Zitat: |
(...) die europäischen Gerichte können mit den deutschen Kirchenprivilegien nicht besonders viel anfangen. So entschied im September vergangenen Jahres der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Kündigung eines getrennt und in außerehelicher Beziehung lebenden Angestellten der katholischen Kirche unrechtmäßig sie (sei).
(...)
Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung berücksichtigt, und von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht. Sollte dies der Fall sein, wären davon etwa 1,3 Millionen kirchliche Arbeitnehmer in Deutschland betroffen.
Focus |
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Da ist doch der Präzedenzfall, denn der Arbeitnehmer bekommt auf jeden Fall vor dem Europäischen Gerichtshof Recht und das deutsche Urteil wird kassiert.
Entweder der Staat ist religiös neutral oder er ist es nicht. Wenn ja, muss das auch für das Arbeitsrecht gelten.
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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