Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
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Original von max1995
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Original von Günter
Naja, wer in der heutigen Zeit entlassen wird, wird nach 12 bzw. nach 18 Monaten durch die ARGE enteignet!
Wobei die aktuelle Gesetzesänderung - ausgerechent durch CDU/CSU und FDP, nicht aber durch SPD und Grüne eingebrachte Regelung - jetzt etwas mehr Schutz für die persönlliche Alterversorgung von Arbeitslosen bringt! |
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Auch auf der Gefahr hin das dieser Beitrag erneut gelöscht wird eine Wiederholung:
In Punkto Enteignung kenn ich andere Fälle.
Enteignen kann man ja auch nur wenn in der tat Eigentum vorhanden ist,solches ist aber auch auch schnell auf Erben übertragbar und betrifft ja auch beiweiten nicht jeden Hartz IVler.
Deine wenn auch versteckte Schröder-Hetze ist einfach nur noch penetrant. |
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Nu man sinnig! Das hat mit Schröder nichts zu tun.
Aber bitte auch keine Märchenstunde oder Taxi-Seemannnsgarn!
Wenn jemand erbt, besteht die zuständige Bank / Sparkasse grundsätzlich darauf, das dieser Betrag auf das Girokonto des berechtigten überwiesen wird. Da lässt sich nichts mauscheln, schon wegen des Geldwäschegesetzes!
Und, das Erbe muss auch erstmal auf dem Konto eingehen, bevor es möglicherweise irgendwie weiter verschoben werden kann!
Und jeder HartzIV-Empfänger ist verpflichtet, seine Konto-Auszüge bei der ARGE vorzulegen. Außerdem haben die Mitarbeiter der ARGe ohne Vorankündigung totalen Zugriff auf die Konten der ALG2-Empfänger. Wer Falschangaben macht, begibt sich in das Risiko, in den Knast zu gehen!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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27.01.2010 22:37 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
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27.01.2010 23:20 |
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RaBoe
Mitglied
Dabei seit: 06.09.2007
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Original von Quark
Auch wenn diese Fragen sinnlos sind: "Warum muss jemand, der 20.000 Euro geerbt hat, und dieses Geld auch noch auf der Bank hat, von der Gemeinschaft noch mit Hartz-IV unterstützt werden?
Warum soll jemand ein geerbtes Haus nicht verscherbeln müssen, um damit und nicht durch die Gemeinschaft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?"
Was hat das alles mit Enteignung zu tun? Würde man eurer Auffassung folgen, werde ich jeden Monat enteignet, nämlich dann, wenn der Fiskus mir von meinem Lohn die Steuern abzieht. |
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Das hat mit der Selbstgefälligkeit zu tun. Der Staat muss nur zahlen, nehmen darf er nicht.
Es ist natürlich hart, wenn ein Maurer sein eigenes Haus verkaufen muss weil er mit 55 keine Arbeit mehr findet. Vorallem da das Amt dann ja die Miete bezahlen muss.
Ich denke es würde reichen, wenn das Amt im Grundbuch als Gläubiger eingetragen wird, so das das Haus nicht verkauft werden kann.
__________________ Geboren in Hadeln, in der Welt zu Hause.
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28.01.2010 09:40 |
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maru1158
Mitglied
Dabei seit: 22.11.2008
Beiträge: 774
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Original von Quark
Auch wenn diese Fragen sinnlos sind: "Warum muss jemand, der 20.000 Euro geerbt hat, und dieses Geld auch noch auf der Bank hat, von der Gemeinschaft noch mit Hartz-IV unterstützt werden?
Warum soll jemand ein geerbtes Haus nicht verscherbeln müssen, um damit und nicht durch die Gemeinschaft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?"
