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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Umstrittene Abmahnungsschreiben eines Ferienhaus-Unternehmens bezüglich „Cuxland“ Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Liebe Leserinnen, liebe leser,

eine interessante Meldung fand ich heute morge nin der NEZ:

Hiernach mußte bei der „Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven“ in den vergangenen Wochen die folgende Frage etliche Male beantwortet werden: „Darf ich den Begriff 'Cuxland' nicht mehr in der Werbung für mein Ferienhaus nutzen?“

Vorangegangen waren nach dieser Meldung Abmahnungsschreiben eines Ferienhaus-Unternehmens aus dem Landkreis Cuxhaven, das forderte, jede weitere Verwendung des Begriffes 'Cuxland' zu unterlassen, da es sich hierbei um eine exklusiv geschützte Wortmarke handeln würde.

Das ist insofern interessant, als dass ich für mein gerade entstehendes Cuxhaven-Portal noch vor wenigen Wochen einen griffigen Namen suchte und in diesem Zusammenhang auch den Begriff "CUX-Land" prüfte.

Nun habe ich dann einmal hier angeklickt und den Begriff Cux-Land eingegeben und wußte, dass "Cux-Land" schon vergeben war. Allerdings hatte auch ich damals schon große Zweifel, ob "CUX-Land" als geschützte Wortmarke durchsetzbar ist. (Beim Patentamt in München hat man da offenbar etwas gepennt!) Nur hatte ich keinerlei Interesse, mich auf einen kostenspieligen Rechtsweg einzulassen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Meldung der NEZ: http://nez.de/default.cfm?did=1115115

Liebe Grüße
Günter Ruks

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Liebe Grüße winke
Günter



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27.02.2008 12:40 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
jens
Mitglied




Dabei seit: 22.05.2007
Beiträge: 396

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Moin Günter,
die juristische Prüfung durch den Landkreis und dessen Ergebnis ist sicher eine gute Sache für die hiesige Tourismuswirtschaft.

Aber Dein Vorwurf, dass die beim DPMA gepennt haben kann man nicht so stehen lassen.
Es ist eher so, dass der Landkreis Cuxhaven gepennt hat und nun etwas geradebiegen musste.

Ich will es mal erklären, da die juristischen Regelungen im IPR-Bereich für den Laien oftmals schwer durchschaubar sind:
Jede neu eingetragene Marke wird im Markenblatt veröffentlicht. Und dann hätte der Landkreis im Widerspruchsverfahren fristgerecht auf seine ältere Marke hinweisen müssen. Dann wäre die Marke von dieser Ferienpark GmbH aus Dorum auch gleich wieder gelöscht worden. Dann wäre alles vom Tisch gewesen und es wäre gar nicht erst zu Abmahnungen von Leuten gekommen die nur ihre Ferienwohnung mit der Umschreibung Cuxland vermieten wollten.

Der Fehler lag also letztlich beim Landkreis. Bei der Eintragung von Marken ist es im Verfahren einfach nicht vorgesehen, dass das DPMA selbst recherchiert ob bereits ältere/verwechselbare Marken vorliegen. Bei Marken wird nur gepüft ob eine generelle Schutzfähigkeit vorliegt.
Bei der Anmeldung von Marken obliegt es dem Anmelder zu prüfen, ob schon Marken eingetragen sind, die älter sind bzw. Marken bei denen Verwechslungsgefahr besteht. Ansonsten geht der Anmelder das Risiko ein, dass zwar Kosten für die Anmeldung anfallen, aber man am Ende trotzdem ohne Marke dasteht.


Bei Patenten hingegen findet vor der Gewährung eines Patents immer eine umfangreiche Prüfung und Recherche durch das DPMA statt.


Ist für den Laien sicher schwer zu durchschauen, aber es ist wichtig die grundsätzlich unterschiedlichen Verfahren bei der Anmeldung von Patenten und Marken zu kennen und zu beachten. Aber das hier noch weiter im Einzelnen aufzudröseln würde zu weit führen. Wen es interessiert der sollte viel Zeit mitbringen um die entsprechenden "Regalmeter" mit Literatur zum Thema mal durchzuarbeiten.

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27.02.2008 13:46 jens ist offline Email an jens senden Beiträge von jens suchen Nehmen Sie jens in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
Administrator




Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Moin Jens,

das Verfahren ist mir schon bekannt. Du hast es auch absolut zutreffend beschrieben.

Nur: Das DPMA selbst recherchiert eben bei Marken, wie Du richtig schreibst, ob eine generelle Schutzfähigkeit vorliegt. Und da hätte nach meinem Dafürhalten eben auch das Ortskürzel "CUX" durchs Raster fallen müssen.

Hier zwei konkrete Beispiele: Ich wollte mir vor ein paar Jahren meine Pferdesalbe "Pferde-Marke" als Marke schützen lassen. Das wurde aber vom DPMA abgelehnt. Ein mir gut bekannter Mitbewerber hatte mehr Glück, ihm wurde gestattet "Pferdemarke" (also ohne Bindestrich) als Marke schützen zu lassen.

Allerdings durfte er diese Marke ausschließlich für die Anwendung am Menschen schützen lassen ("Bade- und Einreibemittel für Menschen, soweit in Klasse 3 enthalten"), nicht aber für die Anwendung am Tier. Was schon deshalb etwas seltsam ist, weil Pferdesalben offiziell nur für die Anwendung am Pferd hergestellt, verkauft und beworben werden dürfen.

Aber Du hast recht: Wirklich gepennt hat man man beim Landkreis, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die hätten auf jeden Fall während der "Widerspreuchsfrist" tätig werden müssen.

Liebe Grüße
Günter

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Liebe Grüße winke
Günter



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27.02.2008 14:07 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
 
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