Lukas
Gast
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04.08.2011 10:51 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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04.08.2011 12:19 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
(...)
Nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft sende die Entschädigungszahlung an Gäfgen ein falsches Signal. "Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung eines Kindes - in den Hintergrund treten", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt am. Die Justiz sei dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen nachgekommen. Sein Darmstädter Gewerkschaftskollege Schmitt sagte, Gäfgen solle sich "in seiner Zelle verkriechen und schweigen. Er soll endlich anfangen sich damit auseinanderzusetzen, dass er aus reiner Habgier und Selbstsucht ein Kind grausam ermordet und eine ganze Familie ins Unglück gestürzt hat."
(...)
http://nachrichten.t-online.de/starke-re..._48612258/index |
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Keine Entschädigung hätte aber das "falsche Signal" an Polizeibeamte "gesendet", dass man bei den Ermittlungen ruhig mal ein bisschen mit Folter drohen kann.
Das Geld bekommt er doch sowieso nicht, oder hat er alle Prozesskosten schon bezahlt?
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
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04.08.2011 14:41 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von Günter
Zitat: |
Original von max1995
Ein Politiker der Partei "Die Freiheit"kommt hier zu Wort.
Sehr bedenklich seine Aussage, ... |
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Warum? Was ist an seiner Aussage denn falsch? |
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Alles, es ist rechtspopulistisches Gewäsch.
Falsch ist schon mal, dass Gäfgen Geld erhält. Wir wissen alle, dass dies nicht der Fall ist.
Dann fällt dieser Satz auf, der grammatikalisch falsch ist:
Zitat: |
Die Begründung des vorsitzenden Richters, die Folterandrohung der Polizei wäre „rechtswidrig und verwerflich“. |
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Was soll das?
Ein grammatikalischer korrekter Satz enthält ein Subjekt, ein Prädikat und ein Objekt. Hier fehlt das Verb.
Dann gibt es die falsche Frage, wer hier Täter und wer Opfer ist. Es handelt sich um einen völlig anderen Prozess, denn der Prozess, in dem der Mörder verurteilt wurde, ist längst abgeschlossen. In diesem zweiten Prozess ging es gar nicht um das Opfer Gäfgens, sondern einzig um die Folterandrohung gegen ihn. Das hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem ersten Prozess zu tun, sondern schützt uns alle vor unangemessenem Handeln der Polizei.
Zitat: |
Eine neutrale Justiz kann und darf es in einen Rechtsstaat nicht geben. |
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Falsch, denn ein Staat, in dem die Justiz nicht neutral ist, ist ein totalitärer Staat, entweder faschistisch oder stalinistisch. Diese Aussage vom stellvertretender hessischen Landesvorsitzenden der Partei "Die Freiheit" entlarvt diese Partei endgültig, sie steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir brauchen keinen neuen Volksgerichtshof und keinen neuen Freisler.
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09.08.2011 00:33 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256
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Der Weiße Ring äußert sich wie folgt zu dem Urteil:
Zitat: |
WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar
Bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates ist die von einem Kindesmörder immer wieder in Szene gesetzte Unzufriedenheit mit der gerichtlichen Aufarbeitung des Falles weder aus Opfersicht noch im Empfinden der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. So reuelos auf öffentliche Aufmerksamkeit und Kapital aus einem Verbrechen zu spekulieren, sei an Zynismus und scheinbar völlig außer Kraft gesetzter Selbstwahrnehmung kaum noch zu überbieten, so Helmut K. Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferschutzorganisation WEISSER RING.
Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, der Klage wegen eines durch die seinerzeitige Androhung von Gewalt angeblich erlittenen psychischen Schadens stattzugeben, dürfte bei den Menschen überall im Land auf großes Unverständnis stoßen. Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen könne und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis, so Rüster. Todesangst hat das entführte Kind gelitten. Politik, Gesetzgeber und Justiz sehen sich jetzt den Fragen vieler um den Rechtsfrieden besorgter Bürger ausgesetzt, welche Konsequenzen aus diesem Urteil gezogen werden müssen. Ein Kindesmörder hat seine Show gehabt, Bühne war ein Gerichtssaal, eine erschreckende Vorstellung.
Magnus Gäfgen war nach dem Mord an dem elfjährigen Jacob von Metzler im Juli 2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonders schwerer Schuld verurteilt worden. Bisher scheiterte er mit dem Versuch, Schmerzensgeld vom Staat und damit aus Geldern der Steuerzahler einzuklagen.
Gegen die Polizeibeamten war ein Verfahren eingeleitet worden, bei dem durch den Richterspruch in aller Deutlichkeit zum Ausdruck kam, dass Gewalt zur Erzwingung von Aussagen in Deutschland verboten ist. Nur wer sich in die unglaublich tragische Situation der Polizeibeamten in Frankfurt im Entführungsfall Jakob von Metzeler hinein zu versetzen vermag, kann ermessen, vor welch schwerer Entscheidung die Beamten in diesen Stunden standen.
Es ging um das Leben eines Menschen, auch wenn die Androhung von Gewalt gegenüber dem Entführer strafrechtlich nicht zu rechtfertigen war, Als Konsequenz daraus folgte die anschließende strafrechtliche Bewertung eines auf Rettung eines Menschenlebens ausgerichteten Handelns unter extremster Belastung.
Auch die seinerzeitige Ankündigung von Magnus Gäfgen, eine Stiftung für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, einrichten zu wollen, stieß beim WEISSEN RING auf Befremden. Es sei nur als Hohn zu empfinden, wenn ein wegen Mordes Verurteilter sich zum Sachverwalter von Opferinteressen machen will, so Vereinssprecher Helmut K. Rüster.
https://www.weisser-ring.de/internet/ver...9435/index.html |
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__________________ Liebe Grüße
Günter
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09.08.2011 11:18 |
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