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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Biker- und Autotreff » Neue Studie zu Radarkontrollen: Blitzer verhindern keine Unfälle » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Lui Lui ist männlich
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Dabei seit: 12.09.2007
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Neue Studie zu Radarkontrollen: Blitzer verhindern keine Unfälle Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Seit es Radarfallen gibt, wird über deren Sinn unter Autofahrern heftig debattiert: Verhindern sie wirklich Unfälle - oder sind sie nur eine moderne Form von Wegelagerei? In einer Studie wurde jetzt erstmals der Nutzen von Blitzern untersucht.

Zitat:
Wohl jeder Autofahrer kennt das. Man fährt über Land, durchquert ein Dorf nach dem anderen. Dann das: Am Ortsende, die letzten Häuser sind schon lange passiert, vor einem liegt die leere Landstraße, man beschleunigt - und zack. Geblitzt. Wer das schon mal erlebt hat, wird sich nicht nur geärgert, sondern auch gefragt haben: Warum steht ausgerechnet hier eine Radarfalle? Sollen damit wirklich Unfälle verhindert werden? Oder geht es vor allem darum, die Kasse der Kommune zu füllen? Diesen Fragen ist Karl-Friedrich Voss nachgegangen. Er ist Vorstandsmitglied des Bundesverbands Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) und sitzt in der Fachgruppe Verkehrspsychologie der deutschen Gesellschaft für Psychologie. In einer Untersuchung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, hat Voss untersucht, welche Gruppe von Autofahrern am meisten geblitzt wird - und welche die meisten Unfälle verursacht. Sein Fazit ist eindeutig: "Radarkontrollen führen, so wie sie aktuell durchgeführt werden, nicht zu einer Verminderung des Unfallrisikos." Wird mit den Blitzern also nur Abzocke betrieben?


http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,816859,00.html

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

24.02.2012 04:40 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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War klar, alles reine Abzocke und Wegelagerei der Behörden.

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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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24.02.2012 16:46 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Maggie Maggie ist weiblich
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Dabei seit: 14.03.2009
Beiträge: 1081

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Taxifahrer gelten gemeinhin als Verkehrsteilnehmer mit ganz besonderer Einstellung zu den Regeln. Das Wohl ihrer Fahrgäste ist für sie auf jeden Fall höher angesiedelt als die Sicherheit im Straßenverkehr. Das sind sie ihnen für die großzügige Entlohnung schuldig.
Für die Städte und Landkreise hat sich mit dem männlichen Imponiergehabe der männlichen und weiblichen Autofahrer eine wunderbare Einnahmequelle erschlossen. Seit ich denken kann, galt vorschriftsmäßiges Fahren als das Allerletzte. Warum eigentlich? Die Konzentration lässt auf jeden Fall bei erhöhter Geschwindigkeit nach. Manche denken, schnelles Fahren würde vor dem Einschlafen schützen. Der erzieherische Wert von Geschwindigkeitskontrollen ist angesichts der allgemeinen Fahrmoral verfehlt, aber warum sollte man die angeschlagenen Kommunen dieser Einnahmezuflüsse berauben?
Die bedauernswertesten Menschen unter der Sonne müssen die Sachbearbeiter in den Bußgeldstellen sein, die sich täglich die liebevollen Ausführungen betroffener Bürger zu den hier besprochenen Themen anhören dürfen. Möge ihnen viel Kraft beschieden sein.

25.02.2012 03:28 Maggie ist offline Beiträge von Maggie suchen Nehmen Sie Maggie in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985

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Aber dann sollen sie's zugeben, dass es ihnen nur um die Marie geht und nicht um die Verkehrssicherheit oder ökologische Belange.

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25.02.2012 05:46 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064

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Die WDR- Servicezeit geht der Frage nach, ob Städte, Kreise oder Kommunen private Unternehmen an der hoheitlichen Aufgabe der Geschwindigkeitskontrolle beteiligen dürfen. Es hat mehrere Gerichtsurteile gegeben, die klarstellten, dass eine komplette Übertragung dieser Aufgabe an Privatunternehmer nicht den gesetzlichen Vorgaben entspräche.

