Kommt das Aus für „Babyklappen“? |
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01. Mai 2014
Neues Gesetz
Kommt das Aus für „Babyklappen“?
Berlin/Hannover (idea) – Am 1. Mai tritt ein neues Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft. Es soll verzweifelte Schwangere daran hindern, ihr Kind heimlich zu gebären, auszusetzen oder gar zu töten. Offen ist die Zukunft der „Babyklappen“, in denen Mütter ihr neugeborenes Kind anonym ablegen können. Jährlich werden in Deutschland 20 bis 35 Kinder nach der Geburt ausgesetzt oder getötet, so eine Studie des Deutschen Jugendinstituts. Nicht immer können oder wollen Frauen ihre Schwangerschaft offenbaren; dadurch geraten sie oft in eine Notsituation. Bisher bestand lediglich die Möglichkeit, den Säugling in einer „Babyklappe“ abzulegen, die meist von kirchlichen Einrichtungen betrieben werden. Doch damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Deutsche Ethikrat hat schon 2009 empfohlen, Babyklappen zu schließen, weil das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzt werde. Mit dem neuen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ sollen diese Probleme behoben werden. Jetzt kann eine Mutter ihr Kind in einem Krankenhaus gebären, ohne ihren Namen zu nennen. Allein die Beratungsstelle nimmt den richtigen Namen der Frau auf und gibt die Daten verschlossen in einem Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung. Das Kind hat nach 16 Jahren die Möglichkeit, die Personalien seiner Mutter zu erfahren. Die Bundesregierung lobt die Neuregelung; das evangelische Netzwerk „Notruf Mirjam“, das Schwangeren und Müttern in Not hilft und ein „Babykörbchen“ in Hannover betreibt, will die Entwicklung erst einmal abwarten.
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Günter
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