Was hat das alles mit Enteignung zu tun? Würde man eurer Auffassung folgen, werde ich jeden Monat enteignet, nämlich dann, wenn der Fiskus mir von meinem Lohn die Steuern abzieht. |
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Weil dem Arbeitslosen genau vorgerechnet wird, wie er damit zu verfahren, wie lange er damit auszukommen hat. Wollte dieser HartzIV Empfänger sich möglicherweise einen PKW dafür kaufen, damit er im kommenden Jahr damit zur Arbeit fahren kann, sofern er einen Arbeitsplatz findet, ist die Chance auf eben diesen Arbeitsplatz vertan. Wer findet schon eine Arbeit, wenn eben er nicht mobil ist.
__________________ Ein bißchen weniger ICH, aber viel mehr WIR!
Gerechtigkeit fängt an, wenn man an ALLE denkt
MMM
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28.01.2010 10:14 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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Original von RaBoe
Es ist natürlich hart, wenn ein Maurer sein eigenes Haus verkaufen muss weil er mit 55 keine Arbeit mehr findet. Vorallem da das Amt dann ja die Miete bezahlen muss.
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Es muss mit Sicherheit niemand sein Haus verkaufen - es sei denn seine Villa -, weil er ansonsten keinen Hartz-IV Bezug hat.
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Original von maru1158
Weil dem Arbeitslosen genau vorgerechnet wird, wie er damit zu verfahren, wie lange er damit auszukommen hat. |
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Und deshalb ist es also eine Enteignung? Weil die Gesellschaft jemandem vorrechnet, wie er seine Lebensgrundlage zu bestreiten hat für den Fall, dass er während des Hartz-IV Bezugs vermögend wird? Warum soll der Staat den Lebensunterhalt sichern, nur weil sich jemand ein Auto kaufen will? Komische Logik.
Wenn ich mir ein Auto kaufen will, um weiterhin zu meiner Arbeit zu fahren, werde ich auch von der ARGE kein Geld zusätzlich für meinen Lebensunterhalt bekommen.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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28.01.2010 10:32 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Max, dann lies Dir noch mal durch, was Du heute Nacht geschrieben hast. Du stellst hier ständig die abenteuerlichsten Behauptungen auf, tust dabei so, als wenn Du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast und stellst andere als blöd hin.
Vielleicht habe ich im Ton etwas überreagiert, aber irgendwann reicht es eben, was Du hier ständig Falschinformationen über HartzIV-Empfänger - oft in beleidigender oder herablasender Form - postest!
Im einen Fall gibst Du Dich als Rechtsgelehrter und behauptest mit herablassendem Hohn, dass mündlich geschlossene Verträge nicht gelten.
Und hier behauptest Du - scheinbar ohne jegliche Kenntnis der Rechtslage - dass HartzIV-Empfäner ihre Erbschaft an der ARGE vorbei in Empfang nehmen können. Und stellst dadurch diejenigen, die es anders erlebt haben, als Lügner hin.
Also, Max, auch, wenn die Stammtischpropaganda (der Freund von 'nem Freund von 'nem Freund...) etwas anderes sagt oder es in der BILD oder der MOPO vielleicht anders steht, Erbschaften können nicht an der ARGE vorbei in Empfang genommen werden. Sie können auch nicht auf ein anderes Konto überwiesen werden. Schon aufgrund des Geldwäschegesetzes ist das nicht möglich!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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28.01.2010 11:44 |
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Nautilus
abgemeldet
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 943
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Ein moralischer Unterschied kann wohl kaum gewertet werden. Es handelt sich hier um geltendes Recht, an das sich die Arge zu halten hat. Dass sie unmoralisch handelt, wenn sie ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz erfüllt, kann man ihr wohl nicht vorwerfen. Vielleicht hättest du für "moralisch" ein anderes Wort wählen müssen.
Den wirtschaftlichen Unterschied hast du doch selbst erklärt:
in dem einen Fall wird ein Schonvermögen berücksichtigt, in dem anderen Fall wird es komplett angerechnet bzw. aufgerechnet. Die Regelung ist aber in sich auch logisch. Ein Arbeitnehmer, der einen Betrag aus seinem Lohn gespart hat, irgendwann später Hartz IV-Empfänger wird, würde einem Hartz IV-Empfänger gleichgestellt, der es nie für erforderlich gehalten hat, eine finanzielle Rücklage zu bilden, sondern sein Einkommen immer voll "verbraten" hat. So muss man die Rechtslage wohl auch sehen, wenn ein Arbeitnehmer einen gewissen Betrag geerbt hat und irgendwann später Hartz IV-Empfänger wird oder jemand, der als Leistungsempfänger plötzlich "vermögend" wird.
