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Niederelbe-Forum » Soziale Fragen » HartzIV-Forum » Die damalige Abwrackprämie darf nicht bei Hartz IV angerechnet werden - nur nützt das niemandem! » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Die damalige Abwrackprämie darf nicht bei Hartz IV angerechnet werden - nur nützt das niemandem! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Danke CDU und SPD - leider ging Euer unsoziales Kalkül auf!!!

Zitat:
Abwrackprämie wird nicht bei Hartz IV angerechnet

Die damalige Abwrackprämie darf nicht bei Hartz IV angerechnet werden


(23.07.2010) Die Abwrackprämie darf nicht an den Bezug der Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, das urteilte erwartungsgemäß das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Doch helfen wird es den aller Meisten nicht mehr, da es die Abwrackprämie nicht mehr gibt.

Es war ein bewusstes Kalkül der damaligen Bundesregierung, Hartz IV-Bezieher von der Abwrackprämie auszuschließen. Denn obwohl Rechtsexperten des Bundessozialgerichtes schon damals sagten, die Abwrackprämie gilt als zweckbestimmte Einnahme, verweigerte die damalige Koalition aus SPD und CDU die Abwrackprämie für Bezieher des Arbeitslosengeld II. Ein Klageweg war damals beinahe unsinnig, denn bis es zu einem Beschluss kommt, war klar, dass es diese Prämie nicht mehr gibt. Und so urteilte nun erwartungsgemäß auch das Landessozialgericht.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...echnet-1828.php

__________________
Liebe Grüße winke
Günter



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24.07.2010 01:25 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Dabei seit: 28.04.2010
Beiträge: 784

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. . . ich hätte auch nicht erwartet, dass ein Hartz IV-Empfänger 10.000 oder mehr EURO "übrig" hat, um sich ein neues Auto zu kaufen !
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder ?

Gruß
Rudolf

__________________

. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:

24.07.2010 07:13 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Schonvermögen.

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Liebe Grüße winke
Günter



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24.07.2010 07:25 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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Zitat:
Original von dr.rudolf
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder?

Aber was ist mit der Klägerin?

Die hat doch jetzt einen Anspruch darauf, dass die Prämie nicht auf ihr Vermögen angerechnet wird.

__________________
"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

24.07.2010 16:40 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Zitat:
Original von Grubendol
Zitat:
Original von dr.rudolf
Also hat das Urteil doch mehr "theoretischen" Charakter, oder?

Aber was ist mit der Klägerin?

Die hat doch jetzt einen Anspruch darauf, dass die Prämie nicht auf ihr Vermögen angerechnet wird.


Ja, falls sie damals den Antrag gestellt hat. Was ja ein risiko in sich birgte, da si nicht wisseb konnte, ob sie im Nachhinein noch Recht bekommt.

Ansonsten hätte sie ein Auto bestellt, ohne diese Prämie in Anspruch nehmen zu können!

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Liebe Grüße winke
Günter



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24.07.2010 22:59 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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Zitat:
Original von Konrad

Arbeitslose pauschal als (gelöscht - niclas) zu bezeichnen, ist sicherlich eine Beleidigung, die ich hier als Verantwortlicher nicht stehenlassen würde.

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25.07.2010 05:44 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
maru1158 maru1158 ist weiblich
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Dabei seit: 22.11.2008
Beiträge: 774

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Obwoh in meiner Familie( Gatte, Tochter und meine Wenigkeit) keiner arbeitslos ist - Gott sei Dank nicht -
würde ich mich nie dazu erdreisten, so einen Dreck von mir zu geben. Gerade zu dieser Zeit, wo zig Firmen kaputt gegangen sind, ist es fürwahr keine Schande Hartz IV-Empfänger zu sein. Denn bei den ganzen Entlassungen, wer soll die ganzen Arbeitslosen auffangen? Nach zwölf, spätestens achtzehn Monaten(über 55) ist Schluß mit Arbeitslosengeld. Selbst, wenn man gleich wieder den ersten Job annimmt, ist es oftmals ein Job, der weit unterbezahlt istund bei einer Großfamilie bleibt man dann gleich bei Hartz IV.

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Ein bißchen weniger ICH, aber viel mehr WIR! cool

Gerechtigkeit fängt an, wenn man an ALLE denkt

MMM

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von maru1158 am 25.07.2010 07:19.

25.07.2010 07:18 maru1158 ist offline Email an maru1158 senden Homepage von maru1158 Beiträge von maru1158 suchen Nehmen Sie maru1158 in Ihre Freundesliste auf
 
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