Günter
Administrator
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Ein brutal zusammengeschlagenes Opfer, zwei glaubwürdige Zeugenaussagen und ein halbherziges Geständnis - die Sachlage war eindeutig. Und dennoch kamen die Täter mit relativ milden Strafen davon. Zwei der Angeklagten waren zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt, sie wurden nach Jugendstrafrecht beurteilt und kamen mit Verwarnungen davon. Die beiden älteren Brüder wurden zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
http://www.nez.de/lokales/news0/milde-st...-ueberfall.html |
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Frau Richterin, Sie sollten ihren Job ganz schnell aufgeben!!! Ich halte Sie schlicht für unbefähigt, diesen Job auszuüben!
Also, dann können wir uns, wie in einem Leserkommentar schon richtig formuliert, Gerichtsverhandlungen auch ganz sparen!
Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich, sofern dass hier möglich ist, in Revision gehen. Und ich würde beantragen, dass geprüft wird, ob die Richterin nicht befangen ist!
Ich bin entsetzt!!!
__________________ Liebe Grüße
Günter
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15.04.2011 15:24 |
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