__________________ Wir gehen mit der Welt um als hätten wir eine zweite im Keller
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28.01.2010 13:20 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Zitat: |
Original von Nautilus
Ein moralischer Unterschied kann wohl kaum gewertet werden. Es handelt sich hier um geltendes Recht, an das sich die Arge zu halten hat. Dass sie unmoralisch handelt, wenn sie ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz erfüllt, kann man ihr wohl nicht vorwerfen. Vielleicht hättest du für "moralisch" ein anderes Wort wählen müssen.
Den wirtschaftlichen Unterschied hast du doch selbst erklärt:
in dem einen Fall wird ein Schonvermögen berücksichtigt, in dem anderen Fall wird es komplett angerechnet bzw. aufgerechnet. Die Regelung ist aber in sich auch logisch. Ein Arbeitnehmer, der einen Betrag aus seinem Lohn gespart hat, irgendwann später Hartz IV-Empfänger wird, würde einem Hartz IV-Empfänger gleichgestellt, der es nie für erforderlich gehalten hat, eine finanzielle Rücklage zu bilden, sondern sein Einkommen immer voll "verbraten" hat. So muss man die Rechtslage wohl auch sehen, wenn ein Arbeitnehmer einen gewissen Betrag geerbt hat und irgendwann später Hartz IV-Empfänger wird oder jemand, der als Leistungsempfänger plötzlich "vermögend" wird. |
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Hallo Nautilus,
es geht mir hier auch nicht um Kritik an den Mitarbeitern der ARGE, die ja nur "ausführendes Organ" des Gesetzgebers sind.
Ich kritisiere die Politiker, die diese Regelung eingeführt haben und die Politiker die diesen Widerspruch weiter zuzlassen.
Eingeführt wurde diese Regelung von der rot-grünen Regierung Schröder, weiter zugelassen wurde er von der schwarz-roten Regierung Merkel und der schwarz-gelben Regierung Merkel.
__________________ Liebe Grüße
Günter
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28.01.2010 13:50 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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ALG-II dient nur der Sicherung der Existenz. Natürlich ist es für einen Hartz-IV Empfänger traurig, wenn er von der reichen Tante 20.000,00 € erbt und nicht noch zusätzlich Hartz-IV bekommt. Aber zur Sicherung seiner Existenz ist zunächst einmal jeder selber verantwortlich - und das mit eigenem Geld. Erst wenn das nicht mehr da ist, tritt der Staat ein. Und ich sehe keine moralische Ungerechtigkeit darin, dass der Staat jemandem, der geerbt hat sagt: Dann sichwere Deine Existenz zunächst mit dem Erbe.
Einem ALG-I Empfänger, der erbt kann der Staat das ja schlecht sagen, schließlich bekommt der noch keine Geld vom Staat - sondern von der Arbeitslosenversicherung, in die er vorher entsprechend einbezahlt hat (auch wenn das natürlich auch staatlich finanziert wird)
Ob das nu moralisch verwerflich ist, dass ein Hartz-IV Empfänger sein Erbe nicht behalten darf, sehe ich nicht so.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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28.01.2010 13:51 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Quark
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Original von Günter
Eingeführt wurde diese Regelung von der rot-grünen Regierung Schröder, weiter zugelassen wurde er von der schwarz-roten Regierung Merkel und der schwarz-gelben Regierung Merkel. |
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Da ist er wieder - der Schröder-Haß
Ich meine aber, dass ein Sozialhilfeempfänger früher auch schon sein Erbe aufbrauchen musste, und nicht noch zusätzlich Sozialhilfe bekam. Das ist also ein alter Hut bzw. ein totes Pferd, was hier geritten wird. |
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Absolut richtig, daran hat sich genau 0% geändert, der Grundsatz der Subsidiarität galt schon immer im Sozialrecht.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
-----
Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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28.01.2010 15:45 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Original von Quark
ALG-II dient nur der Sicherung der Existenz. Natürlich ist es für einen Hartz-IV Empfänger traurig, wenn er von der reichen Tante 20.000,00 € erbt und nicht noch zusätzlich Hartz-IV bekommt. Aber zur Sicherung seiner Existenz ist zunächst einmal jeder selber verantwortlich - und das mit eigenem Geld. Erst wenn das nicht mehr da ist, tritt der Staat ein. Und ich sehe keine moralische Ungerechtigkeit darin, dass der Staat jemandem, der geerbt hat sagt: Dann sichwere Deine Existenz zunächst mit dem Erbe.