Zitat:
Nun gibt es aber Städte und Kreise in NRW, die überlassen die mobile Radarmessung nicht komplett privaten Unternehmen, sondern beteiligen sie an dieser Aufgabe. Bleibt die Frage, ob das zulässig ist. Wir wollten herausfinden, welche Städte und Kreise Privatunternehmer beteiligen. Doch hierzu konnten wir nur sehr schwer Auskunft bekommen, denn es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Wir haben erfahren: Der Kreis Euskirchen und die Stadt Bergisch Gladbach beteiligen Privatunternehmen an der Radarmessung. Sie behaupten der Servicezeit gegenüber, alles liefe korrekt ab, da bei jeder Messung ein städtischer Mitarbeiter vor Ort sei, der weisungsbefugt die Messung überwache. Doch wie kenntnisreich muss so ein städtischer Mitarbeiter sein? Diese Frage hatte zuletzt das Amtsgericht Karlsruhe zu beantworten. Der Anwalt des Betroffenen in diesem Verfahren, der Karlsruher Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wolfgang Klohe, erklärt uns im Interview, wie entschieden wurde: „Ich hatte vor dem Amtsgericht Karlsruhe Ende letzten Jahres einen Prozess. Da hat sich dann in der Beweisaufnahme herausgestellt, dass die städtische Beamtin letztlich eigentlich kaum etwas zu der Messung beigetragen hat und eigentlich nur Staffage war. Und da hat das Amtsgericht Karlsruhe dann schon klargestellt, dass es so nicht geht, und das Verfahren auch eingestellt.“ Unsere Frage nach entsprechenden Schulungen des Personals bei Radarmessungen, die im Karlsruher Urteil ja eigentlich angemahnt wurden, konnten weder Euskirchen noch Bergisch Gladbach abschließend beantworten. Doch abgesehen von der Frage nach der Anwesenheit von ausreichend geschultem Personal bei der mobilen Radarmessung, die Städte und Kreise in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen durchführen, gibt es auch grundsätzliche Bedenken gegen dieses Konstrukt. Dazu Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD): „Verkehrsüberwachung ist eine staatliche Aufgabe, ist von Verfassung wegen den Hoheitsträgern zugeordnet. Private haben aus unserer Sicht in dem Bereich nichts zu suchen. Insofern ist eine Beteiligung privater Unternehmen an der Verkehrsüberwachung aus Sicht des AvD sehr problematisch.“


Mit Videoausschnitt
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendung...ate_blitzer.jsp

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25.02.2012 09:13 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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. . . über den Sinn oder Unsinn der einen oder anderen Geschwindigkeitsbeschränkung kann man durchaus geteilter Meinung sein; aber wenn das Verbotsschild da steht (oder eine allgemeine Vorgabe in der StVO) dann ist das erstmal geltendes Recht !
Wenn ich dann meine, mich über dieses Verbot hinwegsetzen zu müssen, weil ich es nicht einsehe (oder weil ich viel Geld für ein schnelleres Auto ausgegeben habe), dann ist das - so lange nichts passiert - meine persönliche Sache.
Aber dann muss ich auch so konsequent sein, Kontrollen - wenn sie korrekt durchgeführt werden - zu akzeptieren (und im Zweifelsfall zu zahlen).
Alles "Herumdeuteln" an der Sinnhaftigkeit der Kontrollen und deren Berechtigung soll offenbar nur vom eigenen Fehlverhalten ablenken und belastet nur die Gerichte !

Gruß
Rudolf

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25.02.2012 10:14 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von dr.rudolf
belastet nur die Gerichte !

Jeder hat das Recht, staatliche Entscheidungen in Form von Verwaltungsakten, die gegen ihn erlassen worden sind, vorzugehen:

§ 42 VwGO
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 25.02.2012 17:50.

