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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Wirtschaft » Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Achtung Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Urteil des Bundesgerichtshofs
Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und Nichten

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Demnach können diese künftig ihren Mietern auch aus Eigenbedarf für Nichten oder Neffen kündigen. Bislang galt diese Regelung nur für Verwandte ersten Grades. Der Mieterbund befürchtet nun, dass es zu mehr Kündigungen kommen könnte.

27.01.2010 http://www.tagesschau.de/inland/eigenbedarf100.html

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Liebe Grüße winke
Günter



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27.01.2010 19:52 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
RaBoe RaBoe ist männlich
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Mein Tipp, immer vor Gericht gehen, wenn der eigene Anwalt es nicht will, sucht einen anderen.

Ich habe da Erfahrungen und kann jeden nur raten, nie ohne Anwalt. Mit einer Ausnahme, hat man als Mieter Dreck am Stecken, Miete oft nur schleppend bezahlt, Hausdienst nicht gemacht, Unfälle aus Unachtsamkeit usw. wird der Richter nicht netter werden.

__________________
Geboren in Hadeln, in der Welt zu Hause.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von RaBoe am 27.01.2010 19:57.

27.01.2010 19:56 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Urteil des Bundesgerichtshofs
Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und Nichten

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Demnach können diese künftig ihren Mietern auch aus Eigenbedarf für Nichten oder Neffen kündigen. Bislang galt diese Regelung nur für Verwandte ersten Grades. Der Mieterbund befürchtet nun, dass es zu mehr Kündigungen kommen könnte.

27.01.2010 http://www.tagesschau.de/inland/eigenbedarf100.html


Was ist denn nun daran so folgenschwer.
Ich beglückwünsche dieses Urteil.
Der Hintergrund war das eine ältere Frau ihre Enkelin in ihr Haus einziehen lassen wollte damit sie die Pflege derselben in Anspruch nehmen kann.
Was ist daran verwerflich?

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

27.01.2010 20:30 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
RaBoe RaBoe ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Urteil des Bundesgerichtshofs
Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und Nichten

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Demnach können diese künftig ihren Mietern auch aus Eigenbedarf für Nichten oder Neffen kündigen. Bislang galt diese Regelung nur für Verwandte ersten Grades. Der Mieterbund befürchtet nun, dass es zu mehr Kündigungen kommen könnte.

27.01.2010 http://www.tagesschau.de/inland/eigenbedarf100.html


Was ist denn nun daran so folgenschwer.
Ich beglückwünsche dieses Urteil.
Der Hintergrund war das eine ältere Frau ihre Enkelin in ihr Haus einziehen lassen wollte damit sie die Pflege derselben in Anspruch nehmen kann.
Was ist daran verwerflich?


Das ist ein besonderer Fall, da hier ja keine eigene Kinder da sind, da sind Nichten fast gleich mit Kindern zu setzten. Aber es gibt da sicher auch eine Einigung.

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27.01.2010 20:46 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von RaBoe
Das ist ein besonderer Fall, da hier ja keine eigene Kinder da sind, da sind Nichten fast gleich mit Kindern zu setzten. Aber es gibt da sicher auch eine Einigung.


Nur, dass dieses Urteil jetzt ganz grundsätzlich auch für abweichende Fälle angewendet werden kann! Ist jetzt erstmal geltendes Recht!!

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27.01.2010 20:52 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von RaBoe
Das ist ein besonderer Fall, da hier ja keine eigene Kinder da sind, da sind Nichten fast gleich mit Kindern zu setzten. Aber es gibt da sicher auch eine Einigung.


Nur, dass dieses Urteil jetzt ganz grundsätzlich auch für abweichende Fälle angewendet werden kann! Ist jetzt erstmal geltendes Recht!!


Gut so.

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27.01.2010 21:35 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Niclas Niclas ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von RaBoe
Das ist ein besonderer Fall, da hier ja keine eigene Kinder da sind, da sind Nichten fast gleich mit Kindern zu setzten. Aber es gibt da sicher auch eine Einigung.


Nur, dass dieses Urteil jetzt ganz grundsätzlich auch für abweichende Fälle angewendet werden kann! Ist jetzt erstmal geltendes Recht!!


Gut so.


also ich finds auch gut. in der familie haben wir viele häuser und wohnungen, könnte zu einem vorteil für mich werden.

28.01.2010 07:16 Niclas ist offline Email an Niclas senden Beiträge von Niclas suchen Nehmen Sie Niclas in Ihre Freundesliste auf
RaBoe RaBoe ist männlich
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RE: Folgenschweres BGH-Urteil zum Mietrecht bezügl. Eigenbedarf Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Niclas
Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von RaBoe
Das ist ein besonderer Fall, da hier ja keine eigene Kinder da sind, da sind Nichten fast gleich mit Kindern zu setzten. Aber es gibt da sicher auch eine Einigung.


Nur, dass dieses Urteil jetzt ganz grundsätzlich auch für abweichende Fälle angewendet werden kann! Ist jetzt erstmal geltendes Recht!!


