Currywurst und Co.im stehen billiger |
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Mit behelfsmäßiger Verzehrvorrichtung billiger
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Mit einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) knüppelhart durchgegriffen und endlich Klarheit geschaffen. Entscheidend bei der Festlegung des Steuersatzes ist, ob Currywürste und andere einfach zubereitete Speisen im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen wie Ablagebretter das Essen im Stehen erlauben. Der volle Steuersatz von 19 Prozent ist dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden, der Stand also gleichermaßen zu einem luxuriösen Fresstempel umgestaltet worden ist. |
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http://www.tagesschau.de/schlusslicht/currywurst118.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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