Niclas
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Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 3426
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Liebe Freunde,
man soll den Teufel ja nicht an die Wand malen. Aber stellen wir uns kurz ein Mal folgendes Szenario vor:
Neben Hamburg und Schleswig-Holstein stimmt auch das Land Niedersachsen der Elbvertiefung zu. Es würde von einigen Stellen dagegen geklagt werden und es würde eine große Aufruhr in der hiesigen Bevölkerung herrschen.
Heute Nacht kam mir der Gedanke einer Volksabstimmung. Im Internet konnte ich folgendes finden:
Zitat: |
Ein Volksbegehren benötigt, um zustande zu kommen, ein Unterschriftenquorum von 10 % der Wahlberechtigten, d. h. 602.363 Unterschriften müssen gesammelt werden.
Die Absicht, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln, ist beim Landeswahlleiter schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss den ausgearbeiteten Gesetzentwurf mit Begründung enthalten und fünf bis neun Vertreterinnen und Vertreter benennen. Die Unterstützungsunterschriften sind auf Unterschriftenbögen zu sammeln, deren Gestaltung jedoch vom Landeswahlleiter verbindlich festgelegt werden muss. Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens sollten die Möglichkeit nutzen, sich vor der Festlegung des Unterschriftenbogens vom Landeswahlleiter beraten zu lassen, damit nicht – wie beim Volksbegehren "WIR gegen die Rechtschreibreform" geschehen – zahlreich gesammelte Unterstützungsunterschriften als ungültig gewertet werden müssen.
Das Sammeln der Unterschriften ist Sache der Initianten des Volksbegehrens; sie haben die für die Sammlung erforderlichen Unterschriftenbögen auf eigene Kosten zu beschaffen. Während der Sammlung sollte darauf geachtet werden, dass nur Personen auf einem Unterschriftenbogen eingetragen werden, die ihre Hauptwohnung in derselben Gemeinde haben, denn die Unterschriftenbögen verbleiben in diesen Gemeinden. Sie dürfen von den Gemeinden weder an die Vertreterinnen und Vertreter zurückgegeben noch an andere Gemeinden weitergeleitet werden. Die Anzahl der gesammelten gültigen Unterschriften wird von den Gemeinden an den Landeswahlleiter gemeldet, der anschließend die Vertreterinnen und Vertreter über die Anzahl der gesammelten Unterstützungsunterschriften informiert.
Wurden für das Volksbegehren binnen sechs Monaten 25.000 gültige Eintragungen in die Unterschriftenbögen gesammelt, ist von den Vertreterinnen und Vertretern ein Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens beim Landeswahlleiter zu stellen. Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt durch die Landesregierung. Gegen die Entscheidung der Landesregierung kann beim Staatsgerichtshof Klage erhoben werden. Wird der Zulässigkeitsantrag nicht gestellt oder wird innerhalb der sechs Monate die Anzahl von 25.000 gültigen Eintragungen in die Unterschriftenbögen nicht erreicht, ist das Volksbegehren erledigt.
Ist die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt worden, müssen innerhalb weiterer sechs Monate die restlichen Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftensammlung kann auch während des Zulässigkeitsverfahrens weitergeführt werden.
Auf Antrag der Vertreterinnen und Vertreter, spätestens am Ende der Einreichungsfrist für die Unterschriftenbögen, stellt der Landeswahlausschuss das Ergebnis des Volksbegehrens fest. Ist das Volksbegehren zustande gekommen, übermittelt die Landesregierung den Ge-setzentwurf dem Landtag.
Der Landtag ist nicht zur Annahme des mit dem Volksbegehren eingebrachten Gesetzentwurfes verpflichtet, d. h. er muss ihn nicht als Gesetz beschließen. Nimmt er ihn nicht an, so ist ein Volksentscheid durchzuführen. |
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Land Niedersachsen
Und weiter:
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Nimmt der Niedersächsische Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet innerhalb der nächsten sechs Monate ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann gleichzeitig über einen eigenen Gesetzentwurf abstimmen lassen. Der Volksentscheid wird grundsätzlich wie eine Landtagswahl vorbereitet und durchgeführt, deshalb werden auch die Vorschriften des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes im Wesentlichen angewandt, d.h. am Volksentscheid können nur die Personen teilnehmen, die zur Wahl des Landtages berechtigt sind und in einem Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben. Auf dem Stimmzettel wird den Stimmberechtigten die Frage gestellt, ob sie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Diese Frage kann nur mit "JA" oder "NEIN" beantwortet werden. Werden auf dem Stimmzettel mehrere Gesetzentwürfe gemeinsam aufgeführt, so wird die Abstimmungsfrage für jeden Gesetzentwurf gestellt.
Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit der abstimmenden Personen, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, dem Gesetzentwurf zugestimmt haben.
Seit In-Kraft-treten des Volksabstimmungsgesetzes hat in Niedersachsen ein Volksentscheid nicht stattgefunden. |
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Land Niedersachsen
Jetzt stellt sich bei mir natürlich die Frage, ob solch ein Begehren irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Die nötigen Unterschriften könnte man meiner Meinung nach erreichen. Wir sprechen hier von circa zwei Millionen Niedersachsen, die zustimmen müssen für den Volksentscheid.
Wie könnte so ein Vorhaben aussehen? Warum wurde darüber öffentlich noch nicht nachgedacht?
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09.12.2011 08:24 |
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Quark
Mitglied
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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Zitat: |
Original von Niclas
Wie könnte so ein Vorhaben aussehen? Warum wurde darüber öffentlich noch nicht nachgedacht? |
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Och Niclas, als altgedienter Politiker hätte ich Dir mehr zugetraut Wie sieht denn das Gesetz aus, dass die Zustimmung Niedersachsens ersetzen soll? Wie gesagt, für Niedersachsen geht es nur darum, die Zustimmung zu diesem Verfahren zu versagen (unter entsprechenden, vor Gericht nachvollziehbaren Gründen) oder zu erteilen. Welches Gesetz soll das ersetzen?
Wenn ich da nur an die Diskussion um Stuttgart-21 denke, indem das BW-Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, um sämtliche Maßnahmen abzulehnen, die zu nachträglichen Kostensteigerungen für das Land führen könnten, und die kläglich gescheitert sind, da wird ein Volksbegehren in Niedersachsen sich eher in Luft auflösen.
Nein, die Politiker in Berlin allem voran unser Staatssekretär Enak sind gefordert, dieses unsinnige Projekt gerade aufgrund der falschen Kosten-/ Nutzen Analyse ad acta zu legen. Die Entscheidung hierzu kann man weder auf das Land Niedersachsen noch auf dessen Bürger abwälzen.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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12.12.2011 18:49 |
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