Drei Landwirte wollen gegen die sogenannte Knick-Verordnung der Landesregierung gerichtlich vorgehen. Die Klage soll heute beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht werden, wie der Bauernverband Schleswig-Holstein mitteilte.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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Der Naturschutzbund Nabu sieht einen Grund für das „desolate Bild“ der Knicks darin, dass seit den 1980er-Jahren häufig Lohnunternehmer mit schweren, hydraulisch betriebenen Maschinen die Arbeit übernehmen.
Die sogenannten Knickscheren lassen die Baumstümpfe platzen, sodass sie kaum mehr richtig nachwachsen.
Unterstützung bekamen die Landwirte vom früheren CDU-Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher, der zwischen 2005 und 2009 weitere Eingriffe erlaubte – mit dem Ergebnis, dass die Knicks teilweise zu „Hecken degradiert“ wurden, beklagen die Naturschützer. Von Boettichers Nachfolgerin Juliane Rumpf erließ 2010 ein Landesnaturschutzgesetz, in dem Knicks nicht mehr als eigenständige Schutzzonen genannt werden.
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CDU hat kläglich versagt,SPD und Grüne vorbildlich reagiert
Zitat:
Von der Schlägelmaschine massakriert, schmal und durchlässig, wie eine Gartenhecke zurückgestutzt – dieses traurige Erscheinungsbild unserer Knicks ist in schleswig-holsteinischen Ackerlandschaften mittlerweile gang und gebe, obwohl es in krassem Gegensatz zur natürlichen Wuchsform der Wallhecke sowie zu den Ansprüchen der meisten in ihr lebenden Tierarten steht. Der NABU hat die Praxis des übermäßigen seitlichen Rückschnitts immer wieder angeprangert, bislang ohne Erfolg. Denn das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) hat diesen rabiaten Umgang mit unseren Knicks ausdrücklich gestattet. Doch nun hat der Naturschutz Rückendeckung vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhalten, dessen Urteil die Landesregierung in erhebliche Schwierigkeiten bringen dürfte.
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