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Lärmschutzermittlung in Oldenburg Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Lärmschutzermittlung der Deutschen Bahn auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.10.2009 - TOP 29

Der Abgeordnete Wolfgang Wulf (SPD) hatte gefragt:

Derzeit ermittelt die Deutsche Bahn an der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg die Lärmimmissionen. Dies dient dem geplanten Bau von Lärmschutzmaßnahmen auf dieser Strecke wegen der zu erwartenden höheren Güterzugfrequenz in den nächsten Jahren nach Fertigstellung des JadeWeserPorts. Die Rechtsgrundlagen für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen ergeben sich aus § 41 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die geltenden Immissionsgrenzwerte sind in der 16. Verkehrslärmschutzver-ordnung festgehalten.

Es erfolgt bei der Lärmschutzermittlung allerdings keine Lärmmessung vor Ort, sondern eine Berechnung nach Richtlinien. Hierbei werden auf der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven nach Zusagen von Bahnvertretern auch die Obergrenzen der prognostizierten Verkehre berücksichtigt. Erste Ergebnisse sind laut Nordwest-Zeitung (NWZ) Oldenburg vom 25. September 2009 in sogenannten "Isophonenkarten" veröffentlicht worden.

Die Nordwest-Zeitung Oldenburg hat vor diesem Hintergrund eigene Lärmmessungen durchgeführt und berichtete darüber in einem Artikel am 1. Oktober 2009. Danach müssten die Anwohner an der Stadt-Oldenburger Bahnstrecke "viel mehr Lärm ertragen, als die Bahn AG behauptet", so die NWZ. Eigene Messungen der NWZ vor Ort ergaben Werte bis zu 88 Dezibel, das seien 21,7 Dezibel mehr als die Bahn in ihrem Gutachten mitteilte. Den Angaben der Bahn AG zufolge erreiche der Lärm an den Häusern direkt neben dem Gleis 66,3 Dezibel. Nach dem Artikel der NWZ würden die Messungen der Bahn jedoch nicht mit Mikrophonen vor Ort durchgeführt, sondern simuliert. Anhand der topografischen Daten sowie der Zahl und Art der vorbeifahrenden Züge ermittle ein Computerprogramm den Lärmpegel.

Die NWZ hat mit den von ihr eingesetzten Geräten vor Ort deutlich höhere Werte gemessen, als die Simulation der Bahn AG ergab. So berichtet die NWZ, dass nicht nur Güterzüge, sondern auch die leiseren Personenzüge der Nordwestbahn mit 74 Dezibel noch deutlich über dem von der Bahn AG ermittelten Wert liegen würden.

Die Bahn AG hat zugesagt, Lärmschutzmaßnahmen ab 2013 an der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg zu installieren, doch der Umfang und die Größe möglicher Lärmschutzmaßnahmen orientieren sich an der Lärmbelastung. Nun befürchten selbstverständlich die Anwohner, dass die zugrunde gelegten Daten der Bahn AG zu gering ausfallen, weil die vor Ort ermittelten Daten der Nordwest-Zeitung deutlich höher sind. Möglicherweise könnten die auf der Basis der Daten der Bahn AG installierten Lärmschutzmaßnahmen dem tatsächlichen Lärmanfall nicht genügen.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es für das Land akzeptabel, dass die Bahn AG bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven Daten zur Planungsgrundlage nimmt, die auf simulierten Prognosen beruhen?
Wie beurteilt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den vor Ort gemessenen Lärmmessungen der Nordwest-Zeitung mit den von der Bahn AG bekannt gegebenen Ergebnissen, und wie will die Landesregierung daraus resultierende Befürchtungen und Ängste der Bevölkerung aus dem Weg räumen?
Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass bei der Lärmermittlung an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven ein Verfahren angewendet wird, bei dem garantiert ist, dass die objektiv tatsächlich vorhandenen Lärmimmissionen gemessen und zur Grundlage zu installierender Lärmschutzmaßnahmen genommen werden?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Bundesfernstraßen dienen nach ihrem Widmungszweck der Aufnahme von überregionalen Die Ermittlung der Lärmbelastung von Eisenbahnstrecken wird durch das Berechnungsverfahren "Schall 03" geregelt, das 1990 mit der 16.BImSchV rechtlich verbindlich verankert wurde. Systembedingt lassen sich zukünftige Belastungen nicht messen, sondern nur rechnerisch ermitteln. Das Schutzniveau, auf das der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der 16. BImSchV abzielt, ist nicht etwa auf eine einzelne Zugvorbeifahrt oder die Belastung an einem bestimmten Tag abgestellt, sondern auf einen akustischen Mittelwert über eine längere Zeit – getrennt nach Tag und Nacht. Nur darüber macht die Lärmwirkungsforschung verlässliche Aussagen hinsichtlich der Belästigung. Daher kann eine Messung von nur wenigen Zügen oder eines einzelnen Zuges an einem Tag nicht als repräsentative Messung zur Beschreibung der Belastung angesehen werden. Die DIN 45642 regelt präzise, wie die Schienenverkehrsgeräusche zu messen sind. Im vorliegenden Fall kann, selbst bei wohlwollender Interpretation der Messungen der NWZ, kaum von einer normgerechten Messung die Rede sein. Die Messungen der NWZ sind insofern fehlerhaft, da hier ein Maximalpegel mit dem gesetzlich als Bezug vorgeschriebenen energetischen Mittelungspegel verglichen wurde. Der Maximalpegel ist immer deutlich größer als der energetische Mittelungspegel.

Während der Maximalpegel der höchste innerhalb einer Messzeit aufgetretene Pegel ist, unabhängig von der Anzahl der Zugvorbeifahrten, beschreibt der energetische Mittelungspegel eine Art Dosis, die stark von der Anzahl der Zugvorbeifahrten abhängt. Nur letzteres wird durch die 16.BImSchV berechnet.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

zu 1.:
Ja. Die zukünftigen zusätzlichen Lärmbelastungen durch den JadeWeserPort lassen sich nur auf der Grundlage von Prognosen berechnen. Das Berechnungsverfahren ist durch Bundesrecht verbindlich vorgegeben. Die DB AG wendet dieses an.

zu 2. und 3.:
Die Diskrepanz ergibt sich aus dem unzulässigen Vergleich von Maximal- und Mittelungspegel (siehe Vorspann).

Im Übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass die auf der Strecke Oldenburg-Wilhelmshaven zur Anwendung kommenden Vorschriften zur Lärmvorsorge in der Umsetzung zum höchsten erreichbaren Schutzniveau führen.

http://www.lok-report.de/

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

02.11.2009 04:07 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
 
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