Günter
Administrator
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27.01.2010 19:52 |
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RaBoe
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Mein Tipp, immer vor Gericht gehen, wenn der eigene Anwalt es nicht will, sucht einen anderen.
Ich habe da Erfahrungen und kann jeden nur raten, nie ohne Anwalt. Mit einer Ausnahme, hat man als Mieter Dreck am Stecken, Miete oft nur schleppend bezahlt, Hausdienst nicht gemacht, Unfälle aus Unachtsamkeit usw. wird der Richter nicht netter werden.
__________________ Geboren in Hadeln, in der Welt zu Hause.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von RaBoe am 27.01.2010 19:57.
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27.01.2010 19:56 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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27.01.2010 20:30 |
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RaBoe
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27.01.2010 20:46 |
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Günter
Administrator
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27.01.2010 20:52 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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27.01.2010 21:35 |
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Niclas
abgemeldet
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28.01.2010 07:16 |
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RaBoe
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28.01.2010 09:18 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von max1995
Das ist ja eine haarsträubende Geschichte.
Aber mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft,wir sind nun mal nicht mehr im Mittelalter. |
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Sicher haben sie, "pacta sunt servanda" - daran hat sich nichts geändert, das gilt nach wie vor auch für mündliche Vereinbarungen, es sei denn, die Schriftform ist in einzelnen Bereichen zwingend vorgeschrieben, wie z.B. bei der Eigentumsübertragung von Grundeigentum und Immobilien. Für Miete gilt letzteres nicht, obwohl ich selbstverständlich immer auf einem Mietvertrag bestehen würde.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 28.01.2010 17:13.
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28.01.2010 17:12 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064
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Zitat: |
Original von Günter
Im Übrigen habe ich mich schon bei so vielen Menschen getäuscht, von denen ich meinte, sie gut zu kennen! Von daher, lieber auf Nummer sicher! |
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Ja ja,trau schau wem.
Das Problem mündlicher Abreden liegt jedoch auf der Hand. Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.
http://www.experto.de/recht/vertragsrech...vertraegen.html
Und somit hat eine Einseitige Behauptung eines bestehenden "mündlichen" Vertrages vor Gericht keinen Bestand
Im Mittelalter gab es unter mündlichen Vetragspartnern noch wesentlich mehr "Ehrenleute".
Da galt ein Wort und Handschlag noch was.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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29.01.2010 01:26 |
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Nautilus
abgemeldet
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 943
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Zitat: |
Original von Günter
[quote]Original von Grubendol
Für Miete gilt letzteres nicht, obwohl ich selbstverständlich immer auf einem Mietvertrag bestehen würde. |
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Richtig, weil ja dort erst die vielen wichtigen "Feinheiten" ausformuliert werden. Außerdem,ein mündlicher Vertrag nützt mir wenig, wenn ich keine Zeugen habe.
Warum sollte man denn auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen? Etwa weil darin die vielen "wichtigen Feinheiten" ausformuliert werden?
Mich würde einmal interessieren, welche dieser Feinheiten für den Mieter wichtig bzw. vorteilhaft sein sollen. Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des BGB und er gilt als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen hat das für den Vermieter den Nachteil, dass der Mieter zwar den Mietzins entrichten muss, für Schönheitsreparaturen und Nebenkosten aber nicht zahlen braucht. - Sie sind, wenn nichts anderes geregelt ist, im Mietzins enthalten. Dies gilt für alle sonstigen Nebenleistungen in gleicher Weise, z.B. Kosten für Rasen- oder Gartenpflege, Kosten für eine Putzfrau (Flurreinigung). Auch Regelungen über die Verpflichtung zur Flurreinigung oder Schneeräumung durch den Mieter haben nur dann Gültigkeit, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags sind.
Ich kann keine Vorteile eines schriftlichen Mietvertrages erkennen. Nach dem Einzug in die Wohnung kann mir doch nichts mehr passieren, vorausgesetzt, ich zahle regelmäßíg die vereinbarte Miete.
__________________ Wir gehen mit der Welt um als hätten wir eine zweite im Keller
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29.01.2010 01:30 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Zitat: |
Original von max1995
Zitat: |
Original von Günter
Im Übrigen habe ich mich schon bei so vielen Menschen getäuscht, von denen ich meinte, sie gut zu kennen! Von daher, lieber auf Nummer sicher! |
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Ja ja,trau schau wem.
Das Problem mündlicher Abreden liegt jedoch auf der Hand. Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.
http://www.experto.de/recht/vertragsrech...vertraegen.html
Und somit hat eine Einseitige Behauptung eines bestehenden "mündlichen" Vertrages vor Gericht keinen Bestand
Im Mittelalter gab es unter mündlichen Vetragspartnern noch wesentlich mehr "Ehrenleute".
Da galt ein Wort und Handschlag noch was. |
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Zustimmung!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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29.01.2010 01:30 |
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