Pils74
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17.08.2011 15:53 |
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Pils74
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17.08.2011 19:38 |
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Pils74
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Hier mal ein wirklich guter Presseartikel.
Quelle: www.T-Online.de
t-online bericht 17.8.2011
Wer hat Sonja erstochen? Freispruch in Prozess um grausamen Mord
17.08.2011, 16:11 Uhr
Der 43-jährige Angeklagte hat Sonja nicht umgebracht, ist sich das Landgericht Verden sicher (Fotos: dpa)
24 Jahre nach dem Mord an einer Schülerin aus Ostendorf bei Bremervörde ist das Landgericht Verden von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Der 43-Jährige habe die 16-jährige Sonja A. nicht getötet, sondern ein unbekannter Dritter, sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe ein Alibi, die am Tatort gefundenen DNA-Spuren von ihm seien nicht aussagekräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess dem ehemaligen Bekannten der Schülerin vorgeworfen, sie als 19-Jähriger mit mehr als 60 Messerstichen getötet zu haben, nachdem er mit ihr Sex gehabt hatte. Landwirte hatten Sonja entkleidet, gefesselt und erstochen auf einem Feld im Landkreis Rotenburg gefunden. Der inzwischen verheiratete und nach Südamerika ausgewanderte Angeklagte hatte zwar den Geschlechtsverkehr zugegeben, den Mord aber bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine siebenjährige Haftstrafe plädiert. Der Angeklagte war bereits 2009 vom Landgericht Stade freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Deshalb wurde der Fall in Verden neu aufgerollt.
Opfer wollte mit Unbekanntem weiterziehen
Der Angeklagte und Sonja hatten sich in der Nacht zum 23. August 1987 in einer Diskothek in Bremervörde getroffen und sie auch gemeinsam verlassen. In einem Auto auf dem Parkplatz hatten sie anschließend Sex. Daraufhin kehrten beide in die Disko zurück, ist Richter Stronczyk überzeugt. Erst danach sei Sonja von einem Unbekannten ermordet worden. Für die Tatzeit ab 2 Uhr habe der Angeklagte ein Alibi. Mehrere Zeugen hatten das Opfer noch lebend gesehen, als der Angeklagte bereits mit seiner damaligen Freundin zusammen war.
Der Vorsitzende Richter sagte, Sonja sei zu der Zeit mit einem anderen Mann "im Schlepptau" gesehen worden. "Sie wollte noch mit jemanden weg", sagte Stronczyk. Zudem hätte der Angeklagte nach der Tat blutverschmiert sein müssen. Dies sei nicht der Fall gewesen. Zwar waren am Tatort an einer Socke und einem Strick, mit dem das Opfer gefesselt worden war, DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Durch den vorherigen Sex mit Sonja sei dies aber zu erwarten.
Bereits 1987 als Täter ausgeschlossen
Stronczyk sagte, bereits 1987 hätten die Ermittler den Angeklagten als Tatverdächtigen ausgeschlossen. Erst durch neue DNA-Analysen war er ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Allerdings sei damals mit Asservaten nicht so sorgfältig umgegangen worden wie heute. DNA-Spuren könnten beim Transport übertragen worden sein, sagte Stronczyk.
Der Mord sei zudem "sadistisch motiviert" gewesen. Eine solche Veranlagung sei beim Angeklagten nicht festgestellt worden. Der Mann ist bereits seit Mitte Mai wieder auf freiem Fuß. Die Kammer hatte den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben, weil sie nicht an seine Schuld glaubte. Das Landgericht sprach dem Angeklagten für die Zeit in der Untersuchungshaft eine Entschädigung zu.
So Leute,
jetzt könnt Ihr Euch ein besseres Bild über die dubiosen Aussagen vom einem I-Net Cyber Hobby Dedektiv machen.
lg
Pils
Editiert damit man flüssiger Lesen kann!
__________________ Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Pils74 am 20.08.2011 18:56.
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20.08.2011 09:38 |
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Pils74
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20.08.2011 18:54 |
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