Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung mehr |
|
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es keine nachträgliche Sicherungsverwahrung mehr geben soll.
Man fasst sich an den Kopf! Egal, wie sich Schwerstkriminelle in ihrer Haft führen, ob sie bereit sind, sich therapieren zu lassen oder nicht. Wenn der Richter bei der Verhandlung keine von Täter ausgehende Gefahr sieht, kann man das künftig trotz neuer Fakten nicht mehr ändern!!!
Zitat: |
Die Pläne sehen zudem vor, dass es die Sicherungsverwahrung nur noch dann geben soll, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war - zumindest vorbehaltlich. Diese vorbehaltene Sicherungsverwahrung, bei der die Richter die endgültige Anordnung offenhalten, soll künftig in mehr Fällen angewendet werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die erst am Haftende angeordnet wird, soll es dagegen nicht mehr geben. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt.
http://www.tagesschau.de/inland/sicherungsverwahrung128.html |
|
__________________ Liebe Grüße
Günter
|