Günter
Administrator
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Beiträge: 19256
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Steuergeld für Volkskirchen |
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Steuergeld für Volkskirchen
Gottes Milliarden vom Staat
Die evangelische und die katholische Glaubensgemeinschaft erhalten Jahr für Jahr Geld vom Staat. Grundlage ist eine Regelung, die das Heilige Römische Reich erlassen hat.
von PHILIPP GESSLER
BERLIN taz | Es war eine Fleißarbeit - aber nach einer Woche Recherche im Archiv der Staatsbibliothek von Berlin waren die Zahlen zusammen: Die Humanistische Union, die sich selbst eine Bürgerrechtsorganisation nennt und seit 1961 für eine klare Trennung von Staat und Kirche eintritt, hat errechnet, wie viel Geld der Staat seit 1949 an die beiden großen Volkskirchen als sogenannte Staatsleistungen überwiesen hat. Sie kommt auf eine Summe von rund 14 Milliarden Euro.
Den Berechnungen zufolge erhielten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Kirche allein im vergangenen Jahr zusammen etwa 460 Millionen Euro als Staatsleistungen von fast allen deutschen Bundesländern. Die Kirchenbaulasten der Länder sind darin noch nicht enthalten.
http://taz.de/1/politik/deutschland/arti...rden-vom-staat/ |
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Ihr Lieben,
falls dieser Artikel der Taz der Wahrheit entspechen sollte, denke ich, es wäre an der Zeit, dass Kirche einmal sehr konkret darüber nachdenkt, wie es weitergehen soll!
Ich meine, das Modell, wie es von den meisten Freikirchen gelebt wird, wäre angemessener! Natürlich müsste man sich dann noch einmal neu über die Museumspflege innerhalb der Kirchen neu mit dem Staat verständigen!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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19.04.2011 00:59 |
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dr.rudolf
Mitglied
Dabei seit: 28.04.2010
Beiträge: 784
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Hallo Günter,
ich bin sicherlich kein ausgewiesener Freund der (etablierten) Kirchen und ihrer Finanzpolitik, aber bei solch reißerischen Artikeln, die angebliche Missstände aufdecken, bin ich immer sehr vorsichtig.
Es gibt jede Menge Zahlungen an die Kirchen, die in keiner Weise zu beanstanden sind, weil sie jeder andere in vergleichbarer Situation auch erhält: Immer dann, wenn die Kirchen als Träger von Schulen, Kindergäreten, Kindertagesstätten und/oder sozialen Einrichtungen auftreten, deren Nutzung nicht konfessionsgebunden ist, haben sie Anspruch auf (gesetzlich festgelegte) Zuschusszahlungen. Oft beruhen diese Zahlungen auf Landesrecht. Ein Beispiel, das mir ad hoc einfällt, ist das Ersatzschulfinanzgesetz (EFG) im Land NRW, (das inzwischen im Schulgesetz aufgegangen ist).
Siehe auch hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sc...rung/index.html
Wenn derartige Finanzierungen in der genannten Summe enthalten sind, relativiert sich der Vorwurf ganz erheblich !
Gruß
Rudolf
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19.04.2011 11:57 |
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