Menschenrechtsgericht verurteilt Schweiz |
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In Deutschland gilt die Schweiz oft als Paradies für Steuerflüchtige. Nun steht das Land am Pranger, weil es mit einem Schweizer Steuerbetrüger zu hart umgangen ist.
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Die Schweiz muss einem verurteilten Steuerstraftäter eine Entschädigung bezahlen, weil sie gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren verstoßen hat.
Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Beschwerde-Nr. 11663/04).
Die eidgenössischen Behörden hatten einem auf den Bermuda-Inseln lebenden Schweizer eine Geldbuße auferlegt, weil er sich geweigert hatte, Informationen über sein Einkommen offenzulegen. Da gegen ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, habe die Anordnung gegen den Grundsatz verstoßen, dass sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten müsse, entschied der Gerichtshof.
Darüber hinaus hätten die Steuerbehörden den Grundsatz der Waffengleichheit verletzt, da sie dem Beschuldigten nicht die Ermittlungsakten zur Einsicht gegeben hätten. Zur Begründung hieß es, dass sich darin bei Dritten beschlagnahmte Beweisstücke befänden, und dass das Einverständnis der anderen Betroffenen erforderlich sei. Auch diese Weigerung sei ein Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf ein faires Verfahren, entschieden die Straßburger Richter. |
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http://www.europeonline-magazine.eu/mens...ess_202956.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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