Achtung Taxifahrer: Werden Sie nicht zum Schleuser! |
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Achtung Taxifahrer: Werden Sie nicht zum Schleuser!
Regelmäßig stellt die Bundespolizei im Rahmen ihrer Fahndungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze Taxifahrer fest, deren Fahrgäste keine Aufenthaltsdokumente für Deutschland besitzen. In derartigen Fällen wird im Zuge der Ermittlungen auch überprüft, ob der Taxifahrer als Schleuser gehandelt und sich so strafbar gemacht hat.
Der § 96 Aufenthaltsgesetz ("Einschleusen von Ausländern") formuliert es unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen Hilfe leistet, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen und dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt ."
Diese Strafvorschrift gilt selbstverständlich auch für Taxifahrer. Um gar nicht erst in den Verdacht des Einschleusens oder der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu geraten, sollten Taxifahrer bei Fahrten über die Grenze in das Bundesgebiet sicher sein, dass ihre Fahrgäste die erforderlichen Reisedokumente mitführen.
Hierfür sollte sich der Fahrer vor der Fahrt die notwendigen Reisedokumente zeigen lassen. Bei dieser Überprüfung wird Ihnen kein Fachwissen über Fälschungsmerkmale zugemutet. Wichtig ist in erster Linie, dass überhaupt ein Reisedokument vorhanden ist - und das Reisedokument ein Lichtbild aufweist, welches mit dem Dokumenteninhaber identisch ist.
Der Appell der Bundespolizei: Werden Sie nicht zum Mittäter international agierender Schleuser! Leisten Sie keine Beihilfe zur unerlaubten Einreise! Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie unerlaubt eingereiste Personen befördern (sollen), informieren Sie bitte umgehend die Bundespolizei!
Bundespolizei |
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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