Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
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12.12.2013 17:32 |
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Quark
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Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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Direkt in die Tonne! Jede Antwort ist sinnlos. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, dagegen gerichtlich vorgehen.
Die leben davon, dass Leute zahlen, nicht, dass die Forderungen einklagen. Wenn nur 10 Leute am Tag bezahlen sind das 1.500 / Tag!
Alternativ: Dort anrufen und die Leute empfindlich beschimpfen, und denen androhen, dass Du die Sache der Polizei übergibst, wenn sie Deine Daten nicht unverzüglich löschen. Aber das muss schon mit entsprechenden Schimpfwörtern untermauert werden, von denen Pappnasen noch die freundliche Form ist. Die müssen so beschümpft werden, dass sich kein Mitarbeiter mehr traut, ein Schreiben an Dich zu senden, weil er befürchtet, Du würdest noch mal anrufen.
So mach ich es jedenfalls immer, wenn ich solche Unsinnsbriefe bekomme. Und ich kann sagen, es funktioniert.
Obwohl ich die Betreiber wie Firstload schon vorher per E-Mail entsprechend beschimpfe, wenn ich derartige E-Mails bekomme.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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30.12.2013 00:03 |
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Medem-Taxi
Mitglied
Dabei seit: 18.09.2010
Beiträge: 366
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Gib mal bei Google" Corinna Lübbe Flotho " ein, das ist die Kanzlei die dahinter steckt.
Im übrigen erstmal nix machen. Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch beim Amtsgericht einlegen, Formular müsste dem Mahnbescheid beiliegen. Sollte dann wiedererwarten eine Klage gegen dich erhoben werden, zum Anwalt gehn. In der Regel laufen sich solche Forderungen selber tot, da eine gerichtliche Entscheidung gegen den Antragsteller immer mit den Gerichtskosten zu Lasten des Gläubigers endet.
Zu den machenschaften der Kanzlei Lübbe sage ich öffentlich nichts, kannst alles im Net nachleesen.
Ach ja, und Schreiben dieser Art IMMER als Beweismittel aufbewahren, bis die Angelegenheit geregelt ist. Niemals wegwerfen.
Deine Schreiben und Faxe an besagte Firma hättest Dir lieber verkneifen sollen, könnten dir als als Auftragsbestätigung ausgelegt werden.
Und immer dran denken, kostenlose Anmeldung auf Internetseiten ist zwar kostenlos, aber spätestens mit dem klick auf OK bei der Anmeldung wird die Sache oft teuer, da man dann Dienste entsprechender Seiten schon auf der Startseite in Anspruch nimmt. Also immer erst Impressum und Agb. prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Jörg
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30.12.2013 12:21 |
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Günter
Administrator
Dabei seit: 14.11.2005
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30.12.2013 22:39 |
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Quark
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Dabei seit: 24.08.2007
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Zitat: |
Original von Günter
Zitat: |
Original von Quark
Naja, es ist zwar sinnlos, aber so merken sie zumindest, dass da jemand ist, der sich zu wehren weiß.
Erwarte aber nicht, dass man Dir aus Prag antwortet, Du hast ja in Deutsch geschrieben |
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Ich habe doch dem Inkassobüro geantwortet und Web Inkasso sitzt ja in Deutschland.
Übrigens, sinnlos war es gar nicht. |
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Ja okay, hast recht. Das Inkassobüro sitzt in Deutschland. Ob es sinnlos war, wird sich zeigen...
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30.12.2013 22:42 |
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Günter
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31.12.2013 00:03 |
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Günter
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31.12.2013 10:54 |
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