Wie kurze Strecken darf ein Fahrgast dem Taxifahrer zumuten?
Ihr Lieben,
dieses Thema habe ich schon öfter mit Taxifahrern diskutiert: Wie kurze Strecken darf ein Gast dem Taxifahrer zumuten? Welche kurze Strecken darf ein Taxifahrer ablehnen?
Wenn ich z. B. mit vielen Einkäufen mit dem Bus nach Niederwenigern zur Haltestelle Hombergsegge fahre, muss ich noch ca. 600 mtr. bergauf laufen. Das ist mein eigentliches Problem. Darf ich aber dafür ein Taxi bestellen? Oder stellt das eine Zumutung fürden Fahrer dar, ihn für so eine kurze Strecke um seinen Dienst zu bitten???
Die Antworten der befragten Taxi-Kutscher waren unterschiedlich.
Schietegal wie kurz die Strecke ist, die du fahren willst, es besteht eine gesetzliche Beförderungspflicht, auch auf Kurzstrecken.Diese Fahrten sind für den Fahrer natürlich nicht lukrativ. Die Beförderungspflicht gilt übrigens für das gesamte Pflichtfahrgebiet.
Eventuell muß du mit einer Anfahrtsgebühr rechnen.
Möglich ist aber auch das Zentralen dir vorlügen das sie keinen Wagen freihaben,nachdem sie erfahren haben von wo nach wo du fahren willst.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Naja, in meinem Fall sind es ca. 300 bis 400 mtr. bergauf und bergab. Die kann ich aber derzeitig aus gesundheitlichen Gründen mit vollen Einkaufstaschen leider nicht mehr laufen.
Inge meint immer, man solle dann doch lieber an der Burgruine austeigen und dort ein Taxi bestellen. Das sind dann rund 2 km.
Obwohl: Die 1,5 km bis zur Hombergsegge habe ich ja schon über mein EVAG-Abo bezahlt. Weshalb soll ich für diese Strecke denn dann noch einmal ein Taxi bezahlen?
Irgendwie fehlt mir hier dazu die Meinung von Medem-Taxi.
Jörg ist aber wohl nur immer dabei wenn hier Krawall ist.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Original von Lui
Irgendwie fehlt mir hier dazu die Meinung von Medem-Taxi.
Jörg ist aber wohl nur immer dabei wenn hier Krawall ist.
Krawallmodus an ( Wat soll dat denn?) Krawallmodus aus
Ist doch ganz einfach, du bestellst ein Taxi, färhst die gewünschte Strecke und enrichtest den Fahrpreis.
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.
Ich spreche hier für en Landkreis Cux, müsste aber in anderen Städten und Landkreisen genauso sein, da vom Personenbeförderungsgesetz so vorgegeben.
Original von toffil
Wozu braucht es denn hier eine Meinung?
Die Frage war doch, welche Strecken man einem Taxifahrer zumuten kann.
Und Deine Antwort lautet: Jede.
Wozu also noch eine weitere Meinung?
Ich finde das es hier nicht allein mir dem Zumuten getan ist,sondern mir der Handhabung schlecht hin.
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Original von Medem-Taxi
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.
Pflichtfahrgebiet. Ich wohne in Niederwenigern. Niederwenigern gehört zu Hattingen, liegt aber an der Grenze zu Essen. Nun weiß ich wenig über die Aufteilung der Pflichfahrgebiete. Mal gefragt: Wäre Niederwenigern für Kutscher aus Essen kein Pflichtfahrgebiet mehr?
Weshalb ich frage: Wenn ich bei der Taxi-Zentrale in Hattingen anrufe, kommt das Taxi erst nach 45 Minuten, wenn überhaupt.
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.
Selbstverständlich wird die Tour gefahren: 2,80 gesetzliche Anfahrt plus die 600 Meter Strecke = na, über den Daumen keine 5 Euro, gibste dem Taxler 10 Euro für die Zumutung und er ist zufrieden.
__________________ "So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
-----
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
----- Der Erleuchtung ist es egal, wie du sie erlangst!
Original von Medem-Taxi
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.
Pflichtfahrgebiet. Ich wohne in Niederwenigern. Niederwenigern gehört zu Hattingen, liegt aber an der Grenze zu Essen. Nun weiß ich wenig über die Aufteilung der Pflichfahrgebiete. Mal gefragt: Wäre Niederwenigern für Kutscher aus Essen kein Pflichtfahrgebiet mehr?
Weshalb ich frage: Wenn ich bei der Taxi-Zentrale in Hattingen anrufe, kommt das Taxi erst nach 45 Minuten, wenn überhaupt.
Original von Grubendol
Selbstverständlich wird die Tour gefahren: 2,80 gesetzliche Anfahrt plus die 600 Meter Strecke = na, über den Daumen keine 5 Euro, gibste dem Taxler 10 Euro für die Zumutung und er ist zufrieden.
Nennt man diese 2,80 wirklich "Anfahrt"?
Bei uns nannten wir das Grundgebühr, das war der Betrag, der immer sofort da war, wenn man die Uhr anstellte.
"Anfahrt" war bei uns, wenn man aus der Stadt in einen Ortsteil gerufen wurde und die Fahrt nicht zurück in den Ort ging. Dann wurde zusätzlich zu dem Betrag auf der Uhr noch eine Pauschale hinzuaddiert.
Gab meistens Zoff, vor allem mit den Besoffenen ...
__________________ Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!
Wahrscheinlich heißt es Grundgebühr, ist aber auch egal. Damit ist auf jeden Fall sichergestellt, dass sich die Kurztour auch lohnt.
Solche Kunden wie Günter haben wir auch, und man ist gut beraten, sie ohne murren so korrekt zu bedienen wie jeden anderen Kunden auch; das zahlt sich im Lauf der Zeit ganz von selber aus. Etwas mehr als die üblichen zehn-Prozent Trinkgeld darf es dann aber schon sein.
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Im allgemeinen nennt man den Betrag "Anschlag".
Bei uns im Landkreis sind`s 5€.
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