Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064
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Neue Studie zu Radarkontrollen: Blitzer verhindern keine Unfälle |
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Seit es Radarfallen gibt, wird über deren Sinn unter Autofahrern heftig debattiert: Verhindern sie wirklich Unfälle - oder sind sie nur eine moderne Form von Wegelagerei? In einer Studie wurde jetzt erstmals der Nutzen von Blitzern untersucht.
Zitat: |
Wohl jeder Autofahrer kennt das. Man fährt über Land, durchquert ein Dorf nach dem anderen. Dann das: Am Ortsende, die letzten Häuser sind schon lange passiert, vor einem liegt die leere Landstraße, man beschleunigt - und zack. Geblitzt. Wer das schon mal erlebt hat, wird sich nicht nur geärgert, sondern auch gefragt haben: Warum steht ausgerechnet hier eine Radarfalle? Sollen damit wirklich Unfälle verhindert werden? Oder geht es vor allem darum, die Kasse der Kommune zu füllen? Diesen Fragen ist Karl-Friedrich Voss nachgegangen. Er ist Vorstandsmitglied des Bundesverbands Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) und sitzt in der Fachgruppe Verkehrspsychologie der deutschen Gesellschaft für Psychologie. In einer Untersuchung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, hat Voss untersucht, welche Gruppe von Autofahrern am meisten geblitzt wird - und welche die meisten Unfälle verursacht. Sein Fazit ist eindeutig: "Radarkontrollen führen, so wie sie aktuell durchgeführt werden, nicht zu einer Verminderung des Unfallrisikos." Wird mit den Blitzern also nur Abzocke betrieben? |
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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,816859,00.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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24.02.2012 03:40 |
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Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
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Beiträge: 25064
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Die WDR- Servicezeit geht der Frage nach, ob Städte, Kreise oder Kommunen private Unternehmen an der hoheitlichen Aufgabe der Geschwindigkeitskontrolle beteiligen dürfen. Es hat mehrere Gerichtsurteile gegeben, die klarstellten, dass eine komplette Übertragung dieser Aufgabe an Privatunternehmer nicht den gesetzlichen Vorgaben entspräche.
Zitat: |
Nun gibt es aber Städte und Kreise in NRW, die überlassen die mobile Radarmessung nicht komplett privaten Unternehmen, sondern beteiligen sie an dieser Aufgabe. Bleibt die Frage, ob das zulässig ist. Wir wollten herausfinden, welche Städte und Kreise Privatunternehmer beteiligen. Doch hierzu konnten wir nur sehr schwer Auskunft bekommen, denn es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Wir haben erfahren: Der Kreis Euskirchen und die Stadt Bergisch Gladbach beteiligen Privatunternehmen an der Radarmessung. Sie behaupten der Servicezeit gegenüber, alles liefe korrekt ab, da bei jeder Messung ein städtischer Mitarbeiter vor Ort sei, der weisungsbefugt die Messung überwache. Doch wie kenntnisreich muss so ein städtischer Mitarbeiter sein? Diese Frage hatte zuletzt das Amtsgericht Karlsruhe zu beantworten. Der Anwalt des Betroffenen in diesem Verfahren, der Karlsruher Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wolfgang Klohe, erklärt uns im Interview, wie entschieden wurde: „Ich hatte vor dem Amtsgericht Karlsruhe Ende letzten Jahres einen Prozess. Da hat sich dann in der Beweisaufnahme herausgestellt, dass die städtische Beamtin letztlich eigentlich kaum etwas zu der Messung beigetragen hat und eigentlich nur Staffage war. Und da hat das Amtsgericht Karlsruhe dann schon klargestellt, dass es so nicht geht, und das Verfahren auch eingestellt.“ Unsere Frage nach entsprechenden Schulungen des Personals bei Radarmessungen, die im Karlsruher Urteil ja eigentlich angemahnt wurden, konnten weder Euskirchen noch Bergisch Gladbach abschließend beantworten. Doch abgesehen von der Frage nach der Anwesenheit von ausreichend geschultem Personal bei der mobilen Radarmessung, die Städte und Kreise in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen durchführen, gibt es auch grundsätzliche Bedenken gegen dieses Konstrukt. Dazu Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD): „Verkehrsüberwachung ist eine staatliche Aufgabe, ist von Verfassung wegen den Hoheitsträgern zugeordnet. Private haben aus unserer Sicht in dem Bereich nichts zu suchen. Insofern ist eine Beteiligung privater Unternehmen an der Verkehrsüberwachung aus Sicht des AvD sehr problematisch.“ |
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Mit Videoausschnitt
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendung...ate_blitzer.jsp
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25.02.2012 08:13 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von dr.rudolf
belastet nur die Gerichte ! |
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Jeder hat das Recht, staatliche Entscheidungen in Form von Verwaltungsakten, die gegen ihn erlassen worden sind, vorzugehen:
§ 42 VwGO
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 25.02.2012 16:50.
