Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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14.10.2014 16:54 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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Zitat: |
Die Anwälte der Nebenklage, die die Familie des Getöteten vertreten, sehen das natürlich anders. Ohne ein Strafmaß zu benennen – das sei Sache des Gerichts – hat sich der Ex-Bestattungsunternehmer ihrer Meinung nach des Totschlags schuldig gemacht. Er habe mit den Schüssen billigend den Tod eines Flüchtenden in Kauf genommen. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liege nicht vor. Es habe keinen Grund gegeben, auf die erkennbar flüchtenden Räuber zu schießen, so Rechtsanwalt Hendrik Prahl. Auch habe der Angeklagte einem Zeugen gegenüber ausgesagt, er habe verhindern wollen, dass die Räuber wiederkämen. „Das ist reine Prävention“, so Prahl. Und Rechtsanwalt Michael Hayn: „Der Angeklagte hat sich nicht in einem Irrtum befunden, sondern sich strafbar gemacht.“ Die Verteidigung, die am Montag plädieren wird, könnte juristisch eine weitere Wertung ins Spiel bringen: dass eben doch eine reine Notwehrsituation bestanden habe.
Egal, wie das Urteil am 27. Oktober auch ausfallen mag, schuldig oder nicht: Akzeptieren wird wohl keine Seite den erstinstanzlichen Richterspruch. Das klang in den vergangenen Monaten immer wieder durch. Das juristische Tauziehen ist für den 80-Jährigen damit vermutlich noch nicht vorbei. |
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http://www.kreiszeitung.de/lokales/roten...il-4119900.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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15.10.2014 15:14 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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Die Verteidigung war drastisch überzogen
Zitat: |
Ernst B. sitzt zusammengekauert auf dem Stuhl, er schaut nicht einmal auf, als das Urteil fällt und er zu einer Haftstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wird. |
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Zitat: |
Es war Totschlag in einem minder schweren Fall, befindet das Landgericht Stade an diesem Montagmorgen, als B. vor vier Jahren den flüchtenden Räuber Labinot Saliuki in den Rücken schoss und dieser sofort starb. „Er überschritt die Grenzen der erforderlichen Notwehr“, heißt es in der Urteilsverkündung von Richter Berend Appelkamp.
B. nimmt das Urteil weitgehend regungslos auf. Auch Mutter und Vater des Getöteten halten sich anders als noch nach dem ersten Prozess zurück – kein Kommentar. Stattdessen sprechen die Anwälte. „Menschlich gesehen ist es eine Tragödie, was wir hier erlebt haben“, sagt Christian Joachim für die Familie. „Wir wollten, dass das Gericht das Fehlverhalten feststellt. Das hat es getan“, so Joachim – ohne das Strafmaß selbst kommentieren zu wollen. B.s Verteidiger, Michael Helwig aus Rotenburg, deutet allerdings schon am Nachmittag an, dass gegen das Urteil vorgegangen werde. Ob von der Verteidiger-Seite oder der Staatsanwaltschaft, die auch einen Freispruch gefordert hatte, müsse nun entschieden werden. |
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http://www.kreiszeitung.de/lokales/roten...se-4269621.html
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28.10.2014 23:19 |
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dr.rudolf
Mitglied
Dabei seit: 28.04.2010
Beiträge: 784
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Zitat: |
. . . Es war Totschlag in einem minder schweren Fall, befindet das Landgericht Stade an diesem Montagmorgen . . . |
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. . . alles andere wäre für mich auch nicht einsichtig gewesen !
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Sofern die Notwehr auch geboten ist, ist sie nicht rechtswidrig. (vgl. § 227 BGB, § 32 Strafgesetzbuch, § 15 OWiG)"
Die Einbrecher liefen bereits weg, also lag kein "gegenwärtiger Angriff" vor, und eine
Verteidigung war auch nicht mehr "erforderlich".
Ich weiß zwar nicht, wo die Staatsanwälte Jura studiert haben, aber dass sie
ebenfalls auf Freispruch plädiert haben, lässt mich doch etwas zweifeln !?!
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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:
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29.10.2014 07:49 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Das kann nicht passieren, da ich grundsätzlich nicht spazieren gehe, und schon gar nicht in den Wald.*
Es bleibt für mich Notwehr, auch wenn es juristisch korrekterweise Totschlag in einem minder schweren Fall ist. Der Alte ist überfallen worden und der Schuss auf den Angreifer war schon aus sozialhygienischen Gründen richtig. Wer sich in Gefahr begibt, kommt eben darin eventuell um - da kann der alte Mann nichts für.
*keine dummen Beispiele konstruieren, bitte. Ich setze mein Leben Nacht für Nacht aufs Spiel, und für mich geht Notwehr sehr weit.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 03.11.2014 15:15.
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03.11.2014 15:11 |
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