Einem ALG-I Empfänger, der erbt kann der Staat das ja schlecht sagen, schließlich bekommt der noch keine Geld vom Staat - sondern von der Arbeitslosenversicherung, in die er vorher entsprechend einbezahlt hat (auch wenn das natürlich auch staatlich finanziert wird)
Ob das nu moralisch verwerflich ist, dass ein Hartz-IV Empfänger sein Erbe nicht behalten darf, sehe ich nicht so. |
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Bei solchen Äußerungen kann man nur hoffen, dass nicht Du mal in eine entsprechende Lage kommst. Oder vielleicht sollte man es gerade doch hoffen, damit Du etwas barmherziger wirst.
Denn Du vergißt bei dem Ganzen etwas Entscheidendes: Es geht hier angesichts der herrschenden Massenarbeitslosigkeit nicht darum, ob jemand für seinen Lebensunterhalt sorgen will, sondern ob er kann.
Jemandem, der sein Leben lang gearbeitet hat, um sich und seiner Familie eine Existenz aufzubauen, diese wegzunehmen, weil die Gesellschaft ihm keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann, ist entweder ein Verbrechen oder zumindest die Offenbarungserklärung jeglicher Solidargemeinschaft!
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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28.01.2010 16:06 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von toffil
Jemandem, der sein Leben lang gearbeitet hat, um sich und seiner Familie eine Existenz aufzubauen, diese wegzunehmen, weil die Gesellschaft ihm keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann, ist entweder ein Verbrechen oder zumindest die Offenbarungserklärung jeglicher Solidargemeinschaft! |
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Wenn jemand 200.000 Tacken geerbt hat (und das war Quarks Beispiel, oops, sogar ein bisschen mehr), hat er keinen Anspruch, denn er kann für sich selber sorgen.
Zitat: |
ALG-II dient nur der Sicherung der Existenz. Natürlich ist es für einen Hartz-IV Empfänger traurig, wenn er von der reichen Tante 20.000,00 € erbt und nicht noch zusätzlich Hartz-IV bekommt. |
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 28.01.2010 17:00.
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28.01.2010 16:59 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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Original von toffil
Bei solchen Äußerungen kann man nur hoffen, dass nicht Du mal in eine entsprechende Lage kommst. Oder vielleicht sollte man es gerade doch hoffen, damit Du etwas barmherziger wirst. |
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Was hat das mit meiner Barmherzigkeit zu tun, ob jemand sein Erbe für seinen Lebensunterhalt einsetzen muss, oder nicht?