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25.02.2012 16:50 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal.
Z.B. ein mobiles Blitzgerät in einer Straße in der Innenstadt, in der es keine Wohnhäuser gibt, wo es nicht häufig wegen überhöhter Geschwindigkeit zu Unfällen kommt, um 21:30 h an einem Samstagabend - das ist reine Abzocke und nicht von den Gesetzen gedeckt.
http://www.der-innenspiegel.de/phpbb/vie...=1926&start=285
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25.02.2012 17:19 |
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dr.rudolf
Mitglied
Dabei seit: 28.04.2010
Beiträge: 784
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Zitat: |
Original von Grubendol
. . . Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal . . . |
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1. Wo hast Du denn diesen Quatsch her, oder ist das (nur) Deine persönliche Überzeugung ?
2. Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine rechtliche Anordnung, und die Kontrolle der Einhaltung dieser Anordnung ist Aufgabe (und Pflicht) der Exekutive.
P.S. Womit willst Du denn beweisen, ob eine "Blitzerei" der Verkehrssicherheit dient oder nicht ? Damit würdest Du ja im Einzelfall unterstellen, dass die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung Willkür wäre !?!
Vielleicht ist es Dir nicht bekannt, aber die StVO erlegt dem Fahrzeugführer sogar die Pflicht auf, in jeder Verkehrssituation zu prüfen, wie schnell er im Rahmen der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren darf (angepasste Geschwindigkeit - §3 StVO). Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit darf nur im günstigsten Fall gefahren werden !
Als, was soll die ganze Diskussion ?
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. . . wenn Euch meine Bücher interessieren:
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25.02.2012 17:34 |
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Grubendol
Mitglied
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Zitat: |
Original von dr.rudolf
Zitat: |
Original von Grubendol
. . . Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal . . . |
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1. Wo hast Du denn diesen Quatsch her, oder ist das (nur) Deine persönliche Überzeugung ? |
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Sicher ist es meine persönliche Überzeugung, dass der Staat nicht alles machen darf, was sich ein Beamtenhirn ausdenkt.
Zitat: |
Original von dr.rudolf2. Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine rechtliche Anordnung, und die Kontrolle der Einhaltung dieser Anordnung ist Aufgabe (und Pflicht) der Exekutive. |
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Aber nur dort, wo es erforderlich ist und nicht, um das Defizit im Stadtsäckel zu reduzieren. Das ist staatliche Wegelagerei, was im übrigen die Meinung jedes Autofahrers ist, der mir persönlich bekannt ist.
Zitat: |
Original von dr.rudolfP.S. Womit willst Du denn beweisen, ob eine "Blitzerei" der Verkehrssicherheit dient oder nicht ? Damit würdest Du ja im Einzelfall unterstellen, dass die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung Willkür wäre !?! |
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Dafür habe ich ja extra ein Beispiel genannt. Wir haben den betreffenden Stadtmenschen übrigens zur Rede gestellt, er war sehr kleinlaut und gab zu, nur auf Anweisung zu handeln - typisch deutsch eben.
Zitat: |
Vielleicht ist es Dir nicht bekannt, aber die StVO erlegt dem Fahrzeugführer sogar die Pflicht auf, in jeder Verkehrssituation zu prüfen, wie schnell er im Rahmen der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren darf (angepasste Geschwindigkeit - §3 StVO). Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit darf nur im günstigsten Fall gefahren werden !
Als, was soll die ganze Diskussion ? |
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Eben, was soll die Diskussion, wenn es gar nicht um Verkehrssicherheit, sondern nur um das Geld geht, das im staatlichen Haushalt schon im Vorjahr eingeplant wird. Das ist für mich der Beweis für das unlautere Handeln der Verwaltung.
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
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25.02.2012 20:39 |
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