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Niederelbe-Forum » Allgemeine Themen » Taxi-Forum » Wie kurze Strecken darf ein Fahrgast dem Taxifahrer zumuten? » Hallo Gast [anmelden|registrieren]
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Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

Wie kurze Strecken darf ein Fahrgast dem Taxifahrer zumuten? Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Ihr Lieben,

dieses Thema habe ich schon öfter mit Taxifahrern diskutiert: Wie kurze Strecken darf ein Gast dem Taxifahrer zumuten? Welche kurze Strecken darf ein Taxifahrer ablehnen?

Wenn ich z. B. mit vielen Einkäufen mit dem Bus nach Niederwenigern zur Haltestelle Hombergsegge fahre, muss ich noch ca. 600 mtr. bergauf laufen. Das ist mein eigentliches Problem. Darf ich aber dafür ein Taxi bestellen? Oder stellt das eine Zumutung fürden Fahrer dar, ihn für so eine kurze Strecke um seinen Dienst zu bitten???

Die Antworten der befragten Taxi-Kutscher waren unterschiedlich.

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Liebe Grüße winke
Günter



eFiliale - die Postfiliale im Internet


25.09.2013 21:29 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064

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Schietegal wie kurz die Strecke ist, die du fahren willst, es besteht eine gesetzliche Beförderungspflicht, auch auf Kurzstrecken.Diese Fahrten sind für den Fahrer natürlich nicht lukrativ. Die Beförderungspflicht gilt übrigens für das gesamte Pflichtfahrgebiet.
Eventuell muß du mit einer Anfahrtsgebühr rechnen.
Möglich ist aber auch das Zentralen dir vorlügen das sie keinen Wagen freihaben,nachdem sie erfahren haben von wo nach wo du fahren willst.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

25.09.2013 22:14 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Dabei seit: 14.11.2005
Beiträge: 19256

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Naja, in meinem Fall sind es ca. 300 bis 400 mtr. bergauf und bergab. Die kann ich aber derzeitig aus gesundheitlichen Gründen mit vollen Einkaufstaschen leider nicht mehr laufen.

Inge meint immer, man solle dann doch lieber an der Burgruine austeigen und dort ein Taxi bestellen. Das sind dann rund 2 km.

Obwohl: Die 1,5 km bis zur Hombergsegge habe ich ja schon über mein EVAG-Abo bezahlt. Weshalb soll ich für diese Strecke denn dann noch einmal ein Taxi bezahlen?

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Liebe Grüße winke
Günter



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26.09.2013 21:15 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
Verstorben Mitte Juli 2015!




Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064

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Irgendwie fehlt mir hier dazu die Meinung von Medem-Taxi.
Jörg ist aber wohl nur immer dabei wenn hier Krawall ist.

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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.

27.09.2013 09:09 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
toffil
Mitglied


Dabei seit: 10.08.2009
Beiträge: 2693

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Wozu braucht es denn hier eine Meinung?

Die Frage war doch, welche Strecken man einem Taxifahrer zumuten kann.

Und Deine Antwort lautet: Jede.

Wozu also noch eine weitere Meinung?

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Der Zweck der Diplomatie ist die Verlängerung von Krisen!

27.09.2013 11:39 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
Medem-Taxi
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Dabei seit: 18.09.2010
Beiträge: 366

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Zitat:
Original von Lui
Irgendwie fehlt mir hier dazu die Meinung von Medem-Taxi.
Jörg ist aber wohl nur immer dabei wenn hier Krawall ist.


Krawallmodus an ( Wat soll dat denn?) Krawallmodus aus
winke

Ist doch ganz einfach, du bestellst ein Taxi, färhst die gewünschte Strecke und enrichtest den Fahrpreis.

Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.

Ich spreche hier für en Landkreis Cux, müsste aber in anderen Städten und Landkreisen genauso sein, da vom Personenbeförderungsgesetz so vorgegeben.

Gruß Hans-Jörg

27.09.2013 11:56 Medem-Taxi ist offline Beiträge von Medem-Taxi suchen Nehmen Sie Medem-Taxi in Ihre Freundesliste auf
Lui Lui ist männlich
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Dabei seit: 11.09.2007
Beiträge: 25064

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Zitat:
Original von toffil
Wozu braucht es denn hier eine Meinung?

Die Frage war doch, welche Strecken man einem Taxifahrer zumuten kann.

Und Deine Antwort lautet: Jede.

Wozu also noch eine weitere Meinung?


Ich finde das es hier nicht allein mir dem Zumuten getan ist,sondern mir der Handhabung schlecht hin.

