Grubendol
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Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II! |
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Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II!
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Das heutige Beispiel zeigt aber auch auf, wie weit die Angestellten der diversen mit ALG II beschäftigten Behörden gehen, wenn es sich darum handelt, sich über die Leistungsbezieher zu informieren. So erhielt der Musiker Leonard Kroppach (alias Tapete) Post vom zuständigen Jobcenter. Nicht nur wollten die diensteifrigen Mitarbeiter wissen, welche Einkünfte er denn seit 2009 durch seine Tätigkeit als Musiker gehabt hätte (und unterstellten damit, er hätte diese gehabt, jedoch nicht angegeben). Darüberhinaus wollten sie Informationen über Art und Anschaffungskosten/-möglichkeiten bezüglich seines Equipments und zudem eine aktuelle Schufaauskunft - dazu wurden noch andere Informationen begehrt. Begehrt bedeutet in diesem Fall, dass der Musiker bis zum 13.02.2012 Zeit hat, all die notwendigen Informationen einzuholen bzw. Stellungnahmen (ausführlich!) vorzulegen - da das Schreiben den 27.01.2012 als Datum trägt und am 31. Januar seinen Adressaten erreichte, bleiben somit ganze 13 Tage Zeit, um die Neugierde der Behörde zu befriedigen.
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Telepolis |
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02.02.2012 11:59 |
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