25.02.2012 17:50 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
. . . ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.[/i]


. . . und wo verletzt Dich eine (in Deinen Augen) "unsinnige" Geschwindigkeitskontrolle in Deinen Rechten ?

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25.02.2012 18:07 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
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Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal.

Z.B. ein mobiles Blitzgerät in einer Straße in der Innenstadt, in der es keine Wohnhäuser gibt, wo es nicht häufig wegen überhöhter Geschwindigkeit zu Unfällen kommt, um 21:30 h an einem Samstagabend - das ist reine Abzocke und nicht von den Gesetzen gedeckt.

http://www.der-innenspiegel.de/phpbb/vie...=1926&start=285

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25.02.2012 18:19 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Zitat:
Original von Grubendol
. . . Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal . . .


1. Wo hast Du denn diesen Quatsch her, oder ist das (nur) Deine persönliche Überzeugung ?

2. Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine rechtliche Anordnung, und die Kontrolle der Einhaltung dieser Anordnung ist Aufgabe (und Pflicht) der Exekutive.

P.S. Womit willst Du denn beweisen, ob eine "Blitzerei" der Verkehrssicherheit dient oder nicht ? Damit würdest Du ja im Einzelfall unterstellen, dass die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung Willkür wäre !?!

Vielleicht ist es Dir nicht bekannt, aber die StVO erlegt dem Fahrzeugführer sogar die Pflicht auf, in jeder Verkehrssituation zu prüfen, wie schnell er im Rahmen der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren darf (angepasste Geschwindigkeit - §3 StVO). Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit darf nur im günstigsten Fall gefahren werden !

Als, was soll die ganze Diskussion ?

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25.02.2012 18:34 dr.rudolf ist offline Email an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von dr.rudolf
Zitat:
Original von Grubendol
. . . Jedwede Blitzerei, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern nur dem Stadtsäckel dient, ist eigentlich illegal . . .


1. Wo hast Du denn diesen Quatsch her, oder ist das (nur) Deine persönliche Überzeugung ?

Sicher ist es meine persönliche Überzeugung, dass der Staat nicht alles machen darf, was sich ein Beamtenhirn ausdenkt.

Zitat:
Original von dr.rudolf2. Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine rechtliche Anordnung, und die Kontrolle der Einhaltung dieser Anordnung ist Aufgabe (und Pflicht) der Exekutive.

Aber nur dort, wo es erforderlich ist und nicht, um das Defizit im Stadtsäckel zu reduzieren. Das ist staatliche Wegelagerei, was im übrigen die Meinung jedes Autofahrers ist, der mir persönlich bekannt ist.

Zitat:
Original von dr.rudolfP.S. Womit willst Du denn beweisen, ob eine "Blitzerei" der Verkehrssicherheit dient oder nicht ? Damit würdest Du ja im Einzelfall unterstellen, dass die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung Willkür wäre !?!

Dafür habe ich ja extra ein Beispiel genannt. Wir haben den betreffenden Stadtmenschen übrigens zur Rede gestellt, er war sehr kleinlaut und gab zu, nur auf Anweisung zu handeln - typisch deutsch eben.

Zitat:
Vielleicht ist es Dir nicht bekannt, aber die StVO erlegt dem Fahrzeugführer sogar die Pflicht auf, in jeder Verkehrssituation zu prüfen, wie schnell er im Rahmen der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren darf (angepasste Geschwindigkeit - §3 StVO). Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit darf nur im günstigsten Fall gefahren werden !

Als, was soll die ganze Diskussion ?

Eben, was soll die Diskussion, wenn es gar nicht um Verkehrssicherheit, sondern nur um das Geld geht, das im staatlichen Haushalt schon im Vorjahr eingeplant wird. Das ist für mich der Beweis für das unlautere Handeln der Verwaltung.

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25.02.2012 21:39 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
 
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