Alkoholfahrt: Schröder will nicht Käßmanns Beifahrer gewesen sein
Zitat:
Alkoholfahrt: Schröder will nicht Käßmanns Beifahrer gewesen sein
Morgenpost.de schreibt: "Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geht juristisch gegen den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vor.
Dieser behauptet in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite, dass Schröder der Beifahrer von Bischöfin Margot Käßmann bei deren Fahrt unter Alkoholeinfluss in Hannover gewesen sein soll."
Original von Günter
Und hier der Blog vom Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel: Blog Joachim Steinhöfel
Sag mal Günter, kannst Du nicht auch so'ne Meldung mal lancieren. Was meinst Du, welche Nutzerzahlen dieses Forum auf einmal hätte. Der Blog hat sie jetzt auf jeden Fall. Auf die Idee hätte ich auch mal kommen sollen.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war.
Alkoholfahrt in Hannover Schröder – "Ich war nicht Beifahrer der Bischöfin"
7. April 2010, 09:36 Uhr
Eindeutiges Bekenntnis: Gerhard Schröder hat mit einer eidesstattlichen Versicherung auf die Gerüchte in seiner Heimatstadt Hannover reagiert, er sei an der Alkoholfahrt Margot Käßmanns beteiligt gewesen. „Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin", versicherte der Altkanzler. Die frühere EKD-Vorsitzende schweigt zu den Spekulationen.
„Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin Margot Käßmann in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2010“: Mit einer eidesstaatlichen Versicherung ist Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Behauptungen entgegengetreten, er habe während der Alkoholfahrt der inzwischen zurückgetretenen Bischöfin Margot Käßmann in Hannover auf dem Beifahrersitz gesessen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Der Hamburger Rechtsanwalt und Blogger Joachim Steinhöfel hatte dies in seinem Blog behauptet.
Die eidesstattliche Versicherung datiert vom 31. März 2010 und ist einem Antrag auf einstweilige Verfügung vom 1. April beigefügt, mit der Steinhöfel die Behauptung verboten wird, Schröder sei Käßmanns Beifahrer gewesen. Das Gericht gab dem Antrag noch am selben Tag statt und setzte den Streitwert auf 25.000 Euro fest.