Gut so.


also ich finds auch gut. in der familie haben wir viele häuser und wohnungen, könnte zu einem vorteil für mich werden.


Nicht unbedingt, jeder Richter wird anders entscheiden, es gibt immer wieder auf Fälle in andere Richtung.

Ich gebe mal mein Beispiel:
Haus gemietet, 20.000 Euro rein gesteckt und nach einem Jahr die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, obwohl mündlich 10 Jahre Mietminimum ausgemacht wurde. Besitzerin hatte sich von Ihrem Freund getrennt und wollte wieder rein.

Nach drei Jahren habe wir uns geeinigt.

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28.01.2010 09:18 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
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Wer um Himmelswillen steckt 20000 in eine Mietwohnung und wofür überhaupt und läßt sich dann noch auf mündliche Verträge ein?

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28.01.2010 09:44 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Wer um Himmelswillen steckt 20000 in eine Mietwohnung und wofür überhaupt und läßt sich dann noch auf mündliche Verträge ein?


Ich, da das Haus für 10 Jahre versprochen war und für mich sind auch mündliche Verträge bindend.

Nun wir habe uns geeinigt, da ich die Absprachen mit ihrem Freund getroffen habe, da er eine bekannte Persönlichkeit ist, ist er in die Bresche gesprungen, da er nicht wollte das sein Ruf beeinträchtigt wird.

Diese Schädigung hätte sich finanziell ausgewirkt, allerdings hat dieser Vorfall zu einer Verhärtung der Auftragsvergabe geführt.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von RaBoe am 28.01.2010 10:43.

28.01.2010 10:42 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von RaBoe
Zitat:
Original von max1995
Wer um Himmelswillen steckt 20000 in eine Mietwohnung und wofür überhaupt und läßt sich dann noch auf mündliche Verträge ein?


Ich, da das Haus für 10 Jahre versprochen war und für mich sind auch mündliche Verträge bindend.

Nun wir habe uns geeinigt, da ich die Absprachen mit ihrem Freund getroffen habe, da er eine bekannte Persönlichkeit ist, ist er in die Bresche gesprungen, da er nicht wollte das sein Ruf beeinträchtigt wird.

Diese Schädigung hätte sich finanziell ausgewirkt, allerdings hat dieser Vorfall zu einer Verhärtung der Auftragsvergabe geführt.


Das ist ja eine haarsträubende Geschichte.
Aber mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft,wir sind nun mal nicht mehr im Mittelalter.

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28.01.2010 10:51 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995

Aber mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft,wir sind nun mal nicht mehr im Mittelalter.


Natürlich haben mündliche Zusagen vor Gericht nur dann Gültigkeit, wenn es Zeugen gibt. Das ist ja klar.

Und ich halte meine Wort und verlange es auch von meinen Freuden und Geschäftspartnern.

Wenn sie das nicht können, sollen sie die Klappe halten, Dummschwätzer und Angeber habe wir genug.

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28.01.2010 11:20 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Das ist ja eine haarsträubende Geschichte.
Aber mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft,wir sind nun mal nicht mehr im Mittelalter.


Nix Mittelalter! Selbstverständlich haben mündliche Zusagen Rechtskraft. Mündlich geschlossene Verträge sind laut §§ 145 ff. BGB) gültig.

Es gibt allerdings Ausnahmen: So bedarf beispielsweise der Vertrag über den Kauf eines Grundstücks gemäß § 311b I 1 BGB der notariellen Beurkundung. Nach § 766 Satz 1 BGB ist hier die Willenserklärung eines Bürgen Schriftform erforderlich.

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28.01.2010 11:30 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Aus persönlichen Gründen aus geltenden und laufenden Verträgen auszusteigen ist auf jeden Fall teuer. Und das ist auch gut so.

Mit der Nichte habe ich kein Problem, aber für mein Rechtsgefühl müsste schon eine besondere Beziehung bestehen, keine eigenen Kinder vorhanden oder weit weg wohnend.

Will sagen, dieser Fall ist mitnichten ein "Präzedenzfall", jeder Einzelfall ist für sich zu betrachten.

Zitat:
"Künftig können Vermieter also auch mit der Begründung kündigen, dass sie die Mietwohnung ihrer Nichte zur Verfügung stellen wollen, wenn diese z.B. einen eigenen Hausstand gründen will."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-eig...ten_006215.html

Dieses "wenn" ist wichtig, denn jeder Einzelfall muss auch individuell begründet werden.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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28.01.2010 17:08 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von max1995
Das ist ja eine haarsträubende Geschichte.
Aber mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft,wir sind nun mal nicht mehr im Mittelalter.

Sicher haben sie, "pacta sunt servanda" - daran hat sich nichts geändert, das gilt nach wie vor auch für mündliche Vereinbarungen, es sei denn, die Schriftform ist in einzelnen Bereichen zwingend vorgeschrieben, wie z.B. bei der Eigentumsübertragung von Grundeigentum und Immobilien. Für Miete gilt letzteres nicht, obwohl ich selbstverständlich immer auf einem Mietvertrag bestehen würde.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 28.01.2010 17:13.

