Hartz IV Familie darf Haus an der Nordsee behalten |
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Eine Familie von Hartz-IV-Empfängern aus Cuxhaven muss ihr Haus an der Nordsee nicht unbedingt verkaufen. Es sei nicht sicher, ob das Eigenheim in Strandnähe tatsächlich unangemessen teuer sei, entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Von den monatlichen Kosten in Höhe von knapp 800 Euro hatte das Jobcenter lediglich 470 Euro übernehmen wollen, weil das der angemessenen Miete für eine vierköpfige Familie entspreche. Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass die Mietobergrenzen in der niedersächsischen Hafenstadt nicht korrekt festgelegt worden seien und wohl zu niedrig liegen dürften (Az. B 14 AS 91/10 R).
Das Jobcenter Cuxhaven hatte die angemessenen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zwar in einer 200-seitigen Richtlinie bestimmt, die Vorgaben der Rechtsprechung dabei aber trotzdem nur unzureichend umgesetzt.
Statt das tatsächliche Mietniveau für einfache Wohnungen zu erheben, legten sie lediglich die Wohnkosten zugrunde, die Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe und Wohngeld bis dahin erstattet bekommen hatten. „Sie haben aus dem Bodensatz noch einmal den Durchschnitt gebildet“, rügte der Senat. „Das ist kein schlüssiges Konzept.“ |
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http://www.welt.de/politik/deutschland/a...e-behalten.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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