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27.09.2013 13:55 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
Günter Günter ist männlich
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Zitat:
Original von Medem-Taxi
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.


Pflichtfahrgebiet. Ich wohne in Niederwenigern. Niederwenigern gehört zu Hattingen, liegt aber an der Grenze zu Essen. Nun weiß ich wenig über die Aufteilung der Pflichfahrgebiete. Mal gefragt: Wäre Niederwenigern für Kutscher aus Essen kein Pflichtfahrgebiet mehr?

Weshalb ich frage: Wenn ich bei der Taxi-Zentrale in Hattingen anrufe, kommt das Taxi erst nach 45 Minuten, wenn überhaupt.

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Liebe Grüße winke
Günter



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27.09.2013 14:08 Günter ist offline Email an Günter senden Homepage von Günter Beiträge von Günter suchen Nehmen Sie Günter in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Zitat:
Original von Medem-Taxi

Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.

Selbstverständlich wird die Tour gefahren: 2,80 gesetzliche Anfahrt plus die 600 Meter Strecke = na, über den Daumen keine 5 Euro, gibste dem Taxler 10 Euro für die Zumutung und er ist zufrieden.

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"So seid ihr Menschen: Wenn euer Bauch spricht, vergesst ihr den Verstand.
Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."

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27.09.2013 15:17 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
Medem-Taxi
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Zitat:
Original von Günter
Zitat:
Original von Medem-Taxi
Im Pflichtfahgebiet besteht Beförderungspflicht, egal wie lang die Fahrstrecke ist. Und wenn da nur der Grundpreis laut der jeweils gültigen Taxitarifordnung bei rumkommt, dann ist das eben so.
Anfahrt innerhalb der Betriebssitzgemeinde ist ebenfalls nicht erlaubt.


Pflichtfahrgebiet. Ich wohne in Niederwenigern. Niederwenigern gehört zu Hattingen, liegt aber an der Grenze zu Essen. Nun weiß ich wenig über die Aufteilung der Pflichfahrgebiete. Mal gefragt: Wäre Niederwenigern für Kutscher aus Essen kein Pflichtfahrgebiet mehr?

Weshalb ich frage: Wenn ich bei der Taxi-Zentrale in Hattingen anrufe, kommt das Taxi erst nach 45 Minuten, wenn überhaupt.



Guggst du hier, da steht alles drin.

http://media.essen.de/media/wwwessende/a...15/SR105neu.pdf

Gruß Hans-Jörg

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Medem-Taxi am 27.09.2013 16:13.

27.09.2013 16:12 Medem-Taxi ist offline Beiträge von Medem-Taxi suchen Nehmen Sie Medem-Taxi in Ihre Freundesliste auf
toffil
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Zitat:
Original von Grubendol
Selbstverständlich wird die Tour gefahren: 2,80 gesetzliche Anfahrt plus die 600 Meter Strecke = na, über den Daumen keine 5 Euro, gibste dem Taxler 10 Euro für die Zumutung und er ist zufrieden.

Nennt man diese 2,80 wirklich "Anfahrt"?

Bei uns nannten wir das Grundgebühr, das war der Betrag, der immer sofort da war, wenn man die Uhr anstellte.

"Anfahrt" war bei uns, wenn man aus der Stadt in einen Ortsteil gerufen wurde und die Fahrt nicht zurück in den Ort ging. Dann wurde zusätzlich zu dem Betrag auf der Uhr noch eine Pauschale hinzuaddiert.

Gab meistens Zoff, vor allem mit den Besoffenen ...

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27.09.2013 16:20 toffil ist offline Beiträge von toffil suchen Nehmen Sie toffil in Ihre Freundesliste auf
Grubendol Grubendol ist männlich
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Wahrscheinlich heißt es Grundgebühr, ist aber auch egal. Damit ist auf jeden Fall sichergestellt, dass sich die Kurztour auch lohnt.

Solche Kunden wie Günter haben wir auch, und man ist gut beraten, sie ohne murren so korrekt zu bedienen wie jeden anderen Kunden auch; das zahlt sich im Lauf der Zeit ganz von selber aus. Etwas mehr als die üblichen zehn-Prozent Trinkgeld darf es dann aber schon sein. winke

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27.09.2013 16:31 Grubendol ist offline Beiträge von Grubendol suchen Nehmen Sie Grubendol in Ihre Freundesliste auf
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Im allgemeinen nennt man den Betrag "Anschlag".
Bei uns im Landkreis sind`s 5€.

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27.09.2013 16:46 Lui ist offline Email an Lui senden Beiträge von Lui suchen Nehmen Sie Lui in Ihre Freundesliste auf
 
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