28.01.2010 17:12 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Grubendol
Für Miete gilt letzteres nicht, obwohl ich selbstverständlich immer auf einem Mietvertrag bestehen würde.


Richtig, weil ja dort erst die vielen wichtigen "Feinheiten" ausformuliert werden. Außerdem,ein mündlicher Vertrag nützt mir wenig, wenn ich keine Zeugen habe.

Im Übrigen habe ich mich schon bei so vielen Menschen getäuscht, von denen ich meinte, sie gut zu kennen! Von daher, lieber auf Nummer sicher!

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29.01.2010 00:50 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Günter
Im Übrigen habe ich mich schon bei so vielen Menschen getäuscht, von denen ich meinte, sie gut zu kennen! Von daher, lieber auf Nummer sicher!


Ja ja,trau schau wem. böse

Das Problem mündlicher Abreden liegt jedoch auf der Hand. Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.
http://www.experto.de/recht/vertragsrech...vertraegen.html
Und somit hat eine Einseitige Behauptung eines bestehenden "mündlichen" Vertrages vor Gericht keinen Bestand
Im Mittelalter gab es unter mündlichen Vetragspartnern noch wesentlich mehr "Ehrenleute".
Da galt ein Wort und Handschlag noch was.

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29.01.2010 01:26 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Günter
[quote]Original von Grubendol
Für Miete gilt letzteres nicht, obwohl ich selbstverständlich immer auf einem Mietvertrag bestehen würde.
Richtig, weil ja dort erst die vielen wichtigen "Feinheiten" ausformuliert werden. Außerdem,ein mündlicher Vertrag nützt mir wenig, wenn ich keine Zeugen habe.


Warum sollte man denn auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen? Etwa weil darin die vielen "wichtigen Feinheiten" ausformuliert werden?
Mich würde einmal interessieren, welche dieser Feinheiten für den Mieter wichtig bzw. vorteilhaft sein sollen. Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des BGB und er gilt als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen hat das für den Vermieter den Nachteil, dass der Mieter zwar den Mietzins entrichten muss, für Schönheitsreparaturen und Nebenkosten aber nicht zahlen braucht. - Sie sind, wenn nichts anderes geregelt ist, im Mietzins enthalten. Dies gilt für alle sonstigen Nebenleistungen in gleicher Weise, z.B. Kosten für Rasen- oder Gartenpflege, Kosten für eine Putzfrau (Flurreinigung). Auch Regelungen über die Verpflichtung zur Flurreinigung oder Schneeräumung durch den Mieter haben nur dann Gültigkeit, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags sind.
Ich kann keine Vorteile eines schriftlichen Mietvertrages erkennen. Nach dem Einzug in die Wohnung kann mir doch nichts mehr passieren, vorausgesetzt, ich zahle regelmäßíg die vereinbarte Miete.

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29.01.2010 01:30 Nautilus ist offline Beiträge von Nautilus suchen Nehmen Sie Nautilus in Ihre Freundesliste auf
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Original von max1995
Zitat:
Original von Günter
Im Übrigen habe ich mich schon bei so vielen Menschen getäuscht, von denen ich meinte, sie gut zu kennen! Von daher, lieber auf Nummer sicher!


Ja ja,trau schau wem. böse

Das Problem mündlicher Abreden liegt jedoch auf der Hand. Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.
http://www.experto.de/recht/vertragsrech...vertraegen.html
Und somit hat eine Einseitige Behauptung eines bestehenden "mündlichen" Vertrages vor Gericht keinen Bestand
Im Mittelalter gab es unter mündlichen Vetragspartnern noch wesentlich mehr "Ehrenleute".
Da galt ein Wort und Handschlag noch was.



Zustimmung!

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Zitat:
Original von max1995

Und somit hat eine Einseitige Behauptung eines bestehenden "mündlichen" Vertrages vor Gericht keinen Bestand
Im Mittelalter gab es unter mündlichen Vetragspartnern noch wesentlich mehr "Ehrenleute".
Da galt ein Wort und Handschlag noch was.


Klar hinterher ist man immer schlauer, aber ich wollte unbedingt diese Haus haben und nicht noch den Mietvertrag ändern. Nun es hat Lehrgeld /Nerven gekostet und ich habe wieder was gelernt.

Aber ich hätte die Geschichte auch weiter erzählt und damit seinen Ruf geschadet, wenn wir uns nicht geeinigt hätten.

Den wirtschaftlichen Schaden von mir kann ich absehen, einen versauten Ruf einen Selbständigen nicht.

Klar es stehen jeden Tag immer wieder Dumme auf, die betrogen werden wollen, aber das Internet vergisst nichts und es ist so schnell geschehen, eine negative Nachricht zu hinterlassen. Freude

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29.01.2010 08:40 RaBoe ist offline Email an RaBoe senden Beiträge von RaBoe suchen Nehmen Sie RaBoe in Ihre Freundesliste auf
 
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