Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
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Arbeitsgericht Cottbus: 1,54 Euro pro Stunde ist kein sittenwidriger Lohn |
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Der Fall, um den es geht, ist schnell erzählt: Ein Rechtsanwalt hatte zwei Bürokräfte für 1,54 Euro und 1,65 Euro pro Stunde beschäftigt. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz sah darin einen klaren Fall von Lohndumping und klagte.
Der Anwalt argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle, um ihnen mehr Geld zu zahlen.
Doch am Mittwoch entschied das Arbeitsgericht Cottbus, dass 1,54 Euro pro Stunde keine sittenwidrige Bezahlung sei. Wie kam es zu dieser Entscheidung? |
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http://www.huffingtonpost.de/2014/04/09/..._hp_ref=germany
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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10.04.2014 06:09 |
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