder er interessiert ihn auch nicht, dann kann dich doch kein Anwalt der Welt ohne Auftraggeber abmahnen!!!
Wir leben doch in einem Rechtsstaat! |
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Hallo Schlindwein,
leider ist die Internetwelt in Deutschland eine völlig andere!
Vermutlich liegt das daran, dass wir zu viele Rechtsanwälte im Bundestag als Abgeordnete sitzen haben und dass einige von denen ihren Berufskollegen ein guten Auskommen garantieren wollen! Eine andere Erklärung hätte ich für diesen Misstand jedenfalls nicht!!! Denn in keinem anderen Land gibt es nach meinem Kenntnisstand so eine realitätsferne Regelung wie in Deutschland!!!
Faktisch sieht es jedenfalls so aus:
Jeder Rechtsanwalt darf im Internet suchen (lassen), ob es dort abmahnfähige Beiträge / Fotos gibt und darf dann ohne Auftrag von Betroffenen kostenpflichtig abmahnen!!!
Wenn diese Anwälte Texte bzw. Fotos finden, die dort widerrechtlich (also, wo das Urheberrecht verletzt wird) veröffentlicht bzw. eingebunden wurden, dürfen sie kostenpflichtig abmahnen.
Das bedeutet, dass dem Abgemahnten hierdurch kosten zwischn 700,-- € und 3.000,-- € entstehen.
Die Betroffenen haben keinerlei Chance, dieser Forderung auf dem Rechtsweg zu entgehen.
Aus diesem Grunde dulde ich auch in meinen Foren keiner Avatare etc., wo klar ersichtlich ist, dass die Urheberrechte dort woanders liegen!
Kein Mercedes-Stern, kein OPEL-Emblem und kein sonstiges Firmen-Logo!!
Bei Facebook wird es in den nächsten Monaten für einige User in Deutschland ein böses Erwachen geben!
Ein Beispiel:
Jemand wählt sich als sein Avatar das Logo des FC St. Pauli (Totenkopf) aus. Nun wird man bei meinem Lieblingsfussballverein vermutlich nichts dagegen haben. Aber die alles entscheidende Frage ist eine andere und lautet: Hat sich der FC St. Pauli dieses Logo urheberrechtlich gesichert??? ´
Wenn ja, dann kann sich hier jeder arbeitsscheue Rechtanwalt eine schnelle faule Mark verdienen: An jeden, der dieses Logo verwendet, sei es als Avatar oder sonst irgendwo auf seiner Website oder in seinen Internetbeiträgen, z. B. bei Facebook, kann dieser Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung verschicken und ab 700.-- € aufwärts ablassieren!!!
Der FC St. Pauli wird da überhaupt nicht gefragt.
Man mag es nicht glauben, aber es ist so!!! Die Politik in Deutschland hat die Selbstbedienung der Rechtsanwälte entsprechend gefördert und duldet sie stillscheigend!!!
Und kaum jemand regt sich darüber auf!!!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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10.01.2013 07:31 |
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Schlindwein
Gast
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Sorry, aber was du da gutgemeint schreibst, ist doch absoluter Blödsinn!!!
Das wäre ja total ungesetzlich!!!
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10.01.2013 07:51 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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10.01.2013 08:02 |
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