Steht die Glaubwürdigkeit des Deutschen Bundestages auf dem Spiel? |
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Das Rederecht im Bundestag soll weiter beschränkt werden: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SDP und FPD planen laut den Agenturmeldungen, dass Abweichler von den Fraktionsmeinungen nur noch in Ausnahmefällen reden dürfen.
Wer künftig im Parlament reden darf, sollen ausschließlich die Fraktionen entscheiden. Kritiker befüwarnen davor, dass der Bundestag zu einem "Kongress der Fraktionen" verkomme.
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Rederecht im Bundestag soll offenbar geändert werden
Reden, nur wenn es der Fraktion passt?
Die Fraktionen von Union, FDP und SPD planen, das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag noch stärker als bisher einzuschränken und ihre Kontrolle darüber auszubauen. Ein entsprechende Beschlussempfehlung der Fraktionen von Union, FDP und SPD liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Über den Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses solle der Bundestag am 26. April abstimmen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Lediglich Grüne und Linkspartei hätten im Ausschuss dagegen gestimmt.
Der "SZ" zufolge ist die geplante Änderung der Geschäftsordnung offenbar auch eine Reaktion auf den Streit um das Rederecht, das Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Debatte um den Euro-Rettungsschirm den Gegnern der Milliardenhilfen erteilt hatte. Die Kritiker Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) hatten jeweils fünf Minuten sprechen dürfen, obwohl sie von ihren Fraktionen nicht als Redner aufgestellt worden waren. Lammert wollte, das sich so die kontroverse öffentliche Debatte auch im Parlament widerspiegele. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat hatte Lammert eine Rüge erteilt.
Drei Minuten Rederecht nur in Ausnahmefällen
Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident dem Bericht zufolge nun verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Und er muss allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen. Andere Abgeordnete dürfe er nur ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen". Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen.
Der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch warnte vor einer Aushöhlung der Glaubwürdigkeit des Bundestages. Dieser sei kein "Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten", sagte er der "SZ".
Weiter: http://www.tagesschau.de/inland/rederecht100.html
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Was denkt Ihr? Steht die Glaubwürdigkeit des Deutschen Bundestages auf dem Spiel, wenn das Rederecht weiter beschränkt wird?
__________________ Liebe Grüße
Günter
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