Landgericht Stuttgart verbietet mytaxi-Rabatte |
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Das Gericht urteilte, dass Rabatte bis zu 50 Prozent auf den regulären Taxi-Fahrpreis nicht zulässig seien.
Zitat: |
Nach verschiedenen Medienberichten hat das Landgericht Stuttgart am 16. Juni 2015 entschieden, dass Nachlässe von bis zu 50 Prozent auf den Taxipreis wettbewerbswidrig sind. Die im Personenbeförderungsgesetz verankerten Regelungen zum Festpreis beim Taxitarif dürften nicht unterschritten werden. Die Daimler-Tochter Intelligent Apps, die mit einem 50prozentigen Nachlass in verschiedenen Städten das Bezahlen über ihre App mytaxi fördern wollte, hat demzufolge illegal gehandelt. |
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http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/...-mytaxi-Rabatte
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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