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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Glauben + Religion » Bundesarbeitsgericht-Sonderrechte der Kirche auf dem Prüfstand » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064

Bundesarbeitsgericht-Sonderrechte der Kirche auf dem Prüfstand Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Kann die Liebe Sünde sein? Und vor allem: Kann sie den Job kosten? Für alle, die bei der Kirche arbeiten, lautet die Antwort bislang: Ja. Ein Arzt wollte das nicht hinnehmen. Er klagte bis zum Bundesarbeitsgericht. Heute wird der Fall verhandelt. Es geht um viel.

Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird heute über die Kündigung eines Chefarztes aus Düsseldorf entschieden (Az. 2 AZR 543/10). Der Mann, der bei einem kirchlichen Krankenhaus gearbeitet hatte, war entlassen worden, weil er nach seiner Scheidung ein zweites Mal standesamtlich geheiratet hatte.

Die Kirche sah in dieser Eheschließung eine Missachtung des Sakraments der Ehe und damit einen Verstoß gegen die dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Dagegen klagte der Mann und verlangte seine Weiterbeschäftigung. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage im vergangenen Jahr statt. Das Krankenhaus legte jedoch Revision ein.

http://www.focus.de/finanzen/karriere/ar...aid_663202.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

08.09.2011 10:40 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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Zitat:
(...) die europäischen Gerichte können mit den deutschen Kirchenprivilegien nicht besonders viel anfangen. So entschied im September vergangenen Jahres der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Kündigung eines getrennt und in außerehelicher Beziehung lebenden Angestellten der katholischen Kirche unrechtmäßig sie (sei).
(...)
Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung berücksichtigt, und von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht. Sollte dies der Fall sein, wären davon etwa 1,3 Millionen kirchliche Arbeitnehmer in Deutschland betroffen.
Focus

Da ist doch der Präzedenzfall, denn der Arbeitnehmer bekommt auf jeden Fall vor dem Europäischen Gerichtshof Recht und das deutsche Urteil wird kassiert.

Entweder der Staat ist religiös neutral oder er ist es nicht. Wenn ja, muss das auch für das Arbeitsrecht gelten.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!

08.09.2011 14:30 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
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