Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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19.07.2010 17:28 |
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Günter
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19.07.2010 17:54 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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19.07.2010 18:40 |
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Günter
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RE: 28 Prozent sind Raubkopien |
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Zitat: |
Original von max1995
Zitat: |
Original von Conny
Denn tatsächlich handelt es sich hier nach juristischem Sprachgebrauch in keinster Weise um einen Raub! |
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Und worum handelt es sich im
juristischen Sprachgebrauch dann ? |
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Raub hat immer mit gewaltsamer Wegnahme von Dingen zu tun.
Zitat: |
Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet. Raub ist also nicht – wie laienhaft oft vermutet – eine besonders dreiste Form des Diebstahls.
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Raub
Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in § 249 des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib/Leben. Anwendung des qualifizierten Nötigungsmittels bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen mit den Diebstahlsmerkmalen, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters.
Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Raub |
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Zitat: |
Raubkopie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wort Raubkopie ist ein Ausdruck aus dem inoffiziell verwendeten juristischen Vokabular und bezeichnet urheberrechtswidrig hergestellte Kopien, insbesondere von digitalen Datenträgern. Kritiker gehen davon aus, dass dieses Wort von Rechteverwertern kreiert wurde, um das Unrechtsempfinden zu steigern; es wurde in den letzten Jahren durch massive Werbekampagnen der Musik- und Filmindustrie beworben. Auch wenn diese Bezeichnung noch immer vor allem von Rechteverwertern verwendet wird, hätte sie dazu beigetragen, dass das rechtswidrige Kopieren heute nicht mehr generell als Kavaliersdelikt gilt und dadurch auch der Weg für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze geebnet wurde. Rechteverwerter führen dagegen an, das Wort „Raubkopie“ sei schon vor ihren Kampagnen in der Umgangssprache aufgetaucht und verbreitet gewesen.
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Kritiker[2] merken an, die Bezeichnung sei, gemessen am Tatbestand, überzogen, da sie das unrechtmäßige Anfertigen einer Kopie mit einem tatsächlichen Raub gleichsetze.[3][1] Juristisch betrachtet ist ein Raub jedoch eine Straftat, bei der eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder Androhung von Gewalt entwendet wird.[4] Dementgegen wird beim Erstellen einer Kopie dem Urheber weder das Original entzogen noch gegen ihn Gewalt angewendet oder angedroht.
Der Wortteil „Raub“ impliziert auch aus linguistischer Sicht, dass mit dem Tatbestand jemandem etwas ihm Zustehendes weggenommen wird. Was mit einer solchen illegal erklärten Kopie in der Tat verloren geht, ist der rein anzunehmende verstärkte Umsatz an entsprechenden Medien, dessen Höhe aber nicht exakt angegeben werden kann. Damit wird mit dem Neologismus „Raubkopie“ indirekt ausgedrückt, dass den Urhebern der auf den Medien befindlichen Inhalte sowie den Vertreibern der Medien das Recht auf eine bestimmte Gewinnsumme zusteht, die nicht genau benannt werden kann, und der Raub sich auf etwas Hypothetisches bezieht.
Der alternative Ausdruck Schwarzkopie benennt eine unrechtmäßig erstellte Kopie weniger wertend.[5] Er orientiert sich sprachlich an Bezeichnungen wie „Schwarzhandel“ oder „Schwarzmarkt“, in denen mit dem Wort „schwarz“ lediglich ein nicht sichtbares Handeln ausgedrückt wird.
Rechtslage
Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck „Raubkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.
Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als „Raubkopien“ bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. So kann eine Musik-CD legal kopiert werden, wenn kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog) abgespielten CD legal umgangen werden. Der entscheidende Aspekt ist, dass er umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, CD-R- und DVD±R-Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird.
In den Kinospots der Werbekampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH „Raubkopierer sind Verbrecher“ wird zudem behauptet, Verstöße gegen das Urheberrecht seien Verbrechen, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könnten. Juristisch werden Urheberrechtsverletzungen jedoch als Vergehen und nicht als Verbrechen gesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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19.07.2010 19:15 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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19.07.2010 19:48 |
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Günter
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19.07.2010 19:50 |
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Günter
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19.07.2010 20:59 |
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Grubendol
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Das in seinem Nachwort letztlich auch nichts anderes sagt als der von Conny zitierte Spieleentwickler.
Zitat: |
Daher führen die Anstrengungen der Industrie nicht, wie von ihr erhofft, zu einem stärkeren Unrechtsbewußtsein. Vielmehr beklagt die Internetgemeinschaft den Verlust individueller Freiheit und die wachsende Kontrolle der Urheber. Vieles, was bislang selbstverständlich war, wird durch dieses Vorgehen in Frage gestellt. Die Arbeit eines anderen fortzusetzen, zu verbessern oder daraus eine eigene Schöpfung zu kreieren wird zunehmend schwieriger. Musikern ist es mittlerweile untersagt, "Samples" anderer ohne Lizenz in ihre eigene Musik zu mischen. Was seit vielen Jahrzehnten elementarer Teil der Musikproduktion ist, wird zum "geschützten Material". Auch das Benutzen einiger Sekunden eines Films ist ohne Erlaubnis des Urhebers strafbar, wohingegen man seit Jahrhunderten frei aus Texten zitieren darf. Viele Künstler werden heute in ihrer Kreativität durch das Urheberrecht eingeschränkt.
Unter solchen Umständen fällt es schwer, die Werke der Unterhaltungsindustrie, sei es Musik oder Film, noch als Kulturgut zu betrachten. Sie stellen sich vielmehr als Produkte dar, die allein als Einnahmequellen der Industrie fungieren.
Auch das Urheberrecht selbst geriet dabei in die Kritik. Es geht mittlerweile nicht mehr darum, zu klären, wer "Recht" im Sinne des Gesetzes hat. Es geht vielmehr um das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Entfaltung. Zur Diskussion stehen essentielle Werte wie Kultur und Fortschritt. So ist es kaum verwunderlich, daß sich immer mehr Gegner des bestehenden Rechts zu Wort melden.
Studien renommierter Universitäten belegen, daß Schwarzkopierer nicht für die Umsatzeinbrüche der Industrie verantwortlich gemacht werden können. Den Rechteinhabern stehen bekannte Wissenschaftler wie Lawrence Lessig gegenüber, der eine ganze Kulturentwicklung in Gefahr sieht: "Gerade jetzt, wo die Technologie vielen Menschen erst ermöglicht, am Verändern und Remixen kultureller Werke teilzunehmen, wird dem ein Riegel vorgeschoben. Und das soll nicht empörend sein?"
Sicherlich ist ein funktionierendes Urheberrecht von enormer Bedeutung für die Gesellschaft. Doch wie kann das Urheberrecht noch förderlich sein, wenn es nicht mehr im Sinne der Gesellschaft wirkt, sondern unter dem Einfluß der Industrie steht? Die Konsumenten werden keinen Grund sehen, sich an die Gesetze zu halten, solange ihnen das Copyright wie ein Spielball einiger mächtiger Rechteinhaber vorkommt. So schaden die Anstrengungen der Industrie nicht nur der Kultur, sondern nutzen nicht einmal ihr selbst. Trotz des scharfen Vorgehens gegen Schwarzkopierer steigen die Umsätze nicht wie erwartet.
Nachwort |
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__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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20.07.2010 13:16 |
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