Zitat: |
Original von toffil
Denn Du vergißt bei dem Ganzen etwas Entscheidendes: Es geht hier angesichts der herrschenden Massenarbeitslosigkeit nicht darum, ob jemand für seinen Lebensunterhalt sorgen will, sondern ob er kann. |
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Das vergesse ich mit Sicherheit nicht, es geht aber nicht um die Massenarbeitslosigkeit
Zitat: |
Original von toffil
Jemandem, der sein Leben lang gearbeitet hat, um sich und seiner Familie eine Existenz aufzubauen, diese wegzunehmen, weil die Gesellschaft ihm keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann, ist entweder ein Verbrechen oder zumindest die Offenbarungserklärung jeglicher Solidargemeinschaft! |
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Niemand nimmt eine Existenz weg, Günter hat doch schon selber auf das Schonvermögen hingewiesen, dass umso größer wird, je nachdem wie alt jemand ist und wieviel er sich also angespart hat. Die Frage ist, ob die Solidargemeinschaft jemanden, der geerbt hat, auch noch zusätzlich (ich kann auch fett) unterstützen muss.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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28.01.2010 17:13 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064
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Zitat: |
Original von Günter
Max, dann lies Dir noch mal durch, was Du heute Nacht geschrieben hast. Du stellst hier ständig die abenteuerlichsten Behauptungen auf, tust dabei so, als wenn Du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast und stellst andere als blöd hin.
Vielleicht habe ich im Ton etwas überreagiert, aber irgendwann reicht es eben, was Du hier ständig Falschinformationen über HartzIV-Empfänger - oft in beleidigender oder herablasender Form - postest!
Im einen Fall gibst Du Dich als Rechtsgelehrter und behauptest mit herablassendem Hohn, dass mündlich geschlossene Verträge nicht gelten.
Und hier behauptest Du - scheinbar ohne jegliche Kenntnis der Rechtslage - dass HartzIV-Empfäner ihre Erbschaft an der ARGE vorbei in Empfang nehmen können. Und stellst dadurch diejenigen, die es anders erlebt haben, als Lügner hin.
Also, Max, auch, wenn die Stammtischpropaganda (der Freund von 'nem Freund von 'nem Freund...) etwas anderes sagt oder es in der BILD oder der MOPO vielleicht anders steht, Erbschaften können nicht an der ARGE vorbei in Empfang genommen werden. Sie können auch nicht auf ein anderes Konto überwiesen werden. Schon aufgrund des Geldwäschegesetzes ist das nicht möglich! |
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Zitat Günter.
Und hier behauptest Du - scheinbar ohne jegliche Kenntnis der Rechtslage - dass HartzIV-Empfäner ihre Erbschaft an der ARGE vorbei in Empfang nehmen können. Und stellst dadurch diejenigen, die es anders erlebt haben, als Lügner hin.
[/quote]
Das habe ich mit keinem Satz geschrieben,es war immer nur vom Haus und Hof vererben
und nie vom Erben die Rede und als Lügner hab ich hier auch niemand hin gestellt.
Zitat Günter
Im einen Fall gibst Du Dich als Rechtsgelehrter und behauptest mit herablassendem Hohn, dass mündlich geschlossene Verträge nicht gelten.
Wo erkennst du da herablassenden Hohn?
Es ist eine Frechheit so etwas zu behaupten.
Zitat Günter
- oft in beleidigender oder herablasender Form - postest!
Das zeigst du mir wo ich das gemacht hab.Auch eine bodenlose Frechheit,diese Behauptung.
Zitat Günter
..... tust dabei so, als wenn Du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast und stellst andere als blöd hin.
Du solltst nicht von dich auf andere schließen.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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29.01.2010 00:17 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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30.01.2010 19:20 |
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Hansen
Gast
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Zitat: |
Original von max1995
Ne,nicht beruhen,sondern stichhaltig belegen und darauf bin ich gespannt!!! |
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Admin, das würde ich nicht machen. Ich habe mir den ganzen Fred reingezogen. Max1995, wer hier so rechthaberisch und aggressiv rumpöbelt, muß sich nicht über das Echo wundern. Dein Haß gegen HartzIVler muß ja riesig sein!
Mein Tip an dich: Erstmal genau lesen was der andere gepostet hat. Und dann, wenn du deinen Text geschrieben hast erst mal tief Luft holen und den Text nochmal ganz durchlesen. Vielleicht fallen dir ja dann deine rechthaberischen und aggressiven Formulierungen selber auf!
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31.01.2010 16:07 |
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Hansen
Gast
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Zitat: |
Original von max1995
Zitat: |
Original von Günter
Du brauchst Dir doch nur diesen Thread von Anfang bis Ende durchzulesen. |
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Was ist das denn fürne Aussage??? |
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Weil deine Beiträge jeden Menge von Rechthaberei und Beledigungen drinn stehen haben!!! Nur man eine kleine Auswahl deiner unflätigen Art zu posten:
Zitat: |
Original von max1995
Deine wenn auch versteckte Schröder-Hetze ist einfach nur noch penetrant. |
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Zitat: |
Original von max1995
Der wahre Kenner von diesen Dingen scheinst du nicht zu sein,eher der Möchtegern-Alleswisser und das macht bedenklich wenn jemand alles besser weiss. |
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Zitat: |
Original von max1995
Aber bei deiner hier so vorgegebenen Inteligenz dürfte es doch keine Schwierigkeit sein mich zu verstehen.
Oder bist du gar ein Blender? |
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Zitat: |
Original von max1995
Im Ausweichen und abwiegeln warst du schon immer gut,so lange ich dich kenne.
Das du jetzt so hinterfurzig eine Anfrage stellst,deren Antwort du schon kennst ist einfach nur billig.
Sei vorsichtig,denn je höher das Ross desto schmerzhafter der Absturz. |
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01.02.2010 04:17 |
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Hansen
Gast
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Zitat: |
Original von max1995
Und was entspricht daran nicht der Wahrheit? |
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Das kann ich net beurteilen ich kenne den Admin net. Aber ``hinterfurzig´´ ist schon eine echte Beleidigung, dafür hätte dich meine Wenigkeit ermahnt wenn ich Moderaor wäre!!! Du scheinst hier bei den Moderatoren Sonderrechte zu haben! Sponserst du dieses Forum etwa?
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Hansen am 01.02.2010 04:34.
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01.02.2010 04:31 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Zitat: |
Original von Grubendol
Wenn jemand 200.000 Tacken geerbt hat (und das war Quarks Beispiel, oops, sogar ein bisschen mehr), hat er keinen Anspruch, denn er kann für sich selber sorgen.
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Wie kann man für Gleichberechtigung sein und gleichzeitig sowas meinen?
Es ist doch wohl ein elementarer Unterschied, ob jemand, der diese 200T geerbt hat, diese anlegen kann, weil es eine Arbeitsstellte hat, oder sie verbraten muß, weil er keine hat.
Das ist der Offenbarungseid jeglicher Solidargesellschaft!
Wofür bezahlt noch irgendjemand in eine Arbeitslosenversicherung?
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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01.02.2010 10:57 |
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toffil
Mitglied
Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693
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Was hat das mit meiner Barmherzigkeit zu tun, ob jemand sein Erbe für seinen Lebensunterhalt einsetzen muss, oder nicht?
Eine Menge! Denn der eine darf sein Erbe anlegen oder verprassen, weil er eine Arbeit hat, die ihm sein Auskommen gibt, der andere muß sein Auskommen damit bestreiten.
Das vergesse ich mit Sicherheit nicht, es geht aber
nicht um die Massenarbeitslosigkeit
Natürlich geht es darum! Es geht schlicht und ergreifend darum, dass Menschen überhaupt keine Möglichkeit bekommen, sich ihr Auskommen durch Arbeit zu sichern.
Niemand nimmt eine Existenz weg, Günter hat doch schon selber auf das Schonvermögen hingewiesen, dass umso größer wird, je nachdem wie alt jemand ist und wieviel er sich also angespart hat. Die Frage ist, ob die Solidargemeinschaft jemanden, der geerbt hat, auch noch zusätzlich (ich kann auch fett) unterstützen muss.
Klar werden Existenzen weggenommen. Dieses sogenannte Schonvermögen ist ein schlechter Witz!
Und ja, die Solidargemeinschaft muß auch Leute unterstützen, die geerbt haben. Denn die haben ihr Erbe im Normalfall erarbeitet.
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
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01.02.2010 11:01 |
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